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          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

ERWEITERUNG DER GEBÜHRENFREIHEIT

Das Parlament hat die Änderungsvorlage zu dem Gebührengesetz verabschiedet, die die Gebührenfreiheit der Erbschaft – und Schenkungsteuer auch auf die Vermögenserwerbe zwischen Geschwister erweitert hat. Damit wurde der Kreis der gebührenfreien intrafamiliären Vermögensbewegungen erweitert, die bisher nur auf Verwandte in gerader Linie, Ehepartner und überlebende Ehepartner des Schenkers oder des Erblassers erstreckt haben. Die Gebührenfreiheit ist weiterhin unabhängig von dem Wert des Erbes und des Geschenks.

Laut der Auslegung des Gebührengesetzes sollen sowohl die Halbgeschwister als auch auf Adoption beruhenden Verwandtschaftsbeziehungen des Schenkers oder Erblassers als Geschwister angesehen werden.

Die eingeführte Gebührenfreiheit soll auf Gebührenfällen angewandt werden, die bis zum Tag des Inkrafttretens der Gesetzänderung (15 Tagen nach der Bekanntmachung) von der nationalen Steuerbehörde noch nicht endgültig beurteilt wurden.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.