Gegenstand
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen („AVB”) ergänzen den Einzelleistungsvertrag („Einzelleistungsvertrag”) zwischen der Grant Thornton Consulting Kft. („Grant Thornton”) und dem im Einzelleistungsvertrag bestimmten Klienten („Klient”). Mangels anderer Vereinbarung werden die Begriffe in diesen AVB im Sinne ihrer Bedeutung gemäß Einzelleistungsvertrag genutzt.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen Grant Thornton und dem Klienten sind Folgende in der nachstehenden Reihenfolge anzuwenden: (1) zwingende Rechtsnormen, (2) Einzelleistungsvertrag, (3) Aufzählung der Dienstleistungen, (4) Preisliste, (5) vorliegende AVB und schließlich (6) die relevanten, nicht zwingenden Rechtsnormen. Sollten die Bestimmungen des Einzelleistungsvertrags von denen in diesen AVB abweichen, so sind die Bestimmungen des Einzelleistungsvertrags anzuwenden.
Aufgrund dieses Vertrags erbringt Grant Thornton die Dienstleistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Rechtsnormen von Ungarn.
Grant Thornton ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortlaufend zu überprüfen und – soweit erforderlich – klarstellende Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen, sofern diese für den Kunden keine nachteiligen rechtlichen Auswirkungen haben.
Allgemeine Rechte und Pflichten
Während der Dauer dieses Vertrags hat der Klient Grant Thornton unverzüglich über alle administrativen Verfahren beliebiger Art in Verbindung mit den Dienstleistungen, die von Grant Thornton aufgrund vorliegenden Vertrags erbracht werden, zu informieren.
Grant Thornton ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn gegen den Klienten ein Insolvenz-, Konkurs-, Zwangslöschungs-, Zwangsliquidations- oder Abwicklungsverfahren läuft.
Grant Thornton setzt ihre Ressourcen nach eigenem Ermessen ein. Der Ort der Leistungserbringung wird von Grant Thornton bestimmt, es sei denn, die diesbezügliche Wahl von Grant Thornton wird durch die Art der Dienstleistungen eingeschränkt.
Grant Thornton ist lediglich in dem Fall zur Überwachung der Rechtsnormänderungen und deren Auslegungen verpflichtet und hat den Klienten darüber nach dem Tag einer beliebigen Beratung und damit im Zusammenhang zu informieren, falls darüber im Auftrag konkret und ausdrücklich, schriftlich verfügt wird.
Grant Thornton erbringt die Dienstleistungen gemäß der fachlichen Interpretation der geltenden Rechtsnormen, unter Beachtung der relevanten Praktiken, die Grant Thornton bekannt sind. Die Auslegung durch die Steuer- und sonstigen Behörden sowie zuständigen Gerichte kann jedoch vom Standpunkt von Grant Thornton abweichen, auch in dem Fall, wenn Grant Thornton mit der allgemein anerkannten beruflichen Sorgfalt vorgeht.
Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass Grant Thornton berechtigt ist, Subunternehmer zur Erfüllung dieses Vertrags hinzuzuziehen. Für die Leistung dieser Subunternehmer haftet Grant Thornton wie für ihre eigene. Hinsichtlich der Dienstleistungen, die über den Gegenstand dieses Vertrags hinausgehen oder spezielles Fachwissen erfordern (z.B. Anwalt, technischer Experte), nimmt Grant Thornton lediglich bei einer ausdrücklichen, schriftlichen Anfrage des Klienten Subunternehmer in Anspruch, in diesem Fall haftet Grant Thornton nicht für die Genauigkeit dieser Dienstleistungen.
Falls nicht anders vereinbart, erbringt Grant Thornton jede Dienstleistung aufgrund der konkreten Anfragen des Klienten. Diese Anfragen können mündlich oder schriftlich (einschließlich E-Mail) gestellt werden und bedürfen der Annahme durch Grant Thornton (als solche Annahme gilt die Erbringung der angefragten Dienstleistung als konkludentes Verhalten). Grant Thornton ist nicht verpflichtet, diese Dienstleistungen ohne ausdrückliche Anfrage des Klienten zu erbringen.
Als Alternative zum vorstehenden Unterpunkt können die Parteien auch eine laufende Leistungserbringung vereinbaren (insbesondere im Falle der Dienstleistungen in den Bereichen Buchführung und Lohnverrechnung), die von Grant Thornton periodisch wiederholt zu den Bedingungen der Vereinbarung zwischen den Parteien erbracht werden, mit besonderer Rücksicht auf die Aufzählung der Dienstleistungen.
