Vereinbarung
Der für diese Vereinbarung maßgebende Vertrag sowie die Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen bilden die Vereinbarung zwischen Grant Thornton Valuation und dem Auftraggeber. Sie setzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen außer Kraft und kann ohne einvernehmliche schriftliche Zustimmung der Vertragspartner nicht geändert werden.
Auftrag
Keine der Parteien darf die nachstehend aufgezählten Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen oder übergeben, es sei denn, diese Übertragung beruht auf einer Übertragung des vollständigen oder im Wesentlichen vollständigen Vermögens oder der Geschäftsbeteiligungen der jeweiligen Partei auf einen Rechtnachfolger mit gleichen Interessen.
Vertragsklienten
Ausschließlich die vertragsunterzeichnenden Partner, die im Vertragsverhältnis mit der Firma Grant Thornton Valuation stehen, dürfen auf die Ergebnisse der Arbeit von Grant Thornton Valuation zurückgreifen. Die Vertragsrechte, die den Klienten von Grant Thornton Valuation zustehen, stehen Dritten ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von Grant Thornton Valuation nicht zu. Niemand darf auf das Ergebnis der Arbeit von Grant Thornton Valuation als Ersatz für seine eigene Arbeit zurückgreifen.
Kommunikation
Die elektronischen Medien, einschließlich der Mailbox, der E-Mails und Faxe gelten zu Zwecken der Mitteilung von Materialien als akzeptierte Kommunikationsmittel, es sei denn, diese Formen der Kommunikation werden im Vertrag ausdrücklich untersagt. Der Auftraggeber geht nicht davon aus und erwartet auch nicht von dem Expertenteam, das von der Firma Grant Thornton Valuation für die vertraglich vorgeschriebene Arbeit vorgesehen ist, dass es Kenntnis von Informationen hat, die vom Auftraggeber Dritten bekannt gegeben wurden, die keine Mitglieder des jeweiligen Expertenteams sind.
Fällige Auftragshonorare
Das Auftragshonorar von Grant Thornton steht in keinerlei Zusammenhang mit ihrer während der Auftragsausführung gebildeten Meinung oder ihren Schlussfolgerungen bzw. mit keinem nachträglichen Ereignis beliebiger Art, das in direkter Verbindung mit diesen Meinungen und Schlussfolgerungen steht. Der Auftraggeber begleicht die Rechnungen von Grant Thornton Valuation den Bedingungen der Vereinbarung entsprechend.
Eigentumsblätter und Lagepläne
Der Auftraggeber (Kostenträger) verpflichtet sich für die Vermögensbewertung erforderlichen Eigentumsblätter und Lagepläne zu besorgen, die spätestens 30 Tage vor der Vermögensbewertung ausgestellt wurden.
Wird die Vermögensbewertung für ein Finanzinstitut erstellt oder es ist ein maßstabsgetreuer Grundriss, ein Lageplan, eine Baubewilligung bzw. eine sonstige Genehmigung für andere Zwecke erforderlich, dann verpflichtet sich der Auftraggeber (Kostenträger) die vorher genannten Dokumente einzuholen.
Werden die oben erwähnten Dokumente für die Vermögensbewertung seitens des Unternehmens Grant Thornton Valuation GmbH besorgt, dann werden sie für den Auftraggeber (Kostenträger) zu den hier genannten Kosten in Rechnung gestellt:
- Eigentumsblatt (elektronisch beglaubigt) in der Höhe von HUF 5.500,- zusätzlich allgemeine Umsatzsteuer pro Stück
- Lageplan Kopie (elektronisch beglaubigt) in der Höhe von HUF 6.000,- zusätzlich allgemeine Umsatzsteuer pro Stück
- Erstellung bzw. Zeichnung und Digitalisierung des Grundrisses durch unseren Experten. Das Honorar des Sachverständigen wird nach Komplexität der jeweiligen Immobilie anhand der Lageplan Kopie geschätzt und mit dem Auftraggeber vereinbart.
Kosten für die Unterlagen sind vom Auftraggeber zusätzlich zur Vergütung des Auftrags zu tragen.
Zustellung
Die Berichte werden per Post verschickt. Sollte der Auftraggeber die Zustellung per Kurierdienst wünschen, so betragen die Kosten dafür in Budapest einheitlich 3.000 HUF zzgl. USt. und auf dem Lande entsprechen sie dem jeweiligen Tarif des Kurierdienstes.
Zusätzliche Exemplare
Zusätzliche Exemplare der gedruckten Berichte über die angebotene Anzahl der elektronischen Exemplare hinaus werden von uns für 15.000 HUF zzgl. USt./Bericht geliefert.
