Auf April ausgeweitete Lohnzuschussmöglichkeit in den gefährdeten Wirtschaftszweigen
In der Regierungsverordnung Nr. 147/2021 wurde die Frist für die Beantragung der sektoralen Lohnzuschüsse verlängert.
Der Antrag kann jetzt bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Ab jetzt können die Zuschüsse – zur großen Freude der betroffenen Branchen – bereits für die Monate bis einschließlich April 2021 (sogar in einem) in Anspruch genommen werden.
Antragstellung im Falle eines neuen Antragstellers
Die Zuschüsse können für die Monate von November 2020 bis April 2021 bzw. wenn der Hauptunternehmensgegenstand des Antragstellers Beherbergungsleistungen sind von Dezember 2020 bis April 2021 (in einem) in Anspruch genommen werden.
Hinsichtlich der Dauer und Höhe der Unterstützung sowie der Antragstellung gelten abweichende Regeln für Arbeitgeber, deren Tätigkeit ab 8. März 2021 eingeschränkt worden ist (Haupttätigkeiten mit den NACE-Codes zwischen 26 und 56).
Von diesen Arbeitgebern kann der Antrag auf Lohnzuschuss für den Zeitraum vom 8. März 2021 bis zum 30. April 2021 gestellt werden und für die Monate März und April 2021 (sogar in einem) in Anspruch genommen werden.
Verlängerungsvorgang im Falle von früheren Antragstellern
Falls ein Arbeitgeber den Antrag bis zum 31. März gestellt hat, verlängert sich dieser bis Ende der Unterstützungsdauer automatisch, die Zuschüsse können für die vollständigen 6 Monate (im Falle von Beherbergungsleistungen als Hauptunternehmensgegenstand für 5 Monate und im Falle von Arbeitgebern, die durch die Einschränkungen ab 8. März betroffen sind, für 2 Monate) nach den Anzahlungsregeln festgestellt werden.
Beschäftigungsplicht
Der Arbeitgeber nimmt zur Kenntnis, dass die Zuschüsse in dem Fall gewährt werden können, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, das Rechtsverhältnis des betreffenden Arbeitnehmers bis Ende des auf den letzten Tag der Unterstützungsdauer folgenden Monats, d.h. bis zum 31. Mai 2021 aufrechtzuerhalten, durch Kündigung oder einvernehmlich nicht zu beenden.
Sollte der befristete Vertrag eines Arbeitnehmers vor dem 31. Mai 2021 auslaufen, muss bei der Antragstellung belegt werden, dass beide Parteien das Arbeitsverhältnis mindestens bis zum 31. Mai aufrechterhalten wollen.
Eine Änderung des Arbeitsvertrages über die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mindestens bis zum 31. Mai 2021 muss also bei der Antragstellung beim Regierungsamt dem Antrag beigefügt werden.
Abrechnungsablauf
Die Abrechnungen müssen bis Ende des zweiten auf den letzten Tag der Unterstützungsperiode folgenden Monats mit dem Abrechnungsblatt und dessen Anlagen eingereicht werden. Mit diesen bescheinigt der Arbeitgeber gleichzeitig, dass er einen Anspruch auf die ihm gewährte Unterstützung hat.
Die Abrechnungen sind auch in dem Fall nach Monaten gegliedert auf jeweils getrennten Abrechnungsblättern zu erstellen, wenn die Abrechnungen der einzelnen Monate gleichzeitig eingereicht werden.
Kontaktieren Sie bitte unsere Experten, wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung der o.g. Zuschüsse benötigen oder Rückfragen haben!