Vergütung
Bei den Dienstleistungen, die auf Basis von Stundensätzen erbracht werden, erfolgt die Abrechnung in Einheiten von 15 (fünfzehn) Minuten.
Grant Thornton ist berechtigt, ihre Honorare zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres zu ändern. Die nach Zeitaufwand kalkulierten Entgelte werden durch Übermittlung der aktualisierten Preisliste an den Klienten (und durch Anfrage über die jeweilige Dienstleistung als konkludentes Verhalten, die als Annahme durch den Klienten gilt) geändert. Die Änderung der monatlichen Fixentgelte der Dienstleistungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Klienten (die auch per E-Mail übermittelt werden kann).
Grant Thornton übermittelt ihre Rechnungen elektronisch oder per Post an den Klienten. Sollte aber Grant Thornton Buchführungsleistungen an den Klienten erbringen, so bestellt der Klient hiermit Grant Thornton als Zustellungsberechtigten, auf diese Weise wird das Originalexemplar der Rechnung von Grant Thornton unter den Buchungsunterlagen des Klienten aufbewahrt, eine Rechnungskopie wird jedoch im PDF-Format per E-Mail an den Klienten übermittelt. In diesem Fall gilt die Rechnung an dem ersten Arbeitstag nach der Übermittlung der E-Mail-Nachricht mit der Rechnungskopie an den Klienten als dem Klienten übergeben.
Der Klient hat innerhalb von 15 (fünfzehn) Arbeitstagen ab Übergabe der Rechnung Grant Thornton darüber zu informieren, wenn er die Rechnung beanstanden möchte. Der Klient ist verpflichtet, die diesbezügliche Abstimmung mit Grant Thornton unverzüglich aufzunehmen. Die Beanstandungen, welche die Arbeit von Grant Thornton betreffen, berechtigen den Klienten nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.
Der Klient hat den Gegenwert der Rechnung innerhalb von 12 (zwölf) Kalendertagen nach Rechnungsausstellung per Banküberweisung auf das von Grant Thornton bestimmte Bankkonto zu begleichen.
Sollte der Klient den Gegenwert der Rechnung innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach dem Zahlungstermin gemäß Rechnung nicht begleichen, ist Grant Thornton berechtigt, die Leistungserbringung bis Begleichung des Rechnungsgegenwertes auszusetzen.
Das Recht von Grant Thornton auf Rechnungsausstellung sowie die Zahlungspflicht des Klienten können von den internen Abläufen des Klienten nicht abhängig sein und sie können davon auch nicht abhängig gemacht werden, z.B. Abgabe einer Bestellung oder Registrierung von Grant Thornton in den Systemen des Klienten.
Der Klient hat die angemessenen Spesen und Kosten von Grant Thornton oder ihrer Subunternehmer, die in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen an den Klienten angefallen sind, zu ersetzen.
Haftungseinschränkung
Die Haftung von Grant Thornton in Verbindung mit ihren Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Vertrag ist wie folgt eingeschränkt: die Gesamthaftung von Grant Thornton gegenüber dem Klienten darf 50% des Schadensfalls, jedoch maximal das Leistungsentgelt (bei laufenden Leistungen die Höhe des Honorars für 3 Monate) nicht übersteigen. Die vorstehende Haftungseinschränkung ist nicht anzuwenden, falls und in dem Umfang, in dem die Haftungseinschränkung durch zwingend vorgeschriebene Rechtsnormen ausgeschlossen wird (insbesondere bei vorsätzlicher Vertragsverletzung).
Der Klient darf seine Ansprüche beliebiger Art nicht direkt gegenüber den Mitarbeitern oder Führungskräfte von Grant Thornton geltend machen, mit einem Schadenersatzanspruch darf er lediglich gegenüber Grant Thornton auftreten.
Bereitstellung von Informationen und Unterlagen
Grant Thornton übt ihre Tätigkeiten anhand der vom Klienten bereitgestellten Daten, Informationen und Unterlagen aus. Grant Thornton haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass die vom Klienten bereitgestellten Informationen unvollständig und ungenau sind oder nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden.
Der Klient trägt die Verantwortung für die Genauigkeit aller Daten, Informationen und Unterlagen, die Grant Thornton von dem Klienten oder von Dritten zur Vertragserfüllung bereitgestellt werden.
