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Globale Mindeststeuer – näher rückende Fristen, praktische Aufgaben

Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) gewinnen im Jahr 2026 erneut an dynamik. Obwohl die Regelung den Unternehmen bereits bekannt ist, sind die bevorstehenden Fristen und administrativen Anforderungen für  die ungarischen Konzerngesellschaften in vielen Fällen noch nicht zur Routine geworden.

Meldungen und Steuererklärungen

Bei Steuerpflichtigen mit kalendergleichem Geschäftsjahr ist der erste wichtige Schritt die Meldung im Zusammenhang mit der erwarteten Steuerverpflichtung, deren Frist der 28. Februar 2026 ist, was möglicherweise bereits aus dem Vorjahr bekannt ist; die Einreichungsfrist wurde jedoch um zwei Monate verlängert.

Darauf folgen die GLoBE-Steuererklärungen und Vorauszahlungsverpflichtungen, die nicht nur technische Administration, sondern auch eine vorgelagerte Datensammlung, Abstimmung auf Konzernebene sowie Berechnungen auf lokaler Ebene erfordern:

  • 30 Juni 2026: Einreichung der GLoBE-Steuererklärung für das Jahr 2024 (Ende des 18. Monats nach dem Steuerjahr)
  • 20 November 2026: Einreichung der GLoBE-Vorauszahlungssteuererklärung für das Jahr 2025 (20. Tag des 11. Monats nach dem Steuerjahr)

Herausforderungen bei der Datensammlung

Die Meldepflicht selbst hängt nicht davon ab, ob tatsächlich eine Ergänzungssteuerzahlung entsteht; die Absicht zur Inanspruchnahme möglicher Begünstigungen muss jedoch bereits hier angegeben werden. Daher ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu klären, welche Gesellschaften in den Anwendungsbereich der Regelung fallen und wer innerhalb des Konzerns für die Erfüllung der einzelnen Verpflichtungen verantwortlich ist. Für die Meldungen können mehrere Arten von Informationen erforderlich sein — insbesondere in Bezug auf Verpflichtungen der Mutter- und Schwesterunternehmen — deren Zusammenstellung in der Praxis zeitaufwändiger sein kann als erwartet.

Internationaler Hintergrund

Das internationale regulatorische Umfeld wird weiterhin präzisiert, unter anderem auf Grundlage der Leitlinien und technischen Klarstellungen der OECD. Diese Änderungen sollen in naher Zukunft auch in der ungarischen Gesetzgebung erscheinen, daher werden die laufende Beobachtung und eine frühzeitige Planung für Unternehmen zunehmend entscheidend.

Die Einhaltung der globalen Mindeststeuer ist ein Prozess, keine einmalige Aufgabe

Im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer ist inzwischen klar erkennbar, dass die Einhaltung keine einmalige Erklärungspflicht, sondern ein kontinuierlich aufgebauter Prozess ist. In der Anfangsphase lag der Fokus der meisten Unternehmen auf den Fristen; der nächste Schritt besteht jedoch vielmehr darin, dass die konzernweiten Daten, Entscheidungen und Verantwortlichkeiten stabil ausgestaltet werden.

Nach den Erfahrungen liegt das größte Risiko nicht im mangelnden Wissen über die Vorschriften, sondern darin, wenn die notwendigen Informationen erst kurz vor den Fristen zusammengestellt werden. Wer rechtzeitig mit einer strukturierten Vorbereitung beginnt, kann nicht nur die Administration vereinfachen, sondern auch die Unsicherheit späterer bilanzieller und steuerlicher Entscheidungen erheblich reduzieren.

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