Die von den Gesellschaften beschäftigten Fachleute sind unterjährig in der Regel nur einmal mit der Ermittlung der lokalen Gewerbesteuer (GewSt) und der dazu gehörende Steuererklärung konfrontiert, ihre Arbeit kann daher unterstützt und erleichtert werden, wenn die GewSt-Steuererklärung durch einen externen Steuerberater überprüft oder eventuell komplett vorbereitet wird.
Wem empfehlen wir unsere GewSt-Compliance-Dienstleistung?
Unser Angebot gilt vor allem Unternehmen, bei denen sich – infolge ihres Betriebs – nachstehende Situationen ergeben:
- sie setzen erhebliche Kürzungsposten im Hinblick auf vermittelte Leistungen, Subunternehmerleistungen oder auf Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE) an,
- sie haben ihre Gewerbesteuerbemessungsgrundlage unter mehreren Gemeinden aufzuteilen,
- sie wickeln erhebliche Handelsumsätze mit ihren verbundenen Unternehmen ab,
- ihre tatsächlich abzuführende GewSt wird deutlich unter ihren geleisteten Steuervorauszahlungen ausfallen und sie werden daher Steuererstattungen in erheblicher Höhe beantragen, oder
- zur Vermeidung eventueller Sanktionen durch die Steuerbehörde möchten sie ihre GewSt-Steuererklärungen unter Hinzuziehung von qualifizierten und fachlich versierten Experten überprüfen, erstellen oder aber auch einreichen lassen.
Warum sollten Sie sich für unseren unsere GewSt-Compliance-Dienstleistung?
- Wir überprüfen die uns bereitgestellte GewSt-Berechnung. Im Rahmen der Überprüfung der Steuererklärung werden die uns bereitgestellte Saldenliste sowie die Nebenbücher und Belege, welche die etwaigen Kürzungsposten unterstützen, in erster Linie anhand von Stichproben auf der Grundlage einer Risikoanalyse überprüft (in gewissen Fällen kann auch eine postenweise Überprüfung erfolgen).
- Im Rahmen unserer Dienstleistung werden die Kürzungsposten, die bei der Ermittlung der GewSt eventuell unbeachtet blieben, aufgedeckt.
- Wir schenken besondere Aufmerksamkeit den Kürzungsposten, die beim Einstandswert der verkauften Ware (Warenaufwand) und den vermittelten Leistungen abhängig von der Höhe der Nettoumsatzerlöse tatsächlich geltend gemacht werden können.
- Wir stellen fest, ob die abgerechneten Leistungen der Subunternehmer und die vermittelten Leistungen angemessen dokumentiert sind, also ob der Klient tatsächlich berechtigt ist, seine GewSt-Steuerbemessungsgrundlage um diese zu kürzen.
- Sollten beim Klienten Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE) durchgeführt werden, so überprüfen wir, ob die Rechtsvorschriften eingehalten werden.
- Im Rahmen der Durchsicht kann geprüft werden, ob die verbundenen Unternehmen bei der Verrechnung untereinander von dem Bereich des üblichen Marktpreises abweichen und in begründeten Fällen ermitteln wir die Höhe der notwendigen Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage.
- Wir machen unsere Klienten auf die Möglichkeiten für die Geltendmachung von Steuerkürzungen aufmerksam.
- Einen besonderen Teil unserer Dienstleistung stellt die genaue Ermittlung der Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlage unter den einzelnen Gemeinden dar.
- Wir können nicht nur bei der Finalisierung der GewSt-Kalkulationen, sondern auch bei der Ausfüllung der damit verbundenen Steuererklärungen Unterstützung leisten.
- Wir übernehmen auch die Durchführung der kompletten GewSt-Kalkulation, ergänzt um die Erstellung und Einreichung der GewSt-Steuererklärungen.
- Bei den Abstimmungen besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit für die Klärung weiterer Steuerfragen.