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          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Änderung der Steuergesetze in Verbindung mit dem Aktionsplan für Eigenheimschaffung

Das Parlament hat am 1. Dezember 2020 ein weiteres Steuergesetz zur Unterstützung der Familien bei der Eigenheimschaffung verabschiedet. Durch die Gesetzesänderung wird die Umsatzsteuer von 5% für den Verkauf bestimmter neuer Wohnungen eingeführt bzw. Familien, die die Begünstigung für die Eigenheimschaffung in Anspruch nehmen, wird eine Befreiung von der Vermögenserwerbsteuer gewährt.

Umsatzsteuer

Ab 1. Januar 2021 unterliegen (erneut) dem Steuersatz von 5%

  • „neue“ Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einer Gesamtnutzfläche bis zu 150 qm; sowie
  • „neue“ Einwohnungsimmobilien (Einfamilienhäuser) mit einer Gesamtnutzfläche bis zu 300 qm.

Im System der Umsatzsteuer gilt als „neu“ eine Immobilie, die noch nicht oder nicht früher als vor 2 Jahren in Gebrauch genommen wurde.

Der Umsatzsteuersetz von 5% ist provisorisch, er ist – nach der Hauptregel – bis zum 31. Dezember 2022 anzuwenden. Im Sinne der Übergangsregelungen kann jedoch der begünstigte Steuersatz für Transaktionen, die zwischen 1. Januar 2023 und 31. Dezember 2026 ausgeführt werden, noch angewendet werden, wenn

  • die Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2022 endgültig wurde oder
  • der Bau nach den Regeln zur vereinfachten Anmeldung bis zum 31. Dezember 2022 angemeldet wurde.

Gebühr

Durch die Gesetzesänderung wird Familien, die eine Begünstigung für die Eigenheimschaffung in Anspruch nehmen, ab 1. Januar 2021 eine vollständige – vom Verkehrswert unabhängige –  Gebührenbefreiung gewährt, und zwar sowohl bei dem Kauf einer neuen Wohnung als auch bei dem Kauf einer gebrauchten Wohnung. Die Verfügung kann für Immobilienkaufverträge, die nach dem 1. Januar 2021 abgeschlossen werden, angewendet werden. Ein wichtiger Hinweis: im Falle einer bevorschussten Begünstigung für Eigenheimschaffung wird die Begünstigung für die Eigenheimschaffung bei Nichterfüllung der Bedingungen hinsichtlich der Anzahl der Kinder (es sei denn, die Nichterfüllung hat einen gesundheitlichen Grund) entweder vorzeitig (z.B. wegen Scheidung) zurückgezahlt oder die Gebührenzahlungspflicht tritt ein.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.