Bilanz – Der Spiegel der finanziellen Lage des Unternehmens
„Die Bilanz ist ein buchhalterisches Dokument, das zum bestimmten Stichtag die Vermögenswerte und Quellen des Unternehmens, deren Wert unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsgrundsätze in entsprechender Gliederung enthält.“
Die Bilanz ist eine der wichtigsten finanziellen Auswertungen der Buchhaltung, die das Vermögen und dessen Quellen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt – typischerweise zum Bilanzstichtag – darstellt. Ziel der Bilanz ist es, ein transparentes Bild über die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens zu geben, und so Eigentümer, Investoren, Gläubiger und andere Interessierte bei fundierten Entscheidungen zu unterstützen.
Das ungarische Rechnungslegungsgesetz (Gesetz C aus dem Jahr 2000) schreibt Unternehmen die Erstellung der Bilanz vor, während bei international tätigen Unternehmen auch die Einhaltung der IFRS-Vorschriften notwendig sein kann.
Der Aufbau und die Hauptteile der Bilanz
Die Bilanz ist eine aus zwei Seiten bestehende Vermögensaufstellung: auf der einen Seite befinden sich die Vermögenswerte des Unternehmens, auf der anderen Seite die Finanzierungsquellen dieser Vermögenswerte.
Die Bilanz besteht aus zwei Hauptteilen:
Aktiva (Vermögenswerte) – Vermögenselemente, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen und zukünftig wirtschaftlichen Nutzen versprechen. Dazu gehören das Anlagevermögen (z. B. Immobilien, Maschinen, immaterielle Vermögenswerte) und das Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Zahlungsmittel).
In der Bilanz sind als Vermögenswerte (in der Buchhaltung auf den Aktivkonten) die dem Unternehmer zur Verfügung gestellten, für den Betrieb dienenden Anlage- und Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.
Passiva (Quellen) – die Finanzierungsquellen der Vermögenswerte. Zwei Hauptkategorien sind das Eigenkapital (z. B. gezeichnetes Kapital, Gewinnrücklage, Bilanzgewinn) und die Verbindlichkeiten (z. B. Kredite, Lieferverbindlichkeiten, sonstige kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten).
Die Passiva zeigen, aus welchen Quellen die Vermögenswerte des Unternehmens finanziert wurden: aus Eigenkapital oder durch Fremdkapital. Die Anschaffung und Erhaltung von Vermögenswerten – beispielsweise in Form von Maschinen, Anlagen, Vorräten oder Energieträgern – ist immer mit einer Finanzierungsquelle verbunden. Im Buchhaltungssystem enthält die Kontenklasse 4 die Hauptgruppen der Passiva: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (Rechnungslegungsgesetz §34). Zu dieser Kontenklasse gehören auch technische Konten, die für die Aufstellung der Eröffnungs- und Schlussbilanz sowie für die Buchung des Jahresüberschusses notwendig sind.
Eines der wichtigsten Prinzipien der Bilanz ist das Prinzip der Gleichheit: Der Gesamtwert der Aktiva ist stets gleich dem Gesamtwert der Passiva. Dies stellt sicher, dass jedes Element des Unternehmensvermögens über eine gleichwertige Finanzierungsquelle verfügt.
Bilanztypen und Anwendungsbereiche
Die Bilanz kann je nach Art der Berichtspflicht auf verschiedene Weise erstellt werden:
- Bilanz des vereinfachten Jahresabschlusses – typischerweise bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), mit weniger Zeilen und Datenaufgliederung.
- Bilanz des Jahresabschlusses – mit detaillierterer Aufgliederung, bei größeren Unternehmen verpflichtend.
- Bilanz gemäß IFRS (Statement of Financial Position) – nach internationalen Standards, mit anderer Struktur und Terminologie.
Die Rolle der Bilanz
Die Bilanz liefert aus mehreren Gesichtspunkten nützliche Informationen:
- Darstellung der finanziellen Lage – sie hilft bei der Bewertung der Zahlungsfähigkeit und Kapitalstruktur des Unternehmens.
- Liquiditätsanalyse – durch Anordnung der Vermögenswerte nach Liquidität lässt sich ermitteln, wie schnell das Unternehmen seine Verpflichtungen erfüllen kann.
- Grundlage für Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen – eine grundlegende Informationsquelle für Banken, Gläubiger und Investoren.
Vorschriften zur Bilanzaufstellung und praktische Hinweise
Die Bilanz wird auf Basis der Salden der Kontenklassen 1–4 sowie des in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelten Jahresüberschusses unter Verwendung des Hauptbuchauszugs erstellt.
Der Aufbau der Hauptbuchkonten folgt eng dem Aufbau der Bilanz, daher sind in den einzelnen Bilanzzeilen die entsprechenden Salden – gemäß der vorgeschriebenen Gruppierung zusammengefasst – in der Spalte für die Daten des Berichtsjahres auszuweisen.
Die Gliederung der Bilanz wird in Anhang 1 des Rechnungslegungsgesetzes in zwei Varianten festgelegt: in Variante „A“ und Variante „B“.
Das Unternehmen kann wählen, nach welcher Variante es seine Bilanz erstellt.
Zusammenfassend ist die Bilanz also nicht nur ein verpflichtender buchhalterischer Bericht, sondern eines der wichtigsten zusammenfassenden Dokumente zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Mit ihrer Hilfe wird die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens transparent, was für die Geschäftsleitung, die Eigentümer, Investoren und Gläubiger unerlässlich ist.
Eine genaue und vorschriftsmäßige Bilanzaufstellung stellt sicher, dass die Entscheidungsträger bei Fragen zur Zukunft des Unternehmens auf verlässliche Informationen zurückgreifen können.
Bei der Erstellung der Bilanz sind die im Rechnungslegungsgesetz definierten Grundsätze zu beachten:
Prinzip der Wahrheit (Verlässlichkeit) – die in der Bilanz enthaltenen Positionen müssen die tatsächliche Vermögenslage des Unternehmens widerspiegeln.
Prinzip der Kontinuität – bei der Eröffnung der Bilanz müssen die Anfangsdaten mit den Abschlussdaten des Vorjahres übereinstimmen.
Prinzip der Bruttoverrechnung – Vermögenswerte und Passiva dürfen nicht saldiert, sondern müssen getrennt dargestellt werden.
Die Daten der Bilanz stammen aus mehreren Quellen: Buchhaltungsunterlagen, Inventur und anderen Finanzdokumenten.
Für die Erstellung einer genauen und zuverlässigen Bilanz sind die Abstimmung der Hauptbuchkonten, die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die Buchung von Rechnungsabgrenzungsposten und Wertminderungen erforderlich.
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