• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Online Rechnung 3.0

Am 1. Oktober 2020 hat das Nationale Steuer- und Zollamt das Entwicklerdokumentation der Online Rechnung Version 3.0 und die neue XML-Schema-definitionen veröffentlicht, damit ist es möglich, die Entwicklungen zu der Umstellung zu beginnen. Die Dokumenten sind unter dem folgenden Link erreichbar: https://onlineszamla.nav.gov.hu/dokumentaciok

Die Hochladung der weiteren Hilfsmittel, wie die Beispiel XMLs und das Dokumentation in englischer Sprache, erfolgt fortlaufend, die sind noch nicht verfügbar.

Die derzeitige 2.0 Version kann weiterhin benutzt sein, die Umstellung zu dem Version 3.0 ist erst ab 1. April 2021 verpflichtend vorgeschrieben. Wir empfehlen die benötigten Entwicklungen rechtzeitig zu beginnen.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.