Der Klient hat alle relevanten Daten, Informationen und Unterlagen Grant Thornton zur Verfügung zu stellen oder ihr zu einem Zeitpunkt und in einer Detailliertheit zugänglich zu machen, dass die Dienstleistungen rechtzeitig erbracht werden können. Sollte Grant Thornton den Klienten über den relevanten Termin der Datenlieferung in Kenntnis gesetzt haben, ist Grant Thornton nur in dem Fall verpflichtet, die Dienstleistungen zu den gesetzlichen Terminen zu erbringen, wenn der Klient die Frist für die relevante Datenlieferung eingehalten hat. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Schäden und Nachteile, die sich daraus ergeben, dass er die einschlägigen Daten, Informationen und Unterlagen Grant Thornton verspätet zur Verfügung gestellt hat – mit besonderem Hinblick auf die Selbstrevisionskosten, Verzugszinsen und steuerbehördlichen Sanktionen – sind ausschließlich vom Klienten zu tragen und Grant Thornton trägt keine Verantwortung für diese.
Grant Thornton prüft nicht den Faktenhintergrund der erhaltenen Daten, Informationen und Unterlagen. Grant Thornton überprüft nicht die Genauigkeit der Daten, die ihr von dem Klienten zur Verfügung gestellt werden, ferner prüft sie nicht den Inhalt oder den rechtlichen Hintergrund der Informationen oder Unterlagen (z.B. hat Grant Thornton nicht zu prüfen, ob die Partner der Klienten über gültige Steuernummern verfügen, ob die Rechnungen im Einklang mit den dazugehörigen Verträgen und/oder Tatsachen ausgestellt worden sind).
Falls Grant Thornton laufende Dienstleistungen an den Klienten erbringt, insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Lohnverrechnung und Buchhaltung, ist Grant Thornton nicht verpflichtet, jegliche Teile der Dienstleistungen, die dem Klienten vor Beginn dieses Vertrags erbracht wurden, zu beurteilen. Sollte Grant Thornton bereits vorhandene Praktiken, Standards oder Grundsätze von dem früheren Dienstleister des Klienten übernehmen, mit besonderem Hinblick auf Praktiken in den Bereichen Buchhaltung oder Lohnverrechnung, so ist Grant Thornton nicht verpflichtet, die Genauigkeit der Anwendung dieser Grundsätze, Praktiken oder Standards zu beurteilen.
Grant Thornton bewahrt die vom Klienten erhaltenen Unterlagen im jeweiligen Finanzjahr unentgeltlich auf und händigt diese innerhalb von 8 Monaten nach Abschluss des Finanzjahres aus. Sollte der Klient die Unterlagen nicht übernehmen, kann Grant Thornton diese als Postsendung auf Kosten, Verantwortung und Risiko des Klienten an die Adresse des Klienten schicken. Der Postschein bestätigt die Übergabe der Unterlagen, die dadurch als dem Klienten zugestellt anzusehen sind.
Grant Thornton ist berechtigt, den Ort und die Methode der Lagerung der aufbewahrten Unterlagen zu bestimmen.
Geldwäsche
Für die Leistungserbringung sind die allgemeinen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche nach den einschlägigen Rechtsnormen anzuwenden. Die Parteien erklären, dass sie aufgrund dieses Vertrags die Pflichten gemäß Rechtsnormen zur Bekämpfung von Geldwäsche vollständig erfüllen. Der Klient nimmt zur Kenntnis, wenn er die Maßnahmen von Grant Thornton gegen Geldwäsche hindert, gegen diese protestiert oder sie ablehnt, erbringt Grant Thornton keine Dienstleistungen an den Klienten.
Aufgrund der einschlägigen Rechtsnormen ist der Klient verpflichtet, die Identifikationsdaten durch Ausfüllen des Formulars für Kundenidentifizierung anzugeben, falls sich die Rechtsnormen zur Bekämpfung von Geldwäsche auf Grant Thornton beziehen.
Sollten in den Daten, die früher in Verbindung mit der Geldwäsche mitgeteilt worden sind, Änderungen beliebiger Art eintreten, hat der Klient Grant Thornton innerhalb von 5 Tagen darüber zu informieren und das Datenblatt für Kundenidentifizierung mit den neuen Daten zur Verfügung zu stellen.
Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag ohne Begründung, unter Einhaltung der im Einzelleistungsvertrag festgelegten Kündigungsfrist zu kündigen.
Sollte Grant Thornton die Dienstleistungen in unterschiedlichen Leistungsbereichen (d.h. Lohnverrechnung, Buchhaltung oder Steuerberatung) erbringen, dann kann ein Teil dieses Vertrags hinsichtlich eines Leistungsbereiches auch getrennt gekündigt werden.
