• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Transaktionsberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling und Management Reporting
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Steueränderungen zum Jahresende 2024 – Teil 2

Die Steuerverwaltung betreffende Änderungen

 Das Parlament hat am 21. November 2023 das Gesetz Nr. T/5893 über die Änderung einzelner Steuergesetze sowie das Gesetz Nr. T/5877 über die Zusatzsteuern zur Sicherstellung des globalen Mindeststeuerniveaus und in diesem Zusammenhang über die Änderung einzelner Steuergesetze verabschiedet (im Folgenden beide Rechtsnormen gemeinsam: „Steuerpaket vom Herbst“ genannt). Mit dem Steuerpaket vom Herbst wird das ungarische Steuersystem umfassend geändert und auch zahlreiche neue Rechtsinstitute werden eingeführt. Um Ihnen ein detailliertes und umfassendes Bild über die Änderungen vermitteln zu können, bearbeiten wird das Steuerpaket vom Herbst in Form einer fachlichen Publikationsreihe, in deren vorliegendem zweitem Teil die Änderungen geschildert werden, welche die Steuerverwaltung betreffen (Teil eins über die Körperschaftsteuer ist hier zu lesen).

Wie in den letzten Jahren kann man auch dieses Jahr behaupten, dass die Änderungen der Regelungen in den Bereichen Steuerverfahren und Steuerverwaltung das Ziel verfolgen, den administrativen Aufwand weiter zu senken und mehr Transparenz in der Wirtschaft zu schaffen.

E-Registrierkassen

Mit Wirkung vom 1. Juli 2024 werden die Vorschriften bezüglich der E-Registrierkassen in die Steuerverwaltungsregeln aufgenommen.

Die E-Registrierkassen erstellen statt der Quittungen auf Papier elektronische Quittungen, die unter Nutzung einer digitalen Applikation an die Käufer gelangen. Die Händler hätten nach Plan  die E-Quittungen 10 Jahre lang aufzubewahren.

Bei Versäumnissen, die die E-Registrierkassen betreffen, hätten Vertreiber und Nutzer nach Plan mit den bisherigen Sanktionen im Zusammenhang mit Registrierkassen zu rechnen (erstere mit Säumnisstrafen bis zu 10 Mio. HUF und letztere im Falle von natürlichen Personen mit Säumnisstrafen bis zu 500 THUF und im Falle von nicht natürlichen Personen mit  Säumnisstrafen bis zu einer Mio. HUF), aber

  • bereits bei dem ersten Versäumnis des Nutzers kann die Schließung des Geschäftsraumes für 12 Tage angeordnet werden,
  • über die Vertreiber kann eine Säumnisstrafe bis zu einer Mio. HUF verhängt werden, wenn sie es nicht versucht haben, die E-Registrierkasse auf Hardwarebasis innerhalb von 5 Tagen ab Eingang der Mitteilung des Betreibers beim Vertreiber zu reparieren, oder sie ansonsten ihre Pflicht zur Reparatur von E-Registrierkassen auf Hardwarebasis verletzt haben.

E-Umsatzsteuer

Die staatliche Steuer- und Zollbehörde darf die Umsatzsteuererklärungen, die von einem zuverlässigen Steuerpflichtigen unter Anwendung der maschinellen Schnittstelle des E-Umsatzsteuer-Systems eingereicht werden, innerhalb von 15 Tagen ab deren Fälligkeitsdatum nicht prüfen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn anhand der verfügbaren Daten mit gutem Grund angenommen werden kann, dass der Steuerpflichtige seine Einnahmen verheimlicht oder falsche Belege für seine Steuerermittlung nutzt.

Als weiterer Vorteil des E-USt-Systems wird eingeführt, dass kein Selbstrevisionszuschlag zu berechnen ist, wenn der Steuerpflichtige seine Umsatzsteuererklärung unter Anwendung der maschinellen Schnittstelle des E-USt-Systems eingereicht hat und seit der Einreichung der Steuererklärung oder – sollte dieses früher sein –  seit dem Fälligkeitsdatum der Steuererklärung noch keine 15 Tage vergangen sind.

Liste der Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuermängeln/Steuerschulden

Die Regeln zur Offenlegung der Liste der Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuermängeln und erheblichen Steuerschulden werden verschärft: im Sinne des Steuerpakets vom Herbst könnten künftig ausschließlich die Angaben zu natürlichen Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, zu juristischen Personen und zu sonstigen Organisationen, gegen die kein Konkurs- oder Liquidations- bzw. Zwangslöschungsverfahren laufen, von der Steuerbehörde offengelegt werden.

