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DIE BEFREIUNG VON DER SOZIALBEITRAGSTEUER AUF ZUWENDUNGEN IN FORM VON SZÉP-KARTEN WIRD VERLÄNGERT

Wie wir Sie bereits in einem früheren Newsletter informiert haben, die Gesellschaften haben – gemäß der Verordnung in Verbindung mit dem Aktionsplan Nr. 140/2020 – keine Sozialbeitragssteuer auf Zuwendungen in Form von SZÉP-Karten, die zwischen dem 22. April und 30. Juni 2020 gewährt werden, abzuführen. Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist, dass die am 22. Mai 2020 erlassene Regierungsverordnung Nr. 225/2020 die Befreiung von der Sozialbeitragssteuer auf Zuwendungen in Form von SZÉP-Karten bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Dementsprechend bleibt die Steuerlast hinsichtlich dieser Zuwendungen bis zum Jahresende 15%.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.