Sollten laufende Dienstleistungen gekündigt werden, erbringt Grant Thornton die weiteren, vom Klienten angefragten Dienstleistungen auf Basis von Stundensätzen.
Sollte der Klient mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Verzug von mehr als 30 Kalendertagen geraten, oder seine Kooperationspflicht wiederholt nicht erfüllen, oder die Bestimmungen dieses Vertrags auf eine andere Art und Weise grob oder wiederholt verletzen, ist Grant Thornton berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als grobe Vertragsverletzung gilt insbesondere, wenn der Klient die Unterlagen, Materialien oder Informationen, die für die Pflichterfüllung durch Grant Thornton erforderlich sind, nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Benachrichtigung durch Grant Thornton nicht nachkommt.
Der Klient ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Grant Thornton grob gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt und die Vertragsverletzung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nicht unterlässt.
Kontakthaltung
Die Kontakthaltung zwischen den Parteien kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Die Parteien teilen einander ihre Kontaktdaten mit und benennen ihre Kontaktpersonen. Die Parteien haben ihre Kontaktdaten mindestens einmal im Jahr, jedoch mindestens innerhalb von 3 (drei) Tagen ab Änderung der Daten zu aktualisieren.
Als schriftliche Form der Kontakthaltung akzeptieren die Parteien die E-Mail- und Faxnachrichten, mit Ausnahme der Änderung oder Kündigung dieses Vertrags, die nur dann als gültig und wirksam angesehen werden können, wenn sie in Form von Originalurkunden, die von den gesetzlichen Vertretern der Parteien unterzeichnet und übergeben werden, erfolgen.
Benachrichtigungen, die als Einschreiben an die in diesem Dokument angegebene Adresse der jeweils anderen Partei geschickt werden, sind an dem 5. (fünften) Tag ab Absendung als zugestellt anzusehen.
Eine beliebige Erklärung von Grant Thornton über Verantwortungsübernahme oder die Verletzung dieses Vertrags oder die Anerkennung eines fachlichen Kunstfehlers ist ausschließlich in schriftlicher Form, unterzeichnet von den bevollmächtigten Vertretern von Grant Thornton gültig und wirksam. Nicht zeichnungsberechtigte Beschäftigte von Grant Thornton sind ebenfalls nicht berechtigt, die o.g. Erklärungen abzugeben.
Grant Thornton ist nicht verpflichtet, die Vertretungsberechtigung der im Namen des Klienten vorgehenden Personen zu beurteilen. Tauchen nachvollziehbare Zweifel auf, ist Grant Thornton berechtigt, die Vertretungsberechtigung der im Namen des Klienten vorgehenden Personen zu überprüfen, insbesondere im Fall einer Unvereinbarkeit.
Informationen oder Anweisungen gelten nur dann als Grant Thornton übermittelt, wenn sie an die Person adressiert sind, die von Grant Thornton hinsichtlich der jeweiligen Dienstleistung dafür vorgesehen ist.
Datenschutz
Die Parteien nehmen die Bestimmungen zum Schutz von personenbezogenen Daten zur Kenntnis, mit besonderem Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (nachstehend gemeinsam „Datenschutzbestimmungen” genannt).
Wenn und in dem Umfang, in dem Grant Thornton hinsichtlich der Daten, die ihr vom Klienten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bereitgestellt wurden, als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen gilt, so sind beide Parteien für die Erfüllung der Datenschutzbestimmungen im Zuge der von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.
Wenn und in dem Umfang, in dem Grant Thornton als Auftragsverarbeiter des Klienten im Sinne der Datenschutzbestimmungen angesehen wird, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Datenverarbeitung ab, in dem ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die vom Klienten an Grant Thornton übergeben wurden, geregelt werden.
Verschwiegenheitspflicht
Grant Thornton ist hinsichtlich der von dem Klienten aufgedeckten Informationen zur Verschwiegenheit bei der Erbringung aller Leistungen an den Klienten verpflichtet, falls der Klient diese Informationen als vertraulich eingestuft hat oder wenn deren vertraulicher Charakter aufgrund der Eigenschaften der Informationen oder aufgrund der Umstände, unter denen die Informationen aufgedeckt wurden, offensichtlich ist. Die Verschwiegenheitspflicht ist nicht anzuwenden, wenn der Klient Grant Thornton von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, oder wenn Grant Thornton gemäß den Rechtsvorschriften verpflichtet ist, die Information aufzudecken, oder wenn die Information den diese erhaltenden Dritten bekannt ist.
Grant Thornton darf Berichte und Expertisen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit oder andere schriftliche Erklärungen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Klienten geben, es sei denn, Rechtsvorschriften verpflichten sie dazu.
