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            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

DAS UNGARISCHE STEUERAMT ANERKENNT DIE VERSÄUMNISSE WEGEN DER CORONAVIRUS-PANDEMIE

Am Donnerstag, den 26. März 2020, hat das Steueramt eine Mitteilung bezugnehmend den Versäumnissen während der Pandemie veröffentlicht. Diese Mitteilung betrifft jeden Steuerzähler, auch die an die Begünstigungen der Regierung nicht teilhaben.

Wenn ein Steuerzähler unverschuldetermaßen in eine Situation gefallen ist, deswegen die ihre Steuerpflichten nicht oder nur mit bedeutenden Verzug leisten kann, dann bei den eventuellen Rechtsfolgen wird das Steueramt angemessen vorgehen.

Aber zu dem angemessenen Vorgehen soll der Steuerzähler den Grund der Versäumnis so bald wie möglich nach dem Ablauf der Frist melden. In der Anmeldung soll der Steuerzähler melden, dass das Versäumnis von der Pandemie verursacht wurde. Das Steueramt wird diese Anmeldung, so wie die eigene Umstände der Sachverhalt bei der Zufügung der Sanktionen berücksichtigen und kann sich auch über die Ablehnung der Rechtsfolgen entscheiden.Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.