Unterstützung bei der Zusammenstellung des jährlichen Nachhaltigkeitsberichtes, Teilnahme an der Berichterstattung

Im Rahmen der Dienstleistung unterstützen wir die Organisation bei der Zusammenstellung des jährlichen Nachhaltigkeitsberichtes auf der Grundlage von CSRD/ESRS oder GRI. In diesem Rahmen gewährleisten wir auditierbar (im Falle von Großunternehmen in Zusammenarbeit mit dem Auditor) die Durchführung der vorbereitenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes und die Erstellung des Berichtes.

Was ist CSRD?

Mit der wachsenden Dynamik von ESG (Environmental, Social & Governance) bereitete das Fehlen von qualitativen und zuverlässigen Daten zur Nachhaltigkeit allen Interessenträgern viele Probleme. Für Anleger ist es schwierig das wahre Bild über die ESG-Leistung der Unternehmen zu erkennen, was die Ziele des Europäischen Green Deals, die Umwandlung der Europäischen Union in eine nachhaltige Wirtschaft gefährdet. Darüber hinaus erschwert die große Anzahl an Standards den Unternehmen enorm, herauszufinden, welche Informationen sie zu melden haben, auf welcher Grundlage sie bewertet werden. Die Großunternehmen erhalten regelmäßig vorwiegend umfassende Anfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Geschäftspartnern und gesellschaftlichen Organisationen,  und das ist mit enormen Kosten verbunden.

Zur Behebung dieser Probleme wurde von der Europäischen Union die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive -CSRD) verabschiedet, mit dem Ziel der Richtungsweisung für die ESG-Berichterstattungen auf internationaler Ebene. Die CSRD ersetzt auch die EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD).

Durch die CSRD werden die von ihr erfassten Gesellschaften verpflichtet, als Teil ihres Jahresabschlusses einen getrennten Teil in ihren Lagebericht für das letzte Geschäftsjahr  aufzunehmen, in dem sie über konkrete Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte berichten.

Von der CSRD betroffene Unternehmen

Hinsichtlich des Jahres 2024 im Jahre 2025 zur Berichterstattung verpflichtet:

Großunternehmen und Finanzinstitute, die als Wirtschaftende von öffentlichem Interesse gelten, die  in dem vorangegangenen Geschäftsjahr zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Bilanzsumme übersteigt 20 Mio. EUR,
  2. Nettoumsatzerlöse liegen im Jahr über 40 Mio. EUR,
  3. durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr Beschäftigten übersteigt 500 Personen.

Hinsichtlich des Jahres 2025 im Jahre 2026 zur Berichterstattung verpflichtet:

Großunternehmen, die  in dem vorangegangenen Geschäftsjahr zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Bilanzsumme übersteigt 20 Mio. EUR,
  2. Nettoumsatzerlöse liegen im Jahr über 40 Mio. EUR,
  3. durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr Beschäftigten übersteigt 250 Personen.

Der Kreis der Berichtspflichtigen erweitert sich auch in den kommenden Jahren. Ab 2027 um die börsennotierten klein- und mittelständischen Unternehmen sowie um die kleinen und nicht  komplexen Kreditinstitute und geschlossenen Versicherungsgesellschaften, und schließlich um Unternehmen aus Drittländern, die Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU haben, in dem Fall, wenn ihre Nettoumsatzerlöse auf dem Gebiet der EU in den zwei Jahren vor dem Berichtsjahr 150 Mio. EUR übersteigen.

Vorteile der CSRD

Die CSRD wird die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen, neue Ansprüche und Mehrarbeit für sie bedeuten, weil sie robuste Abläufe schaffen und qualitativ hochwertige Daten rechtzeitig geliefert werden müssen. Sie trägt jedoch gleichzeitig auch zahlreiche Vorteile in sich:

  • Sie hilft Unternehmen die ESG-Anforderungen zu verstehen, sie führt eine einheitliche Begriffsnutzung ein, die den Dialog zwischen den Parteien erleichtert und Unterstützung bei der Meisterung der Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung leistet.
  • Der mit der CSRD verbundene ESRS-Berichtsstandard vermittelt Eindeutigkeit und Sicherheit darüber, welche Nachhaltigkeitsinformationen zu melden sind, wodurch die unnötigen Kosten der ESG-Berichte reduziert werden. Die Prozesse zur Sicherstellung der  ESRS-Durchgängigkeit der unterschiedlichen internationalen Standards haben bereits parallel zur Konsolidierung des Marktes für Standards begonnen.
  • Der Rahmencharakter der CSRD und die jährliche Berichterstattungspflicht erleichtern die unternehmerische Zielsetzung und die Überprüfung des Fortschritts. Sie erleichtern aber auch die Identifizierung der Schwächen, Risiken und zu entwickelnden Gebiete.

Die CSRD macht offensichtlich oder akzeptabel, dass die Mitglieder der Versorgungskette transparente Daten auf allen Ebenen der Versorgungskette liefern müssen. Dies reduziert die enormen und unsichtbaren Umwelt- und Sozialschäden in der Versorgungskette, insbesondere im internationalen Handel.