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          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

DIE BEFREIUNG VON DER SOZIALBEITRAGSTEUER AUF ZUWENDUNGEN IN FORM VON SZÉP-KARTEN WIRD VERLÄNGERT

Wie wir Sie bereits in einem früheren Newsletter informiert haben, die Gesellschaften haben – gemäß der Verordnung in Verbindung mit dem Aktionsplan Nr. 140/2020 – keine Sozialbeitragssteuer auf Zuwendungen in Form von SZÉP-Karten, die zwischen dem 22. April und 30. Juni 2020 gewährt werden, abzuführen. Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist, dass die am 22. Mai 2020 erlassene Regierungsverordnung Nr. 225/2020 die Befreiung von der Sozialbeitragssteuer auf Zuwendungen in Form von SZÉP-Karten bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Dementsprechend bleibt die Steuerlast hinsichtlich dieser Zuwendungen bis zum Jahresende 15%.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.