• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Corporate Finance
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
    • Whistleblowing
      • Whistleblowing

  • Experten
  • Nachrichten
  • Glossar
    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
          • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton

            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

  • Bitte um ein Angebot
Nachrichten

Haushaltsgesetz – Änderungen, die sich auf die Verrechnungspreise auswirken

Das ungarische Parlament hat am 19. Juli 2022 das Gesetz über den Haushaltsentwurf der Regierung für das Jahr 2023 verabschiedet. Das Gesetz hat auch Auswirkung auf die Verrechnungspreisbildung, weil dadurch auch des Gesetz Nr. LXXXI von 1996 über die Körperschaft- und Dividendensteuer (KöStG) und das Gesetz Nr. CL von 2017 über die Steuerverfahrensordnung (StVOG) geändert wurden. In diesem Newsletter fassen wir die wichtigsten Punkte dieser Gesetzesänderung zusammen.

 

Die zwingend vorgeschriebene Datenlieferung wird auch in Ungarn eingeführt, die Unternehmen haben daher mehr Wert darauf zu legen, dass sie fristgerecht Daten zu ihren Transaktionen und vermutlich zu deren Preisbildung an die Steuerbehörde liefern können.  

Wie gewohnt, sind bis zur Einreichung der Steuererklärung die fremdüblichen Preise und die Methode zu ihrer Ermittlung sowie die Fakten und Umstände zu ihrer Untermauerung zu erfassen. Dies wird um die Pflicht zur Datenlieferung an das staatliche Steuer- und Zollamt ergänzt. Steuerpflichtige, die der Geltung der Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation unterliegen, werden auch verpflichtet sein, Daten zur Ermittlung der fremdüblichen Preise in ihrer Körperschaftsteuererklärung zu liefern. Der genaue Inhalt der Datenlieferung wird von dem für die Steuerpolitik verantwortlichen Minister in der geänderten Verrechnungspreisverordnung geregelt werden. Die Plicht zur Datenlieferung im Zusammenhang mit der Verrechnungspreisbildung tritt in der ersten Steuererklärung ein, die nach dem 31. Dezember 2022 eingereicht wird. Mit Hinblick darauf, dass diese Änderung für zahlreiche Firmengruppen im Vergleich zu den früheren Steuerjahren sogar erheblich höhere Steuerlast zur Folge haben kann, lohnt es sich unseres Erachtens, noch vor dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zu prüfen, wo die derzeit angewandten Preise oder der Gewinn im Vergleich zum Bereich der fremdüblichen Preise liegen. Das bedeutet in der Praxis, dass die notwendige Suche in der Datenbank nicht nachträglich, in den Wochen vor Einreichung der Körperschaftsteuererklärung durchgeführt werden muss, sondern viel früher als bis jetzt, damit noch im Spiegel des Ergebnisses Änderungen an der Preisbildung oder am Gewinn vorgenommen werden können. Die betroffenen verbundenen Unternehmen können nämlich die erforderliche Anpassung – anstatt hohe Steuerbeträge zu bezahlen – durch eine einfache Vertragsänderung bereinigen.

 

Infolge der Änderung des StVOG erhöhen sich die Bußgelder, falls die Dokumentation nicht oder mit mangelhaftem Dateninhalt erstellt wird.

Im Sinne der Änderung der Rechtsnorm könnte die Säumnisstrafe pro Dokumentation von den bisherigen zwei Millionen Forint bis zu fünf Millionen reichen, bei wiederholter Rechtsverletzung sogar bis zu zehn Millionen Forint. Zur Erhöhung des abschreckenden Charakters der Säumnisstrafe hat der Gesetzgeber höhere Sätze vorgeschrieben, die sich an der Verpflichtung des Steuerpflichtigen orientieren.

 

Jeder Steuerpflichtige wird verpflichtet sein, den Interquartilbereich zu bestimmen, unabhängig davon, ob er durch die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation betroffen ist.

Die Regelung zur Anwendung des Interquartilbereiches wird erneuert. Der Änderung zufolge ist der Interquartilbereich anzuwenden, wenn die Verrechnungspreismethoden unter Beachtung von Daten aus einer öffentlichen oder durch die Steuerbehörde überprüfbaren Datenbank oder von durch die  Steuerbehörde kontrollierten Daten für vergleichbare Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen Anwendung finden. Die Berechnung des Interquartilbereiches bleibt unverändert, d.h. der mittlere Bereich muss angewendet werden, in den die Hälfte der Stichproben fällt.

