Die Grant Thornton Consulting GmbH verpflichtet sich, bei allen Dienstleistungen für unsere Kunden das höchstmögliche Maß an Unparteilichkeit, Objektivität und Unabhängigkeit sicherzustellen. Für unsere Organisation ist es von grundlegender Bedeutung, dass die berufliche Beurteilung, Entscheidungsfindung und Serviceerbringung jederzeit frei von tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikten bleibt.
Unsere Grundsätze
1. Verpflichtung zur Unparteilichkeit
Alle Mitarbeiter unseres Unternehmens sind verpflichtet, die Unabhängigkeitsvorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass weder persönliche, finanzielle noch andere Interessen ihre berufliche Beurteilung beeinflussen. Die Geschäftsführung der Grant Thornton Consulting GmbH hält es besonders wichtig:
- Interessenkonflikte, die die Unparteilichkeit gefährden könnten, zu verhindern,
- auftretende Risiken zu bewerten und zu behandeln,
- die Integrität und Glaubwürdigkeit unserer Dienstleistungen zu bewahren,
- die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen transparent zu dokumentieren.
2. Anforderungen an Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Die Grant Thornton Consulting GmbH legt besonderen Wert auf:
- die ordnungsgemäße Meldung und Nachverfolgung finanzieller und persönlicher Interessen,
- die kontinuierliche Überprüfung von Geschäftsbeziehungen und Leistungsumfängen,
- die Analyse der Unabhängigkeitsrisiken in Kundenbeziehungen,
- die Durchführung von Beziehungsprüfungen im International Relationship Check (IRC/GRS)‑System,
- die Einhaltung der Vorgaben der Global Restricted Lists (GRL / GCL) und des GIS‑Systems.
Diese Anforderungen dienen dem Zweck, sicherzustellen, dass unser Unternehmen jederzeit den nationalen und internationalen Unabhängigkeitsvorschriften entspricht.
3. Umgang mit Risiken, die die Unparteilichkeit gefährden
Unser Unternehmen wendet regelmäßige Kontrollmechanismen an:
- wöchentliche und monatliche Unabhängigkeitskontrollen unter der Leitung des Compliance Managers,
- Interessenkonfliktprüfungen vor Mandatsannahme für neue und bestehende Kunden,
- fortlaufende Dokumentation im GIS, GRS und in internen Verzeichnissen.
Festgestellte Interessenkonfliktsituationen werden unverzüglich untersucht und bei Bedarf werden Korrekturmaßnahmen eingeleitet.
4. Pflichten der Mitarbeiter
Alle Mitarbeitenden der Grant Thornton Consulting GmbH sind verpflichtet:
- an der jährlichen Schulung zu Unabhängigkeit und Ethik teilzunehmen,
- die jährliche Unabhängigkeitserklärung auszufüllen,
- alle Umstände zu melden, die die Unabhängigkeit gefährden könnten,
- ihre verpflichtenden Meldungen im GIS‑System aktuell zu halten.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann disziplinarische Maßnahmen oder in schweren Fällen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.
5. Verantwortung der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Grant Thornton Consulting GmbH stellt sicher:
- die kontinuierliche Aktualisierung der Richtlinie,
- die organisationweite Einhaltung der Unabhängigkeitsvorgaben,
- den Betrieb einer angemessenen Kontrollumgebung,
- die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen.
Die Geschäftsführung unterstützt jederzeit die Meldung und transparente Behandlung von Bedenken im Zusammenhang mit der Unparteilichkeit.
Budapest, 20. Januar 2026
Gábor Szarka
Geschäftsführer


