• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Corporate Finance
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Das mit der Gefahrenlage verbundene Lohnzuschussprogramm wird verlängert

Infolge der dritten Welle der Coronavirus-Pandemie sind ab 8. März weitere Verschärfungen in Ungarn eingetreten. Im Sinne der Regierungsverordnung Nr. 86/2021 bleiben die Vergünstigungen für Unternehmen, die in den gefährdeten Wirtschaftszweigen tätig sind, auch für März 2021 aufrecht.  Die Vergünstigungen erstrecken sich auf die Befreiung von der sozialen Beitragssteuer, dem Fachausbildungszuschuss und der Rehabilitationsabgabe, auf die Lohnzuschüsse, auf die Mietbefreiung sowie auch auf die Internetzuschüsse.

 

Im Sinne der Regierungsverordnung Nr.  86/2021 werden die Lohnstützungen, die aufgrund der Regierungsverordnung Nr. 485/2020 bereits zustehen, ohne Einreichung eines getrennten Antrags auch für März 2021 verlängert, wenn der Arbeitgeber während der Gefahrenlage vor dem Inkrafttreten der Regierungsverordnung Nr. 86/2021 einen Antrag gestellt hat und bis zum 5. März  2021 keine Erklärung darüber abgibt, dass er die Unterstützung für seinen im Antrag benannten Arbeitnehmer  nicht in Anspruch nehmen möchte. Jeder Berechtigte hat bis Ende des auf den letzten Tag der Unterstützung folgenden zweiten Monats die Zuschussberechtigung zu bescheinigen, die Lohnunterstützungen in den jeweiligen Branchen gelten also nach den derzeitigen Regeln als Unterstützungsvorschüsse.

Welche Vergünstigungen können in den betroffenen Branchen geltend gemacht werden?

  1. Wirtschaftstreibende der betroffenen Branchen können für März 2021 ein Recht auf die Lohnunterstützung in der Höhe von 50% der Bruttolöhne der im Arbeitsverhältnis beschäftigten Personen haben.

Die Höhe der Unterstützung darf maximal brutto 251.100 HUF pro Arbeitnehmer im Monat betragen, falls

  • der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt bezahlt und
  • sich der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis bis zum 30. April 2021 weder zu kündigen noch einvernehmlich aufzulösen.
  1. Gesellschaften und Einzelunternehmen, deren Haupttätigkeit den betroffenen Branchen zuzuordnen sind, werden von der Bezahlung der sozialen Beitragssteuer (15,5%) und des Fachausbildungszuschusses (1,5%)auf Personen, die im Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, befreit (unabhängig vom Arbeitsbereich dieser Personen). Falls das Unternehmen einen Rehabilitationsbeitrag zu leisten hat, wird es auch davon aliqout für März 2021 befreit bzw. die Vorauszahlung für das erste Quartal braucht ebenfalls nicht geleistet zu werden.
  2. Steuerpflichtige, die der Geltung der Kleinunternehmersteuer unterliegen und in gefährdeten Branchen tätig sind, brauchen die Personalauszahlungen bei der Ermittlung ihrer Kleinunternehmersteuer für März 2021 nicht zu berücksichtigen, diese werden keine Bemessungsgrundlage für die Kleinunternehmersteuer bilden.

 

Wer ist derzeit zur Inanspruchnahme der Unterstützungen berechtigt?

Unternehmen, die ihre tatsächliche Haupttätigkeit im März 2021 in den gefährdeten Branchen ausüben, sind zur Inanspruchnahme der Unterstützungen berechtigt. Am Ende dieses Newsletters finden sie eine Liste dieser Branchen.

Als tatsächliche Haupttätigkeit gilt eine Tätigkeit, aus der der Auszahler in den sechs Monaten vor dem Inkrafttreten der Verordnung die meisten Erlöse, aber mindestens 30% ihrer Erlöse erzielt hat.

Frist für die Antragstellung

Arbeitgeber, die ab 8. März 2021 durch die Einschränkungen betroffen sind, haben den Antrag auf Lohnunterstützung zwischen 8. März 2021 und 31. März 2021 zu stellen. Bei allen anderen betroffenen Haupttätigkeiten können die Anträge bis zum 10. April 2021 gestellt werden.  Die Anträge sind an das Regierungsamt der Hauptstadt und der Komitate, je nachdem, wo der Arbeitgeber seinen Sitz bzw. seine Betriebsstätte hat, einzureichen. Die Regierungsämter erlassen innerhalb von acht Arbeitstagen einen Beschluss über ihre Entscheidung. Im Rahmen der monatlichen Abgabenerklärung können die Steuervergünstigungen geltend gemacht und die damit verbundene Erklärungspflicht erfüllt werden.

