Als Teil der Steuergesetzänderungen, die im Rahmen des Aktionsplans zum Wirtschaftsschutz vorgelegt worden sind, werden die soziale Beitragssteuer, bzw. der vom Auszahler zu leistende vereinfachte Beitrag zu den öffentlichen Abgaben ab 1. Juli 2019 von 19,5% auf 17,5 % gesenkt. Der betreffende Gesetzesvorschlag wurde am 12. Juni 2019 vom Parlament Verabschiedet.
Im Zusammenhang mit der Senkung der sozialen Beitragssteuer wird auch das Einkommensteuergesetz geändert. Sollte eine Privatperson auf ihre Einkünfte soziale Beitragssteuer abzuführen haben, so müssen künftig 85% der Einkünfte als Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden (bisher 84%).
Als Auswirkung der unterjährigen Änderung der sozialen Beitragssteuer wird sich auch die Bemessungsgrundlage für die sozialen Leistungen an Kleinsteuerzahler ändern. Sobald der auf die soziale Beitragssteuer entfallende Teil der Steuer, die von Kleinsteuerzahlern abzuführen und mit einem Betrag festgelegt ist, sinkt, wird der auf die Abgaben entfallende Steuerteil steigen.
Als Teil des im Sommer vorgelegten Steuerpakets werden – über die vorstehend behandelten Änderungen hinaus – zwei getrennte Gesetzesänderungsvorschläge vom Parlament diskutiert bzw. ihre Verabschiedung steht ebenfalls an der Tagesordnung des Parlaments. Die darin enthaltenen Änderungen umfassen jedoch Steueränderungen, die erst ab 2020 anzuwenden sind. Über die wichtigsten Elemente dieser Gesetzesänderungen werden wir Sie nach Verabschiedung der Gesetze durch das Parlament informieren.