Am Donnerstag, den 26. März 2020, hat das Steueramt eine Mitteilung bezugnehmend den Versäumnissen während der Pandemie veröffentlicht. Diese Mitteilung betrifft jeden Steuerzähler, auch die an die Begünstigungen der Regierung nicht teilhaben.
Wenn ein Steuerzähler unverschuldetermaßen in eine Situation gefallen ist, deswegen die ihre Steuerpflichten nicht oder nur mit bedeutenden Verzug leisten kann, dann bei den eventuellen Rechtsfolgen wird das Steueramt angemessen vorgehen.
Aber zu dem angemessenen Vorgehen soll der Steuerzähler den Grund der Versäumnis so bald wie möglich nach dem Ablauf der Frist melden. In der Anmeldung soll der Steuerzähler melden, dass das Versäumnis von der Pandemie verursacht wurde. Das Steueramt wird diese Anmeldung, so wie die eigene Umstände der Sachverhalt bei der Zufügung der Sanktionen berücksichtigen und kann sich auch über die Ablehnung der Rechtsfolgen entscheiden.Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.