Zahlungsverzug
Die Höhe der bei Zahlungsverzug zu zahlenden Verzugszinsen entspricht dem Zweifachen der jeweils geltenden ungarischen Notenbankleitzinsen.
Verschwiegenheit
Grant Thornton Valuation achtet auf die Geheimhaltung der vertraulich mitgeteilten Informationen mit der gleichen Sorgfalt wie auf die Geheimhaltung ihrer eigenen Materialien. Sie darf derartige Informationen, über die sie Kenntnis erlangt hat, niemandem mitteilen und auf keine andere Art und Weise als im Vertrag vorgesehen nutzen, es sei denn, sie wird gesetzlich zur Übergabe der Informationen verpflichtet. In diesem Fall benachrichtigt Grant Thornton Valuation den Auftraggeber sofort schriftlich, damit dieser – soweit möglich – Rechtsmittel einlegen kann. Grant Thornton Valuation behält sich das Recht vor, bei Bedarf Einsicht in die Arbeitsmaterialien zu gewähren, damit sie Qualitäts- oder Compliance-Auditdienstleistungen beliebiger Art entsprechen kann, die von einer akkreditierten oder maßgebenden Organisation erbracht werden, mit der ihre Mitarbeiter in Verbindung stehen. Ein solcher Zugriff ist sowohl vonseiten Grant Thornton Valuation als auch vonseiten der jeweiligen Organisation weiterhin als Teil der vertraulichen Informationen einzustufen.
Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn:
(i) sie derzeit oder später allen zugänglich ist,
(ii) Grant Thornton Valuation bereits zum Zeitpunkt der Übergabe im Besitz der Information war, oder
(iii) die Information dem Auftraggeber von Dritten ohne Verschwiegenheitspflicht zur Verfügung gestellt wurde.
Der Auftraggeber darf die Berichte und vertraulichen Materialien von Grant Thornton Valuation außer den im Vertrag benannten Parteien niemandem übergeben bzw. keine Informationen über ihre Rolle im Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Grant Thornton Valuation herausgeben, es sei denn, er wird dazu durch staatliche Auflagen oder Gesetze verpflichtet.
Grant Thornton Valuation behält sich das Recht vor, den Namen und das Logo des Auftraggebers in ihrer Referenzliste zu führen, es sei denn, der Klient verlangt ausdrücklich das Gegenteil davon.
Höhere Gewalt
Weder der Auftraggeber noch Grant Thornton Valuation können für Verzüge oder für die nicht angemessene Erfüllung der Vertragsbedingungen infolge von Umständen, die sie nicht zu vertreten haben, verantwortlich gemacht werden.
Maßgebendes Recht und zuständiges Gericht
Für diese Vereinbarung sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches von Ungarn maßgebend. Das zuständige Gericht ist das ungarische ordentliche, für den Sitz von Grant Thornton Valuation befugtes Gericht.
Schadenersatz
Der Auftraggeber entschädigt Grant Thornton Valuation und sieht sie als unschuldig bei Verlusten, Anspruchsanmeldungen, Klagen, Versicherungsfällen, Kosten und Verantwortlichmachungen an, einschließlich der angemessenen Anwaltshonorare, deren Bezahlung für Grant Thornton im Zusammenhang mit dem Vertrag notwendig sein kann, mit Ausnahme der Fälle, von denen schließlich rechtmäßig festgestellt werden kann, dass sie Ergebnis der Fahrlässigkeit oder beabsichtigten Versäumnis von Grant Thornton Valuation sind.
Die Schadenersatzpflicht des Auftraggebers erstreckt sich auf alle Mitarbeiter von Grant Thornton Valuation, einschließlich aller Direktoren, Mitarbeiter, Beschäftigten, Subunternehmer oder Makler. Die Verpflichtung von Grant Thornton Valuation gegenüber dem Auftraggeber übersteigt in keinem Fall das erhaltene Honorar für die Ausführung des Auftrags, mit Ausnahme der Fälle, von denen festgestellt werden, das sie Ergebnis der Fahrlässigkeit oder beabsichtigten Versäumnis von Grant Thornton Valuation sind.
Grant Thornton Valuation entschädigt den Klienten im Verhältnis zur Höhe der verursachten Schäden und sieht ihn als unschuldig hinsichtlich der Schäden beliebiger Art, die vom Personal von Grant Thornton Valuation oder ihrem Vertreter im Zuge der Vertragserfüllung verursacht wurden, ferner hinsichtlich der Kostenansprüche, die infolge von körperlichen Verletzungen oder materiellen Schäden auftauchen, an, es sei denn, diese stehen im Zusammenhang mit der Fahrlässigkeit des Klienten.
