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          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

WEITERE GESELLSCHAFTEN SIND FÜR DIE BEITRAGSBEFREIUNG BERECHTIGT

Am 27. März 2020 wurden weitere Regierungsverordnungen veröffentlicht bezüglich dem Corona-virus ausgelösten Krisensituation. Diese Verordnungen beinhalten, unter anderen, steuerliche Vorschriften. Laut den neuen Regelungen wurde die Kreis der Gesellschaften erweitert, die von der Zahlung der Sozialbeiträge der Arbeitslöhne für die Periode von März bis Juni befreit wurden (wenn diese Gesellschaften auch an Rehabilitationsbeitrag verpflichtet sind, wird die Höhe dieser Pflicht nur vermindert). Die Arbeitnehmer dieser begünstigten Gesellschaften sind nur an die Leistung der Gesundheitsabgabe für Sachleistungen (4%) von den Sozialbeiträgen verpflichtet, mit einer Maximalsumme von 7.710 HUF pro Monat.

Der Kreis der begünstigten Gesellschaften wurde mit Firmen erweitert, die sich mit Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen, Saunas, Solarien, Bäder u. Ä. und mit Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt beschäftigen. Die Steuerzähler in der Branche Saunas, Solarien, Bäder u. Ä. sind nur mit der Begünstigung betroffen, wenn sie als Badeanstalt qualifiziert sind.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.