Seit dem 1. Januar 2019 kann auch eine Körperschaftsteuergruppe errichtet werden. Wer ab 2020 von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, hat den diesbezüglichen Antrag in naher Zukunft beim Finanzamt einzureichen.
Die Gruppenbesteuerung wurde mit dem 1. Januar 2019 eingeführt. Wer also ab 2019 (Kalender- und Steuerjahr) Mitglied einer Körperschaftsteuergruppe werden wollte, hatte den diesbezüglichen Antrag zwischen 1. Januar und 15. Januar 2019 zu stellen. Diese Frist galt aber nur im Einführungsjahr.
Gemäß der Regelung, die nach der ersten Periode anzuwenden ist, muss der Antrag auf Errichtung einer Körperschaftsteuergruppe vom 1. bis zum 20. Tag des vorletzten Monats des Steuerjahres gestellt werden. Also im Falle eines Steuerpflichtigen, dessen Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, kann der Antrag vom 1. November bis zum 20. November eingereicht werden, wenn der Steuerpflichtige im Jahr 2020 bereits nach den Regeln bezüglich der Gruppenbesteuerung vorgehen möchte. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, also diejenigen, die ihren Antrag nicht fristgerecht stellen, können von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen.
Sollten Sie, Ihre ungarische Unternehmensgruppe sich noch unsicher sein, ob es sich lohnt, eine Körperschaftsteuergruppe zu errichten, oder einer beizutreten, so wenden Sie sich bitte an unsere Experten, die Sie bei der Beantwortung dieser Frage gerne unterstützen.
Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.