Es ist nicht als Verletzung der Verschwiegenheitspflicht anzusehen, wenn Grant Thornton den Namen des Klienten und den Charakter der in diesem Vertrag festgelegten Dienstleistungen in ihren Angeboten und sonstigen Referenzen vermerkt.
Grant Thornton übergibt dem Klienten die elektronischen Kalkulationstabellen in Verbindung mit den Dienstleistungen nur in gedruckter Form oder im Excel-Format. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass jegliche Informationen oder Materialien, die von Grant Thornton an den Klienten übergeben werden, vertraulicher und aus geschäftlicher Sicht sensibler Art sind.
Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Grant Thornton ist der Klient nicht berechtigt die von Grant Thornton erstellten Excel-Tabellen zu verwenden oder zu reproduzieren, mit Ausnahme der jeweiligen Angelegenheit, für die sie erstellt wurden.
Grant Thornton behält sich das Recht vor, den Namen und das Logo des Auftraggebers in ihrer Referenzliste zu führen, es sei denn, der Klient verlangt ausdrücklich das Gegenteil davon.
Verbot der Verwendung durch Dritte
Grant Thornton erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich zur Verwendung durch den Klienten. Die Arbeiten, die von Grant Thornton aufgrund dieses Vertrags erstellt werden, dürfen vor Dritten nicht aufgedeckt bzw. auf eine andere Art und Weise verwendet werden, und die an den Klienten erbrachten Dienstleistungen dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Grant Thornton vor Dritten nicht aufgedeckt werden (es sei denn, die Aufdeckung vor Dritten ist unter Beachtung des Charakters der jeweiligen Arbeiten offensichtlich). Auch wenn eine Aufdeckung vor Dritten erlaubt ist, dürfen diese Dritten nicht auf die Arbeit von Grant Thornton zurückgreifen und es kommt kein Kundenverhältnis zwischen Grant Thornton und den Dritten zustande. Grant Thornton hat keinerlei Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten, es sei denn, es wird eine schriftliche Vereinbarung hierüber getroffen.
Der Klient ist verpflichtet, Grant Thornton von Ansprüchen und Verantwortungen beliebiger Art im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu entbinden und zu entlasten.
Verbot der Beschäftigung der Mitarbeiter von Grant Thornton
Der Klient verpflichtet sich dazu, keinen der Mitarbeiter von Grant Thornton während der Dauer dieses Vertrags und 1 (eines) Jahres nach Kündigung des Vertrags zu beschäftigen, ferner sorgt er dafür, dass seine verbundenen Unternehmen ebenfalls auf diese Weise vorgehen. Bei Verletzung dieser Bestimmung ist der Klient verpflichtet, Grant Thornton einen Betrag in der Höhe von 12 Bruttomonatsgehältern des jeweiligen Mitarbeiters, die er vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisse bei Grant Thornton bezogen hat, jedoch mindestens eine Vertragsstrafe in der Höhe von 50 000 EUR (fünfzigtausend Euro) zu zahlen.
Für die Buchhaltungsleistungen geltende spezifische Bedingungen
Umfang
Die Bestimmungen unter diesem Punkt beziehen sich auf die Buchhaltungsleistungen, falls sie anzuwenden sind, wie sie in der Aufzählung der Dienstleistungen festgelegt wurden (im Folgenden: „Buchhaltungsleistungen”). Sollte der Klient keine Buchhaltungsleistungen von Grant Thornton beziehen, so ist dieser Punkt nicht anzuwenden.
Bedingungen
Grant Thornton überprüft die vom Klienten übergebenen Rechnungen lediglich aus der Sicht der Formanforderungen gemäß Rechtsnormen. Sie überprüft nicht insbesondere den Vertragshintergrund der übergebenen Rechnungen und Dokumente, ihre rechtliche Grundlage, zahlenmäßige Übereinstimmung, die Steuerberechnungen, die Erfüllungszeitpunkte oder Ermächtigungen. Die an Grant Thornton übergebenen Rechnungen und sonstigen Unterlagen werden als gültig, rechtswirksam und als von dem Klienten entsprechend freigegeben angesehen.
Für die Lohnverrechnungsleistungen geltende spezifische Bedingungen
Umfang
Die Bestimmungen unter diesem Punkt beziehen sich auf die Lohnverrechnungsleistungen, falls sie anzuwenden sind, wie sie in der Aufzählung der Dienstleistungen festgelegt wurden (im Folgenden: „Lohnverrechnungsleistungen”). Sollte der Klient keine Lohnverrechnungsleistungen von Grant Thornton beziehen, so ist dieser Punkt nicht anzuwenden.