Während eines Aufenthalts an Betriebsstätten des Klienten halten die Mitarbeiter von Grant Thornton Valuation, die mit der Vertragserfüllung betraut sind, alle ausgehängten bzw. vom Auftraggeber erforderten Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen ein.
Unabhängiger Unternehmer
Grant Thornton Valuation und der Auftraggeber sehen sich gegenseitig als unabhängige Unternehmer an. Grant Thornton Valuation behält sich das Recht vor, Subunternehmer zur Auftragsausführung hinzuzuziehen. Die Grant Thornton Valuation Kft. ist eine Arbeitgeberin, die die Chancengleichheit vor Augen hält.
Einschränkung der Verwendung des Berichtes
Der Bericht von Grant Thornton darf nur für den vertraglich festgehaltenen Zweck oder Zwecke verwendet werden, jede sonstige Verwendung ist ungültig.
Zuverlässigkeit der vom Klienten bereitgestellten Informationen
Grant Thornton Valuation hat – ohne gesonderte Beglaubigung – das Recht zu der Annahme, dass sämtliche Informationen, die ihr vom Klienten oder von dessen Beratern zur Verfügung gestellt worden sind, genau und vollständig sind.
Aufbewahrung der Arbeitsmaterialien
Wenn im Vertrag oder in einer damit verbundenen schriftlichen Vereinbarung nicht anders verfügt wird, werden von Grant Thornton Valuation alle Unterlagen, Dokumente, Arbeitsmaterialien oder sonstige, im Zuge der Auftragserfüllung entstandenen Daten als ihr Eigentum angesehen. Diese Materialien werden mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt. Während dieses Zeitraumes hat der Klient das Recht auf Einsicht in die Materialien, damit er der (den) im Vertrag benannten Verwendung(en) nachkommen kann, vorausgesetzt, dass er diese Absicht auf eine angemessene Art und Weise kundtut.
Arbeitsumfang
Grant Thornton Valuation ist lediglich zur Verrichtung der im Vertrag festgelegten Aufgaben verpflichtet bzw. von den Änderungen, die den Aufgabenkreis betreffen, erstreckt sich ihre Pflicht lediglich auf diejenigen, die nachträglich in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten worden sind. Folglich erstreckt sich die auftragsgemäße Arbeit nicht auf eigenständige Dienstleistungen oder auf eine Aktualisierungspflicht nach Beendigung der Arbeit. Grant Thornton Valuation behält sich das Recht vor, die Erbringung von Mehrleistungen beliebiger Art zu verweigern, falls Valuation der Ansicht ist, dass diese tatsächliche oder vermutete Interessenkonflikte zur Folge hätte oder illegal wäre bzw. gegen die einschlägigen Regeln oder beruflichen Anforderungssysteme verstoßen würde.
Leistungsniveau
Grant Thornton Valuation führt den Auftrag den anzuwendenden beruflichen Maßstäben entsprechend aus. Die Dienstleistungen im Bereich der Vermögensbewertung umfassen jedoch in der Regel Meinungen, die in einem unsicheren Umfeld und anhand der Analyse von Daten gebildet werden, die nicht beglaubigt sind oder sich im Laufe der Zeit ändern. Der Auftraggeber und die weiteren Teilnehmenden an der Arbeit, denen der Auftraggeber Zugriff auf das Ergebnis der Arbeit von Grant Thornton Valuation gewährt, haben die Leistung von Grant Thornton Valuation nach den Vorschriften des Vertrags und nach den anzuwendenden beruflichen Maßstäben zu beurteilen.
Entgelte, die im Falle eines einseitigen Rücktritts vom Auftrag/Vertrag zu zahlen sind
Im Falle eines einseitigen Rücktritts vom Auftrag nach Auftragsbeginn berechnen wir ein leistungsanteiliges Entgelt wie folgt:
Lokalaugenschein 100.000 HUF zzgl. USt.
Executive Summary 50% des Auftragshonorars (umfasst bereist des Entgelt für den Lokalaugenschein)
Nebenkosten (z.B. Eigentumsblatt) zu 100%
Zeugenaussage
Die Dienstleistungen von Grant Thornton Valuation umfassen keine Zeugenaussagen oder Teilnahme an gerichtlichen oder sonstigen Anhörungen rechtlicher Art bzw. an Untersuchungen, es sei denn, diese sind im Vertrag oder in einer diesem folgenden schriftlichen Vereinbarung festgehalten.