Was ist das EKAER-System?
Das EKAER-System (Elektronisches Kontrollsystem des öffentlichen Straßenwarenverkehrs) ist ein 2015 in Ungarn eingeführtes elektronisches Registrierungs- und Überwachungssystem zur Verfolgung von Warenbewegungen auf der Straße. Ziel ist es, der ungarischen Steuer- und Zollbehörde (NAV) Echtzeitinformationen über Warentransporte bereitzustellen, um Steuerhinterziehung effektiver aufzudecken und die Schattenwirtschaft einzudämmen.
EKAER verfolgt den Weg der Ware vom Ausgangspunkt bis zum Bestimmungsort und ermöglicht es der NAV und dem Zoll, gezielte Kontrollen – insbesondere bei risikobehafteten Produkten – durchzuführen.
Warum wurde EKAER eingeführt?
Ein wesentlicher Grund für die Einführung von EKAER war der erhebliche Steuerausfall durch Missbrauch wie Mehrwertsteuerbetrug, fingierte Transporte oder gefälschte Rechnungen. Ziel des Systems ist es, den Straßenwarenverkehr transparenter zu machen und reale Daten über inländische und internationale Lieferungen elektronisch zu erfassen.
Das System unterstützt damit:
- die Effizienz von Steuerprüfungen,
- die gezielte Kontrolle risikobehafteter Warentransporte,
- und die korrekte Feststellung von Steuerpflichten.
Wie funktioniert das EKAER-System?
Vor Beginn des Straßentransports muss der Steuerpflichtige – in der Regel der Verkäufer oder Empfänger – die Transportdaten im System der NAV melden. Diese Meldung umfasst:
- Bezeichnung und Menge der Ware,
- Typ und Kennzeichen des Transportfahrzeugs,
- genaue Abfahrts- und Ankunftsadressen,
- Daten des Absenders und des Empfängers.
Nach der Meldung generiert das System eine EKAER-Nummer, die während des Transports als Teil der Begleitdokumente mitgeführt werden muss.
Wer ist zur Nutzung von EKAER verpflichtet?
EKAER ist für bestimmte Inlands- und Auslandslieferungen verpflichtend, insbesondere wenn:
- es sich um risikobehaftete Waren handelt (z. B. Lebensmittel, Baustoffe),
- der Transport auf dem Straßenweg erfolgt,
- die Waren nicht für den Eigengebrauch, sondern für den Verkauf bestimmt sind,
- und bestimmte Wert- oder Gewichtsschwellen überschritten werden.
Die genauen Ausnahmen und Freigrenzen sind gesetzlich geregelt – daher empfiehlt es sich, vor jedem Transport Rücksprache mit einem Steuerberater oder Buchhalter zu halten.
Welche Folgen hat ein Verstoß?
Unternehmen, die keine EKAER-Meldung abgeben oder fehlerhafte Angaben machen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen. Die NAV ist befugt:
- ein Bußgeld von bis zu 40 % des Warenwerts zu verhängen,
- die Ware vorübergehend zu beschlagnahmen,
- das Transportfahrzeug anzuhalten und zu kontrollieren.
Daher ist es besonders wichtig, dass Unternehmen korrekte und vollständige Daten angeben und die Meldung vor Transportbeginn erfolgt.
EKAER und Digitalisierung
EKAER war eines der ersten vollständig digitalen Systeme der ungarischen Steuerbehörde. Die Meldung erfolgt über die Website ekaer.nav.gov.hu nach Anmeldung mit dem ungarischen Kundenportal (Ügyfélkapu). Das System kann in ERP-Systeme integriert werden, sodass größere Unternehmen die Daten automatisiert übertragen können.
Diese Digitalisierung verbessert die Datenqualität der Behörde, verringert Verwaltungsfehler und ermöglicht schnellere Reaktionen.
Was hat sich im Laufe der Zeit geändert?
Seit seiner Einführung wurde das EKAER-System mehrfach angepasst, zum Beispiel:
- wurde der Kreis der meldepflichtigen Produkte eingeschränkt,
- Ausnahmen und Schwellenwerte wurden präzisiert,
- die Benutzeroberfläche und Systemstabilität wurden verbessert.
EKAER ist somit ein sich stetig weiterentwickelndes System, das sich an rechtliche und wirtschaftliche Veränderungen anpasst.
Zusammenfassung
Das EKAER-System dient der Transparenz im Straßenwarenverkehr und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Über elektronische Meldepflichten stellt es sicher, dass NAV und Zoll stets über aktuelle Informationen zur Warenbewegung verfügen. Die Nutzung des Systems ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Offizielle Definition
EKAER (Elektronisches Kontrollsystem des öffentlichen Straßenwarenverkehrs) ist ein elektronisches System zur Überwachung und Registrierung von Straßentransporten. Unternehmen müssen die Transportdaten im Voraus elektronisch melden. Ziel des Systems ist die Eindämmung von Steuerhinterziehung und die effektive Nachverfolgung von Waren.
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