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          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Gruppenbesteuerung – das Fristende naht

Seit dem 1. Januar 2019 kann auch eine Körperschaftsteuergruppe errichtet werden. Wer ab 2020 von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, hat den diesbezüglichen Antrag in naher Zukunft beim Finanzamt einzureichen.

 

Die Gruppenbesteuerung wurde mit dem 1. Januar 2019 eingeführt. Wer also ab 2019 (Kalender- und Steuerjahr) Mitglied einer Körperschaftsteuergruppe werden wollte, hatte den diesbezüglichen Antrag zwischen 1. Januar und 15. Januar 2019 zu stellen. Diese Frist galt aber nur im Einführungsjahr.

Gemäß der Regelung, die nach der ersten Periode anzuwenden ist, muss der Antrag auf Errichtung einer Körperschaftsteuergruppe vom 1. bis zum 20. Tag des vorletzten Monats des Steuerjahres gestellt werden. Also im Falle eines Steuerpflichtigen, dessen Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, kann der Antrag vom 1. November bis zum 20. November eingereicht werden, wenn der Steuerpflichtige im Jahr 2020 bereits nach den Regeln bezüglich der Gruppenbesteuerung vorgehen möchte. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, also diejenigen, die ihren Antrag nicht fristgerecht stellen, können von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen.

Sollten Sie, Ihre ungarische Unternehmensgruppe sich noch unsicher sein, ob es sich lohnt, eine Körperschaftsteuergruppe zu errichten, oder einer beizutreten, so wenden Sie sich bitte an unsere Experten, die Sie bei der Beantwortung dieser Frage gerne unterstützen.

 

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.