Bedingungen
Grant Thornton beginnt mit der Erbringung der Lohnverrechnungsleistungen jeden Monat erst nach Entgegennahme der vollständigen monatlichen Lohnverrechnungsdokumentation. Die Mehrkosten aus der Meldung von teilweisen Lohnverrechnungsdaten sind von dem Klienten zu tragen.
Der Klient trägt die ausschließliche Verantwortung für die Erfüllung der einschlägigen Regeln im Bereich des Arbeitswesens, für die Überweisung der von Grant Thornton berechneten Steuern und Abgaben, für die Einwanderungsdokumente und Genehmigungen sowie für die Compliance, falls der Klient ausländische Staatsbürger beschäftigt.
Es wird vereinbart, dass der Klient die ausschließliche Verantwortung für die Übermittlung der Gehaltsabrechnung an die Beschäftigten trägt, auch in dem Fall, wenn sie unter Mitwirkung von Grant Thornton an die Beschäftigten übermittelt werden. Der Klient trägt die Verantwortung für die Aufbewahrung der Lohnverrechnungsberichte/Gehaltsabrechnungen im Einklang mit den relevanten Rechtsvorschriften.
Für die Steuerberatungsleistungen geltende spezifische Bedingungen
Umfang
Die Bestimmungen unter diesem Punkt beziehen sich auf die Steuerberatungsleistungen, wie zum Beispiel Beratungen in Verbindung mit der Besteuerung, fachliche Stellungnahmen zu konkreten Steuerfragen, Kommunikation mit den Steuerbehörden oder die Vertretung des Klienten vor den Steuerbehörden (alle diese Dienstleistungen im Folgenden: „Steuerberatungsleistungen”).
Bedingungen
Grant Thornton erbringt die Steuerberatungsleistungen aufgrund von konkreten Anfragen des Klienten. Diese Anfragen können mündlich oder schriftlich (einschließlich E-Mail) gestellt werden, und sie bedürfen der Annahme durch Grant Thornton (als solche Annahme gilt auch die Erbringung der angefragten Dienstleistung als konkludentes Verhalten). Der Klient ist nicht verpflichtet, Steuerberatungsleistungen anzufragen. Ohne ausdrückliche Anfrage des Klienten ist Grant Thornton nicht verpflichtet, diese Steuerberatungsleistungen zu erbringen.
Grant Thornton ist nicht verpflichtet, Originalunterlagen, die sie im Zusammenhang mit den Steuerberatungsleistungen vom Klienten oder Dritten erhalten hat, aufzubewahren. Sollte der Klient diese Originalexemplare nicht übernehmen, kann Grant Thornton diese als Postsendung auf Kosten, Verantwortung und Risiko des Klienten an die Adresse des Klienten schicken. Der Postschein bestätigt die Übergabe der Unterlagen, die dadurch als dem Klienten zugestellt anzusehen sind.
Für die steuertechnologischen Dienstleistungen geltende spezifische Bedingungen
Umfang
Die Bestimmungen unter diesem Punkt beziehen sich auf die steuertechnologischen Dienstleistungen, wie zum Beispiel die fallweise Durchführung von automatisierten Operationen, die auf der Maschine-Maschine-Schnittstelle von Informationssystemen der Steuerbehörden aufbauen, die damit verbundene technologische Beratung und Abgabe von fachlichen Stellungnahmen an den Klienten (im Folgenden: „steuertechnologische Dienstleistungen”).
Bedingungen
Grant Thornton erbringt die steuertechnologischen Dienstleistungen aufgrund von konkreten Anfragen des Klienten. Diese Anfragen können mündlich oder schriftlich (einschließlich E-Mail) gestellt werden, und sie bedürfen der Annahme durch Grant Thornton (als solche Annahme gilt auch die Erbringung der angefragten Dienstleistung als konkludentes Verhalten). Der Klient ist nicht verpflichtet, steuertechnologischen Dienstleistungen anzufragen. Ohne ausdrückliche Anfrage des Klienten ist Grant Thornton nicht verpflichtet, diese steuertechnologischen Dienstleistungen zu erbringen.
Grant Thornton ist nicht verpflichtet, die Original- und Ergebnisdokumente, die sie im Zusammenhang mit den steuertechnologischen Dienstleistungen von dem Klienten oder von Dritten erhalten hat, aufzubewahren. Die Übergabe und Übernahme der Dokumente im Bereich der steuertechnologischen Dienstleistungen erfolgen ausschließlich in elektronischer Form.
