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            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

MASSNAHMENPAKET DER REGIERUNG ZUR ABMILDERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN AUSWIRKUNGEN DER CORONAVIRUS-PANDEMIE

Am Mittwoch, den 18. März 2020 hat die Regierung ein Sofortmaßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der  Coronavirus-Pandemie angekündigt. Dieses Paket umfasst nachstehende dringendste Entscheidungen:

1. Kapital-, Zins- und Gebührenzahlungsverpflichtungen von Privatpersonen und Unternehmen in Verbindung mit Krediten und Finanzierungsleasingverträgen, die bis 18. März 2020 24 Uhr abgeschlossen worden sind, werden bis Ende des Jahres  2020 ausgesetzt. Diese Dauer des Zahlungsmoratoriums kann von der Regierung später verlängert werden.
2. Kredit- und Darlehensverträge, die am 18. März 2020 um 24 Uhr bestehen und während der Gefahrenlage auslaufen, verlängern sich bis zum 31. Dezember 2020.
3. Der effektive Jahreszinssatz neuer Verbraucherkredite, die nach dem 19. März 2020 aufgenommen werden, wird in der Höhe der Notenbankleitzinsen zuzüglich 5% maximiert.
4. In den Branchen Tourismus, Gastgewerbe, Unterhaltungsgewerbe, Glückspiele, Filmgewerbe, vortragende Kunst, Veranstaltungsorganisation und Sportdienstleistungen werden die Monate März, April, Mai und Juni 2020 betreffend folgende Maßnahmen ergriffen:

  • die Arbeitgeber werden von der Leistung der Arbeitgeberbeiträge befreit,
  • von den Abgaben auf Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer muss lediglich die Gesundheitsabgabe für Sachleistungen (4%) abgeführt werden und diese wird in der Höhe von 7.710 HUF maximiert,
  • in diesen Branchen dürfen Mietverträge nicht gekündigt und Mietgebühren nicht erhöht werden. Das Kündigungsmoratorium kann später von der Regierung verlängert werden;
  • Zahlungspflichtige werden von der Erklärung und Abführung der Tourismusabgabe befreit.

5. Taxifahrer, die ihre Steuern nach den Regeln der Kleinunternehmersteuer bezahlen, werden in den Monaten März, April, Mai und Juni 2020 von der Zahlung der Kleinunternehmersteuer befreit.

 

6. Die Regeln im Arbeitsrecht werden flexibler. Arbeitgeber dürfen unter anderem  Heimarbeit und Telearbeit auch einseitig anordnen (mit gewissen Ausnahmen bezüglich der Kollektivverträge).

Die Regierungsverordnung mit den Detailregeln ist am 18. März 2020 erschienen. Den vorstehenden, dringendsten Maßnahmen werden voraussichtlich neuere folgen.

In Form von Newsletters werden wir Sie selbstverständlich auch über die weiteren Entwicklungen informieren.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.