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            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Änderung der sozialen Beitragssteuer

Als Teil der Steuergesetzänderungen, die im Rahmen des Aktionsplans zum  Wirtschaftsschutz vorgelegt worden sind, werden die soziale Beitragssteuer, bzw. der vom Auszahler zu leistende vereinfachte Beitrag zu den öffentlichen Abgaben ab 1. Juli 2019 von 19,5% auf 17,5 % gesenkt. Der betreffende Gesetzesvorschlag wurde am 12. Juni 2019 vom Parlament Verabschiedet.

Im Zusammenhang mit der Senkung der sozialen Beitragssteuer wird auch das Einkommensteuergesetz geändert. Sollte eine Privatperson auf ihre Einkünfte soziale Beitragssteuer abzuführen haben, so müssen künftig 85% der Einkünfte als Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden (bisher 84%).
Als Auswirkung der unterjährigen Änderung der sozialen Beitragssteuer wird sich auch die Bemessungsgrundlage für die sozialen Leistungen an Kleinsteuerzahler ändern. Sobald der auf die soziale Beitragssteuer entfallende Teil der Steuer, die von Kleinsteuerzahlern abzuführen und mit einem Betrag festgelegt ist, sinkt, wird der auf die Abgaben entfallende Steuerteil steigen.

Als Teil des im Sommer vorgelegten Steuerpakets werden – über die vorstehend behandelten Änderungen hinaus – zwei getrennte Gesetzesänderungsvorschläge vom Parlament diskutiert bzw. ihre Verabschiedung steht ebenfalls an der Tagesordnung des Parlaments. Die darin enthaltenen Änderungen umfassen jedoch Steueränderungen, die erst ab 2020 anzuwenden sind. Über die wichtigsten Elemente dieser Gesetzesänderungen werden wir Sie nach Verabschiedung der Gesetze durch das Parlament informieren.