Bei der Erbringung von steuertechnologischen Dienstleistungen können technologische Lösungen verwendet werden. In diesem Zusammenhang geht immer Grant Thornton vor, der Klient erhält keinen Zugriff auf diese technologischen Lösungen, so kann die Dienstleistung nicht dahingehend gedeutet werden, dass der Klient Nutzungsberechtigung hinsichtlich der technologischen Lösungen beliebiger Art erwerben würde.
Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Inanspruchnahme von steuertechnologischen Dienstleistungen ausschließlich Dokumente (z.B. Rechnungsdaten) an Grant Thornton übermitteln oder auf eine andere Art und Weis übergeben darf, die keine Daten zu natürlichen Personen enthalten, und daher verpflichtet er sich dazu, solche Dokumente Grant Thornton nicht zur Verfügung zu stellen. Der Klient nimmt zur Kenntnis, falls Grant Thornton Kenntnis darüber erlangt, dass der Klient bei der Inanspruchnahme von steuertechnologischen Dienstleistungen Grant Thornton Dokumente bereitgestellt hat, die auch Daten zu natürlichen Personen enthalten, wird Grant Thornton die betroffenen Dokumente unverzüglich löschen.
Grant Thornton schließt ausdrücklich und vollumfänglich ihre Haftung für Schäden, Fehler, Folgen, Entscheidungen oder Verhalten aus, die sich daraus ergeben, dass der Verwender, der die steuertechnologische Dienstleistung in Anspruch genommen hat bzw. deren Ergebnis kennengelernt hat, in Zuversicht darauf vorgegangen ist, oder es Dritten bekannt gemacht hat.
Die steuertechnologische Dienstleistung wird nicht als Steuerberatung angesehen.
Gemischte Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrag ungültig sein, so beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen des Vertrags, und die ungültigen Bestimmungen werden durch gültige Bestimmungen ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.
Für Fragen, die in diesem Vertrag keine Regelung gefunden haben, sind die Bestimmungen der ungarischen Rechtsnormen maßgebend.
Der Leistungsort der Dienstleistungen ist Budapest. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag unterwerfen sich die Parteien dem Verfahren der für den Leistungsort zuständigen Gerichte.
Dieser Vertrag enthält alle Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung zwischen den Parteien. Mit Inkrafttreten dieses Vertrags werden alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien im Vertragsgegenstand außer Kraft gesetzt.
Spezifische Bedingungen für ESG‑Zertifizierungsdienstleistungen
Umfang
Die ESG‑Zertifizierungsdienstleistung von Grant Thornton erstreckt sich ausschließlich auf die unabhängige Konformitätsbewertung des vom Kunden gemäß dem Gesetz CVIII von 2023 („ESG‑Gesetz“) sowie der Regierungsverordnung 424/2025. (XII. 23.) erstellten ESG‑Berichts und der dazugehörigen unterstützenden Dokumentation, für den im Einzelnen festgelegten Zeitraum und Datenumfang im Individuellen Dienstleistungsvertrag.
Die Durchführung der ESG‑Zertifizierungsdienstleistung erfolgt gemäß dem im ESG‑Zertifizierungsprogramm beschriebenen Verfahren.
Das Ergebnis der Dienstleistung ist ein Zertifizierungsbericht sowie – im Falle einer positiven Schlussfolgerung – die Ausstellung eines Zertifikats.
Die Dienstleistung von Grant Thornton umfasst nicht:
- die Erstellung, Berechnung oder Änderung von ESG‑Daten,
- die Zusammenstellung oder Überarbeitung des ESG‑Berichts,
- Beratungs‑, Rechts‑, Finanz‑, Investitions‑ oder strategische Entscheidungsunterstützungsleistungen.
Bedingungen
Die ESG‑Zertifizierung erfolgt auf Grundlage des vom Kunden bereitgestellten ESG‑Berichts und der Dokumentation.
Grant Thornton führt die Zertifizierung und erstellt den Zertifizierungsbericht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist, d. h. innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt des ESG‑Berichts, durch.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:
- die Feststellungen der Zertifizierung auf Stichproben und fachlicher Beurteilung basieren,
- die Zertifizierung ausschließlich für den ESG‑Bericht des jeweiligen Geschäftsjahres gilt,
- das Ergebnis der Zertifizierung keine Garantie für kontinuierliche oder zukünftige Konformität darstellt.
