Am Mittwoch, den 18. März 2020 hat die Regierung ein Sofortmaßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie angekündigt. Dieses Paket umfasst nachstehende dringendste Entscheidungen:
1. Kapital-, Zins- und Gebührenzahlungsverpflichtungen von Privatpersonen und Unternehmen in Verbindung mit Krediten und Finanzierungsleasingverträgen, die bis 18. März 2020 24 Uhr abgeschlossen worden sind, werden bis Ende des Jahres 2020 ausgesetzt. Diese Dauer des Zahlungsmoratoriums kann von der Regierung später verlängert werden.
2. Kredit- und Darlehensverträge, die am 18. März 2020 um 24 Uhr bestehen und während der Gefahrenlage auslaufen, verlängern sich bis zum 31. Dezember 2020.
3. Der effektive Jahreszinssatz neuer Verbraucherkredite, die nach dem 19. März 2020 aufgenommen werden, wird in der Höhe der Notenbankleitzinsen zuzüglich 5% maximiert.
4. In den Branchen Tourismus, Gastgewerbe, Unterhaltungsgewerbe, Glückspiele, Filmgewerbe, vortragende Kunst, Veranstaltungsorganisation und Sportdienstleistungen werden die Monate März, April, Mai und Juni 2020 betreffend folgende Maßnahmen ergriffen:
- die Arbeitgeber werden von der Leistung der Arbeitgeberbeiträge befreit,
- von den Abgaben auf Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer muss lediglich die Gesundheitsabgabe für Sachleistungen (4%) abgeführt werden und diese wird in der Höhe von 7.710 HUF maximiert,
- in diesen Branchen dürfen Mietverträge nicht gekündigt und Mietgebühren nicht erhöht werden. Das Kündigungsmoratorium kann später von der Regierung verlängert werden;
- Zahlungspflichtige werden von der Erklärung und Abführung der Tourismusabgabe befreit.
5. Taxifahrer, die ihre Steuern nach den Regeln der Kleinunternehmersteuer bezahlen, werden in den Monaten März, April, Mai und Juni 2020 von der Zahlung der Kleinunternehmersteuer befreit.
6. Die Regeln im Arbeitsrecht werden flexibler. Arbeitgeber dürfen unter anderem Heimarbeit und Telearbeit auch einseitig anordnen (mit gewissen Ausnahmen bezüglich der Kollektivverträge).
Die Regierungsverordnung mit den Detailregeln ist am 18. März 2020 erschienen. Den vorstehenden, dringendsten Maßnahmen werden voraussichtlich neuere folgen.
In Form von Newsletters werden wir Sie selbstverständlich auch über die weiteren Entwicklungen informieren.
Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.