Wie kann mein Unternehmen der neuen Hinweisgeberrichtlinie und dem Beschwerdegesetz nachkommen? Bieten wir unseren Mitarbeitern eine angemessene Möglichkeit für die Meldung der wahrgenommenen rechtlichen Verstöße? Haben wir eine Hinweisgeber-Politik? Und was tun wir mit den Meldungen und Angaben, wenn ein Mitarbeiter oder ein Subunternehmer einen Verstoß oder eine Rechtsverletzung meldet?

Neue Verpflichtungen in der Whistleblowing-Regelung

Die neuen Anforderungen der Europäischen Union sind auf den Schutz der Hinweisgeber gerichtet und betreffen zahlreiche Privatunternehmen und Verwaltungsorgane. Ziel ist es, dass die Organisationen einen effektiven und sicheren Meldekanal für die Hinweisgeber schaffen.

Ihr Unternehmen ist ebenfalls betroffen, falls es

  • mehr als 250 Beschäftigte hat (Frist: 24. Juli 2023)
  • wegen seiner Tätigkeit der Geltung des Gesetzes Nr. LIII von 2017 über die Vorbeugung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GwG) unterliegt, z.B. Kreditinstitute, Wirtschaftsprüfungs- und Buchführungskanzleien, Treuhänder, Anwaltskanzleien (Frist: 24. Juli 2023)
  • mehr als 50 Beschäftigte hat (Frist: 17. Dezember 2023)

Die betroffenen Firmen haben ein internes Hinweisgebersystem einzurichten und zu betreiben, das als Integrity Line den Beschäftigten, Subunternehmern, führenden Mitarbeitern und Praktikanten usw. ermöglicht, rechtliche Verstöße zu melden und anschließend deren unparteiische Untersuchung zu initiieren. Die neue Rechtsnorm kann erheblichen Mehraufwand in den Bereichen Entwicklung und Administration für diejenigen darstellen, die dieses System noch nicht eingerichtet haben.

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und dem Betrieb eines effektiven Hinweisgebersystems

Mit unseren Whistleblowing-Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und dabei, dass Ihre Firma den hohen ethischen Ansprüchen Rechnung tragend  Mehrwert in Ihrer Branche schafft.
Wir unterstützen unsere Klienten bei der Planung, Ausgestaltung und Einrichtung ihres gesetzeskonformen Hinweisgebersystems.
Unser Expertenteam hilft Ihnen bei dem Betrieb des eingerichteten Systems sowohl aus technologischer als auch aus rechtlicher Sicht.

Elemente unserer Whistleblowing-Dienstleistung

  • Wir ermitteln, ob sich die neue Rechtsnorm auf Ihr Unternehmen bezieht
  • Prüfung der vorhandenen Lösungen zur Integrity Line auf Erfüllung der in den neuen Rechtsnormen vorgesehenen Anforderungen
  • Erarbeitung von Whistleblowing-Ordnungen
  • Einrichtung, Einführung und Unterhaltung eines rechtsnormkonformen Hinweisgebersystems
  • Unterstützung durch einen Anwalt für Hinweisgeberschutz bei der Einrichtung und dem Betrieb des Systems unter Wahrung der vollständigen Anonymität und der Unabhängigkeit von unseren sonstigen Dienstleistungen.
  • Mitwirkung von Experten an der Untersuchung von Meldungen, der Feststellung des Sachverhalts und Behebung der Unregelmäßigkeiten (Forensische Dienstleistungen)

Sanktionen

Die Einrichtung und der Betrieb eines Hinweisgebersystems werden von der Behörde für Beschäftigungsaufsicht kontrolliert. Im Falle von Rechtsverletzungen wird die Firma zur Behebung der Rechtsverletzung und zur Abwendung deren Folgen aufgefordert.

Wir unterhalten uns gerne mit Ihnen über die rechtlichen, organisatorischen und technologischen Fragen zur neuen Regelung bzw. über die damit verbundenen Möglichkeiten. Wir bitten Sie, den Kontakt mit unseren Experten aufzunehmen.