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          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Option zur Kleinunternehmersteuer

In unserem Newsletter zu den im Sommer verabschiedeten Steuergesetzänderungen haben wir unsere Klienten darüber informiert, dass der Kleinunternehmersteuersatz ab 2020 von 13% auf 12% herabgesetzt wird. Bei der Kleinunternehmersteuer handelt es sich um eine vereinfachte Steuerart, die sogar drei Steuerarten ersetzt: die Körperschaftsteuer (9%), die soziale Beitragssteuer (17,5%) und den Fachausbildungszuschuss (1,5%).

Die Besteuerung nach den Grundsätzen der Kleinunternehmersteuer kann durch die Reduzierung des Steuersatzes noch attraktiver werden und diese Steuerart ist für breite Kreise der Unternehmen zugänglich. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Wahl der Kleinunternehmersteuer lassen sich wie folgt darstellen: die Grenze für die Erlöse (auf Gruppenebene) bzw. für die Bilanzsumme liegt bei 1 Mrd. HUF, die durchschnittliche statistische Mitarbeiterzahl darf 50 Personen nicht überschreiten (auf Gruppenebene) und Bilanzstichtag soll der 31. Dezember sein.

Es kann generell gesagt werden, dass die Kleinunternehmersteuer eine gute Wahl für ein Unternehmen sein kann, wenn die Personalaufwendungen des Unternehmens über seinem Gewinn liegen bzw. wenn Investitionen aus eigenen Mitteln geplant sind. Wenn man zur Kleinunternehmersteuer optieren möchte, ist eine Bilanz zu erstellen, die Umstellung sollte also – zur Vermeidung des zusätzlichen administrativen Aufwands – für den 1. Januar, also für den ersten Tag des Geschäftsjahres vorgesehen werden.

Das heißt auch, dass die Zeit vor dem Jahresende besonders geeignet für das Überdenken der Umstellungsmöglichkeiten ist. Bei der Ermittlung der Einsparungen und bei der Vorbereitung der Entscheidung stehen Ihnen unsere Experten sehr gerne zur Verfügung.