• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Corporate Finance
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
    • Whistleblowing
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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Ab Februar steigt die Umsatzsteuer auf die EPR-Abgabe!

Stellt die MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. (nachstehend kurz MOHU genannt) anhand der Datenmeldungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (nachstehend kurz EPR genannt (extended producer responsibility)) zwei Belege an Unternehmen, die ERP-Abgabe abzuführen haben. Der eine wird über den MOHU zustehenden Anteil der EPR-Abgabe und der andere über den der jeweiligen Gemeindeverwaltung zustehenden Anteil der EPR-Abgabe ausgestellt.

Hinsichtlich der EPR-Datenmeldungen zum dritten Quartal 2023 hat MOHU die  Rechnung über den der jeweiligen Gemeindeverwaltung zustehenden Anteil der EPR-Abgabe noch ohne Umsatzsteuer an die inländischen Steuerpflichtigen übermittelt, und nur über den MOHU zustehenden Betrag wurde eine Rechnung ausgestellt, in der auch 27% Umsatzsteuer berechnet wurde.

Die Umsatzsteuerbefreiung der Kommunen ändert sich hinsichtlich der EPR-Abgabe

Ab Quartal 4/2023 stellt jedoch MOHU bereits sowohl über den Anteil der ERP-Abgabe, der den Kommunen zusteht, als auch über den MOHU zustehenden Anteil eine Rechnung mit 27% Umsatzsteuer an inländische Steuerpflichtige aus.

Im Zusammenhang mit der Änderung der Rechnungsstellung veröffentlichte MOHU am 21. Februar 2024 Folgendes auf ihrer Homepage:

„Das Nationale Steuer- und Zollamt sowie das Finanzministerium informierten in einer gemeinsamen Stellungnahme die MOHU Zrt. darüber, dass die EPR-Abgabe, die an die MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. zu zahlen ist, jedoch den Kommunen zusteht, aus umsatzsteuerlicher Sicht als Gegenwert einer Leistung angesehen wird.

Der gemeinsamen Stellungnahme des Nationalen Steuer- und Zollamtes und des Finanzministeriums entsprechend stellt die MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. die Rechnung über die den Kommunen zustehende EPR-Abgabe an Hersteller mit Sitz oder einer EPR-abgabenpflichtigen Betriebsstätte in Ungarn ab 01.02.2024 mit 27% Umsatzsteuer aus, während in den Rechnungen an Hersteller, die keinen Sitz oder keine durch die Abgabe betroffene Betriebsstätte im Inland haben – in Hinsicht darauf, dass sich der Erfüllungsort der Leistung in ihrem Fall im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nicht in Ungarn befindet  – keine Umsatzsteuer berechnet wird.”

Obwohl die inländischen Wirtschaftstreibenden in diesem Sinne künftig die vollständige Umsatzsteuer auf die EPR-Abgabe zu finanzieren haben, kann dies für diejenigen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nur aus der Sicht der Liquidität interessant sein. Anhand der Rechnungen von MOHU können nämlich inländische Wirtschaftstreibende generell die Vorsteuer in ihren Umsatzsteuererklärungen in Abzug bringen.

Die vorstehenden Informationen von MOHU machen ebenfalls eindeutig, dass die Rechnungen an Wirtschaftstreibende mit Sitz im Ausland, die in Ungarn zur Abführung der EPR-Abgabe verpflichtet sind, von der MOHU ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Die Unternehmen mit Sitz im Ausland haben dann nach den Vorschriften ihrer eigenen Länder hinsichtlich der Mehrwertsteuer  (nachstehen MwSt) vorzugehen. Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union werden daher die MwSt nach den Regeln der Reverse-Charge-Methode gemäß ihren nationalen Vorschriften selbst zu berechnen haben bzw. dementsprechend können sie berechtigt sein, die von ihnen ermittelte MwSt in Abzug zu bringen.

Angesichts dessen, dass die gemeinsame Stellungnahme des Nationalen Steuer- und Zollamtes und des Finanzministeriums auf denselben Rechtsvorschriften beruhen, die auch in Quartal 3/2023 galten, kann damit gerechnet werden, dass die EPR-Abgabenpflichtigen in naher Zukunft Korrekturrechnungen von der MOHU erhalten werden.

***

Sollten Sie Rückfragen zu den Vorschriften zur EPR- oder Umweltabgabe haben oder unsicher sein, inwieweit Sie durch die beiden Verpflichtungen betroffen sind, stehen Ihnen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung!

Dieser Newsletter beruht auf Informationen, die am Tag ihres Erscheinens zugänglich waren, und  wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Er gilt also in keinerlei Hinsicht als eine maßgeschneiderte Steuerberatung und kann diese auch nicht ersetzen.

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