Der Kunde ist ausdrücklich verantwortlich für die Echtheit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit aller während der ESG‑Zertifizierung übergebenen Daten, Informationen, Berechnungen, Kennzahlen, Erklärungen und Dokumente.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:
- Grant Thornton nicht für geschäftliche, reputationsbezogene, finanzielle oder rechtliche Folgen haftet, die sich aus dem Inhalt des ESG‑Berichts ergeben,
- im Rahmen der Zertifizierung festgestellte Mängel oder negative Schlussfolgerungen für sich genommen keinen Kündigungsgrund darstellen.
Die Parteien halten fest, dass die ESG‑Zertifizierungsdienstleistung nicht als Beratungsleistung gilt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der ausgefertigte Zertifizierungsbericht gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht wird.
Die Ausstellung des ESG‑Zertifikats setzt einen Zertifizierungsbericht mit positiver Schlussfolgerung sowie einen Verifizierungsbefund voraus.
Das ESG‑Zertifikat darf ausschließlich in Übereinstimmung mit den im Zertifizierungsbericht festgehaltenen Feststellungen und Schlussfolgerungen ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer des ESG‑Zertifikats beträgt fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.
Zertifizierte Organisationen dürfen in ihren öffentlichen Dokumenten ihren ESG‑Zertifizierer mit dem vollständigen Namen Grant Thornton Consulting Kft. oder der Kurzbezeichnung Grant Thornton angeben.
Bei Bezugnahme auf den akkreditierten Status von Grant Thornton ist folgende Formulierung zu verwenden:
„Von der NAH unter der Registrierungsnummer [Registrierungsnummer] akkreditierte Validierungs‑ und Verifizierungsstelle.“
Bei missverständlicher und/oder unzulässiger Verwendung des Namens oder der Zeichen des Zertifizierers ergreift die Zertifizierungsstelle die notwendigen Maßnahmen.
Grant Thornton haftet nicht für die Interpretation oder Verwendung des Ergebnisses der ESG‑Zertifizierung durch Dritte.
Der Kunde akzeptiert, dass die Haftung von Grant Thornton im Zusammenhang mit der ESG‑Zertifizierung im Umfang der im AGB festgelegten Bestimmungen beschränkt ist.
Rechtsbehelf
Bei Kundenbeschwerden/Berufungen, die während des ESG‑Zertifizierungsverfahrens auftreten, handelt Grant Thornton gemäß der Richtlinie zur Behandlung von Beschwerden und Berufungen.
Whistleblowing-System
Grant Thornton Hungary ist bestrebt, faire und transparente Abläufe für alle Mitarbeiter, Partner und Kunden zu gewährleisten. Zu diesem Zweck haben wir in Übereinstimmung mit dem Gesetz XXV von 2023 über die Regeln für die Meldung von Missbrauch das Whistleblowing-System eingerichtet, in dem jeder anonym Unregelmäßigkeiten, Missbrauch oder unethisches Verhalten melden kann.
Welche Fälle können gemeldet werden?
Über das System können Sie Folgendes melden:
- Verdacht auf Betrug, Korruption
- Verstoß gegen ethische Regeln
- Missbrauch des Arbeitsrechts
- Unregelmäßigkeiten im Bereich Umwelt und Sicherheit
Wie können Sie eine Meldung machen?
Sie können eine Meldung auf eine der folgenden Arten machen:
– Online: https://grantthorntonhu.integrityline.com/?lang=en
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und die Identität des Hinweisgebers bleibt vollständig geschützt. Wir bemühen uns, alle Meldungen gründlich zu untersuchen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Warum ist es wichtig, Missbrauch zu melden?
Die Meldung von Missbrauchsfällen trägt zur Aufrechterhaltung eines fairen und sicheren Arbeitsumfelds bei und gewährleistet, dass unser Unternehmen die rechtlichen und ethischen Standards einhält. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Unterstützung!
Einsatz von generativen KI-Tools in unseren Dienstleistungen
Grant Thornton kann bei der Durchführung von Aufträgen generative künstliche Intelligenz (Gen AI) einsetzen. Die Nutzung dieser Technologien erfolgt ausschließlich in einer regulierten, sicheren und kontrollierten Umgebung.
Grant Thornton verpflichtet sich zum Schutz der Daten seiner Kunden sowie zur Sicherstellung eines hohen professionellen Standards seiner Dienstleistungen. Zu diesem Zweck werden ausschließlich Gen AI-Tools verwendet, die den strengen Daten- und Informationssicherheitsanforderungen des Netzwerks und des Unternehmens entsprechen. Von Gen AI generierte Inhalte unterliegen einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle, im Einklang mit den Qualitätsmanagementrichtlinien des Netzwerks und des Unternehmens.


