Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss stellt die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung (KÖSt) und – gemäß der diesbezüglichen Entscheidung der Gesellschaft – der Kleinunternehmenssteuererklärung (die Abkürzung nach der Ungarischen Ausdruck: KIVA) eine Aufgabe dar, welche die höchste fachliche Sorgfalt erfordert.

Die internen Fachleute der Unternehmen sind unterjährig in der Regel einmal mit der KÖSt- und KIVA-Steuererklärung beschäftigen, eine Durchsicht oder Überprüfung der Steuererklärungen durch externe Fachleute kann daher bei ihrer Arbeit hilfreich sein. Die Experten unserer Steuerdivision unterstützen die Gesellschaften gerne dabei.

Wem empfehlen wir unsere Compliance in den Bereichen KÖSt und KIVA Dienstleistung?

Unser Angebot ist an Gesellschaften gerichtet, die darauf achten möchten, dass ihre KÖSt oder KIVA genau ermittelt wird und ihre Steuererklärungen richtig erstellt und eingereicht werden.  

Unsere Compliance-Dienstleistung in den Bereichen KÖSt  und KIVA bietet Mehrwert insbesondere auch für Gesellschaften, die ihre Steuererklärungen zur Vermeidung von eventuellen Feststellungen und Sanktionen durch die Steuerbehörden unter Hinzuziehung von Steuerexperten mit tagesaktuellem Wissen und mehrjährigen Erfahrungen überprüfen, eventuell erstellen und einreichen lassen wollen.

Was beinhaltet unsere Compliance-Dienstleistung in den Bereichen KÖSt und KIVA?

  • Wir überprüfen postenweise die uns bereitgestellten KÖSt- oder KIVA-Steuerberechnungen.
  • Im Rahmen unserer Überprüfung decken wir die Posten, die das Ergebnis vor Steuern modifizieren, auf, diese werden nämlich bei der Erstellung der Steuerberechnung oft außer Acht gelassen.
  • Für eine eventuelle Steuerreduzierung kontrollieren und prüfen wir in Details, welche Kürzungsposten der Klient geltend machen kann bzw. welche Bedingungen er bei der Geltendmachung dieser Kürzungsposten zu erfüllen hat.
  • Besondere Aufmerksamkeit schenken wir der Aufdeckung von Kosten und Aufwendungen, die nicht betrieblich veranlasst sind, diese Posten werden nämlich zur Steuerbemessungsgrundlage hinzugerechnet.
  • Bei der Ermittlung der Kleinunternehmensteuer prüfen wir die Kürzungs- und Hinzurechnungsposten infolge der Änderung des Kassenbestandes.
  • Wir weisen auf die KÖSt-Steuerbegünstigungen hin, die geltend gemacht werden können. Für die Geltendmachung dieser Steuerbegünstigungen – bspw. Unterstützung von Mannschaftssportarten, Steuerbegünstigung für Investitionen, Steuerbegünstigung für Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz – prüfen wir auch die Bedingungen für deren Geltendmachung.
  • Falls von der Möglichkeit der Widmung der Steuervorauszahlung zum Fälligkeitsdatum der monatlichen oder vierteljährlichen KÖSt-Steuervorauszahlungen nicht vollständig Gebrauch gemacht wurde, ermitteln wir die Höhe der noch bestehenden Möglichkeit für die Steuerwidmung.
  • Bei Bedarf leisten wir neben der Finalisierung der Steuerermittlungen auch Unterstützung bei der Erstellung der damit verbundenen Steuererklärungen.
  • Wir prüfen, ob Sie zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind, und wir könnten auch überprüfen oder ermitteln der Bereich des üblichen Marktpreises.
  • Auf Anfrage übernehmen wir auch die Durchführung der kompletten Steuerermittlung, ergänzt um die Erstellung der Steuererklärungen und anhand einer Vollmacht sogar um die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt.
  • Im Zuge der Abstimmungen besteht auch die Möglichkeit für die Klärung weiterer Steuerfragen.