Darüber hinaus könnten künftig nur diejenigen auf die genannte Liste gesetzt werden, deren Steuermängel/Steuerschulden 100 Mio. HUF übersteigen, was den Kreis der Betroffenen wesentlich einengen würde (derzeit liegt dieser Schwellenwert im Falle von juristischen Personen bei 100 Mio. HUF und im Falle von natürlichen Personen bei 10 Mio. HUF). Es ist eine Neuigkeit, dass die staatliche Steuer- und Zollbehörde den Steuerpflichtigen auf Antrag innerhalb von 8 Tagen von der öffentlichen Liste streicht, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen restlos nachgekommen ist.

Auf der Webseite der staatlichen Steuer- und Zollbehörde wird die Abfragemöglichkeit im Zusammenhang mit den vorstehenden Listen auf Angaben eingeschränkt, die nach dem 31. Dezember 2014, aber vor dem 10. Juni 2021 entstanden sind.

Bei den kommunalen Steuerbehörden (im Falle von lokalen Steuern) wurde die Grenze für die Offenlegung von 100 THUF auf 500 THUF angehoben, ferner kann sie – auch in diesem Fall – ausschließlich bei natürlichen Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, bei juristischen Personen und sonstigen Organisationen angewandt werden.

Gruppenbesteuerung

Im Sinne der derzeitigen Regelung kann eine Gesellschaft,  die ihre Tätigkeit unterjährig aufnimmt, ihren Antrag auf Genehmigung des Beitritts zu einer Organschaft gleichzeitig mit der Anmeldung beim Finanzamt stellen.

Im Steuerpaket vom Herbst wird diese Regelung entschärft: diesen Gesellschaften werden dafür 30 Tage ab Anmeldung beim Finanzamt zur Verfügung stehen.

Regeln bezüglich der Steuerprüfung

Im Falle einer rechtsnachfolgenden Firma erhöht sich die Frist für eine Steuerprüfung, die sich auch auf die Steuerverbindlichkeiten des Rechtsvorgängers erstreckt, auf 120 Tage in dem Fall, wenn einer der Rechtsvorgänger in dem geprüften Zeitraum oder in einem Teil davon dem Kreis der Steuerpflichtigen mit den höchsten Steuerleistungen angehörte. Die Frist beträgt zwar auch derzeit 120 Tage bei Steuerpflichtigen mit den höchsten Steuerleistungen, aber bei anderen Firmen – nach der Hauptregel – nur 90 Tage (und es kann vorkommen, dass der Rechtsnachfolger nicht mehr zu den Steuerpflichtigen mit den höchsten Steuerleistungen gehört).

Im Sinne der derzeitigen Regeln können keine Einwände gegen das Protokoll mit den Feststellungen der Prüfung der Steuererklärung, die im Falle einer Abwicklung bei Einstellung der Tätigkeit einzureichen ist, erhoben werden. Diese Regelung wird im Steuerpaket vom Herbst entschärft, indem Einwände gegen das Protokoll innerhalb von 8 Tagen ab dessen Übergabe oder Zustellung erhoben werden können.

Regeln bezüglich der Steuervollstreckung

Es wurde ausgesagt, wenn die Steuerbehörde eine Einkommenspfändung unrechtmäßig veranlasste, so ist sie verpflichtet, Zinsen in der Höhe der Verzugszinsen (das Zweifache der Notenbankleitzinsen) für den Zeitraum vom Erfüllungstag der Einkommenspfändung bis zu dem Tag der Rückerstattung der unrechtmäßig eingenommenen Steuern bzw. Beihilfen der öffentlichen Hand zu zahlen.

Ab 1. Juli 2024 können die Vermögensgegenstände (sowohl Mobilien als auch Immobilien), die im Zuge einer Vollstreckung durch die Steuerbehörde  beschlagnahmt wurden, auf eine neue Art und Weise, im Rahmen eines Kommissionsvertrags von der staatlichen Steuer- und Zollbehörde veräußert werden, falls anzunehmen ist, dass der Kaufpreis, der auf diese Weise erzielt werden kann, höher ist, als der Preis, der auf einer Auktion oder auf einer elektronischen Auktion voraussichtlich erzielt werden könnte.

Diese Zusammenfassung beruht auf Informationen, die bis zum Tag ihres Erscheinens zugänglich waren, und wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sie gilt also in keinerlei Hinsicht als eine maßgeschneiderte Steuerberatung und kann diese auch nicht ersetzen.

Steuerberatung

Die den individuellen Bedürfnissen und Geschäftszielen unserer Klienten bzw. den Besonderheiten der jeweiligen Branche angepasst sind.

Steuer-Compliance

Das Outsourcing von Steueraufgaben ist immer auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten.

Beratung zum E-Umsatzsteuersystem
der Finanzverwaltung

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf das neue NAV eVAT-System.

Komplexe Steuerberatung

Wir bieten einen komplexen Beratungsservice für Unternehmen, die einen „generalistischen“ Steuerberater suchen, der ihre Organisation unterstützen kann.