 

Durch die Gesetzesänderung wurde die frühere Praxis in die Rechtsnorm übernommen, d.h. nach dem Inkrafttreten muss die Verrechnungspreisanpassung anstelle des unteren Quartils zum Median erfolgen, dadurch kann die Steuerlast der betroffenen Unternehmen steigen.   

Mit der Modifizierung werden neue Bestimmungen für die Ermittlung des fremdüblichen Preises eingeführt. Aufgrund dessen darf keine Anpassung des Verrechnungspreises vorgenommen werden, wenn der angewandte Gegenwert im Bereich der fremdüblichen Preise liegt, der Gegenwert ist als fremdüblich anzusehen. Liegt der angewandte Gegenwert außerhalb des Bereichs der fremdüblichen Preise, muss generell und darf ausschließlich der Median als fremdüblicher Preis angesehen werden, die Anpassung des Verrechnungspreises ist für diesen Punkt vorzunehmen. Eine Ausnahme davon ist, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass ein vom Median abweichender Wert innerhalb der Bandbreite der analysierten Transaktion am besten entspricht und in diesem Fall ist die Anpassung anstelle des Median für diesen Wert vorzunehmen. Die sich ändernde Regel zum Interquartil und die Bestimmungen zum Anpassungspunkt, ferner die weiteren Regeln, die im Zusammenhang mit diesen Änderungen zu modifizieren sind, müssen zum ersten Mal bei der Ermittlung der Steuer für das 2022 beginnende Steuerjahr angewendet werden.

 

Die Gebühr für den Antrag auf Vorabverständigungsverfahren (APA) steigt:

Die Gebühr für das Verfahren zur Ermittlung des fremdüblichen Preises beträgt in einem einseitigen Verfahren fünf Millionen Forint, in einem zwei- oder mehrseitigen Verfahren acht Millionen Forint. Für die Bezahlung der Gebühr kann keine Ratenzahlung und kein Zahlungsaufschub genehmigt werden.

Im Rahmen der technischen Änderungen wird das KöStG um zwei neue Begriffe erweitert.  

Fremdüblicher Preis: Gegenwert, den unabhängige Partner unter vergleichbaren Umständen untereinander geltend machen oder geltend machen würden.

Bereich der fremdüblichen Preise: Menge der Werte aus Finanzdaten zu vergleichbaren Transaktionen oder vergleichbaren unabhängigen Unternehmen, die sich aus der Anwendung der Methoden, die in § 18 Abs. 2 aufgezählt sind und unverändert beibehalten wurden, ergeben.

 

Sonstige Änderungen:

  • Damit die Steuerbehörde keine dem späteren Beschluss zur Festlegung des fremdüblichen Preises entgegengesetzte Feststellung treffen kann, wird im StVOG ausgeschlossen, dass eine Steuerprüfung bei einem Steuerpflichtigen während des Verfahrens zur Bestimmung des fremdüblichen Preises angeordnet wird. Es wird in der Änderung präzisiert, dass das Verbot lediglich die Steuerprüfungen betrifft, aus denen eine mit einer Prüfung abgeschlossene Periode hervorgeht. Es wird vom Gesetzgeber ferner eine Ausnahme hinsichtlich der Prüfungen vor der Steuerrückerstattung gemacht, um unberechtigte Steuerrückforderungen, Steuerrückerstattungen zu vermeiden und damit eine begründete Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Steuerrückerstattung getroffen werden kann.

  • Steuersubjekte, die der Geltung der Kleinunternehmenssteuer unterliegen, haben bei der Anwendung des Grundsatzes des fremdüblichen Preises den Interquartilbereich und die Festlegung des Anpassungspunktes zu berücksichtigen. Diese Bestimmungen sind zum ersten Mal für das Steuerjahr 2022 anzuwenden.

  • Steuerpflichtige, die nicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind, können künftig bei komplexen und komplizierten Transaktionen mit verbundenen Unternehmen um die Bestimmung des fremdüblichen Preises ersuchen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Verrechnungspreisteam von Grant Thornton gerne zur Verfügung!

 

Dieser Newsletter wurde anhand der bis zum Tag seines Erscheinens verfügbaren Informationen und ausschließlich zu allgemeiner Informierung erstellt, er gilt daher in keiner Hinsicht als maßgeschneiderte Steuerberatung und kann diese auch nicht ersetzen.

Verwandten Dienstleistungen

Verrechnungspreisberatung

Dank unserem vollständig integrierten Verrechnungspreis- und Bewertungsberaterteam können wir die Unterschiede zwischen den steuerlichen Aspekten und den Gesichtspunkten der Erstellung von Finanzberichten überbrücken.

Kontakt mit unserem Experten

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Nachrichten aus der Branche.

Abonnieren

Lesen Sie unsere früheren Nachrichten und Analysen.