Mietbefreiung  

Wer eine Tätigkeit gemäß Regierungsverordnung Nr. 52/2021 ausübt, braucht keine Miete für März 2021 zu zahlen, wenn die gemieteten Räumlichkeiten im Eigentum des Staates, der Kommunalverwaltung oder einer Wirtschaftsgesellschaft mit deren mehrheitlicher Beteiligung stehen. Weitere Bedingungen sind, dass der Mietvertrag bereits vor 6. März zustande gekommen ist und der Mieter am 3. März 2021 eine der Tätigkeiten gemäß Verordnung ausübte.

Begünstigung für Steuerpflichtige, die der Geltung der Pauschalsteuer für Kleinunternehmer unterliegen

Steuerpflichtige, die bereits im Februar 2021 der Geltung der Pauschalsteuer für Kleinunternehmer unterlagen, und deren Tätigkeit (nicht unbedingt als Haupttätigkeit) unter den begünstigten Tätigkeiten benannt war, werden von der Abführung der Pauschalsteuer und der sozialen Beitragssteuer für März 2021 befreit. Diese Befreiung beeinflusst nicht die für die Erlöse geltende Wertgrenze von 12 Mio. HUF bzw. das Recht auf Sozialversicherungsleistungen. Das Finanzamt wird wahrscheinlich gemäß der früheren Praxis die Pauschalsteuer für März streichen, wenn unter den beim Finanzamt registrierten Tätigkeiten des Kleinunternehmers eine zur Befreiung berechtigende Tätigkeit zu finden ist.

Kostenloses Internet

Mit Hinblick auf das Rechtsverhältnis mit einer Primarschule können Schüler, die am digitalen Unterricht teilnehmen, und ihre Familienangehörigen bzw. am Unterricht beteiligte Lehrer  kostenlosen Zugang zum Festnetzinternet für März 2021 einmal für 30 Tage in Anspruch nehmen. Die gewünschte Inanspruchnahme der kostenlosen Dienstleistung ist  – elektronisch – an den Anbieter zu melden.

 

Im Sinne § 5 Abs. 1 der Regierungsverordnung Nr. 485/2020 gehören diejenigen zu den gefährdeten Branchen, die im März 2021 folgende tatsächliche Haupttätigkeiten ausgeübt haben:

  • Restaurants, Gaststätten, Imbisstuben, Cafés, Eissalons u. Ä. (TEÁOR[1] 5610),
  • Event-Caterer (TEÁOR 5621),
  • Ausschank von Getränken (TEÁOR 5630),
  • Kinos (TEÁOR 5914),
  • Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter (TEÁOR 8230),
  • Sport- und Freizeitunterricht (TEÁOR 8551),
  • Darstellende Kunst(TEÁOR 9001),
  • Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst (TEÁOR 9002),
  • Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen (TEÁOR 9004),
  • Museen (TEÁOR 9102),
  • Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks (TEÁOR 9104),
  • Betrieb von Sportanlagen (TEÁOR 9311),
  • Sportvereine (TEÁOR 9312),
  • Fitnesszentren (TEÁOR 9313),
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports (TEÁOR 9319),
  • Vergnügungs- und Themenparks (TEÁOR 9321),
  • Saunas, Solarien, Bäder u. Ä. (TEÁOR 9604),
  • Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung a. n. g. (TEÁOR 9329),
  • Hotels, Gasthöfe und Pensionen (TEÁOR 5510),
  • Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten (TEÁOR 5520),
  • Campingplätze (TEÁOR 5530),
  • Sonstige Beherbergungsstätten (TEÁOR 5590),
  • Reisebüros (TEÁOR 7911), oder
  • Reiseveranstalter (TEÁOR 7912),
  • Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g. (TEÁOR 4939),
  • Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (TEÁOR 4719),
  • Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik (TEÁOR 4743),
  • Einzelhandel mit Textilien (TEÁOR 4751),
  • Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (TEÁOR 4754),
  • Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat (TEÁOR 4759),
  • Einzelhandel mit Büchern (TEÁOR 4761),
  • Einzelhandel mit Papier-, Schreibwaren und Bürobedarf  (TEÁOR 476203),
  • Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern (TEÁOR 4763),
  • Einzelhandel mit Sportartikeln (TEÁOR 4764),
  • Einzelhandel mit Spielwaren (TEÁOR 4765),
  • Einzelhandel mit Bekleidung (TEÁOR 4771),
  • Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren (TEÁOR 4772),
  • Einzelhandel mit Uhren und Schmuck (TEÁOR 4777),
  • Sonstiger Einzelhandel mit Neuwaren (TEÁOR 4778),
  • Einzelhandel mit Gebrauchtwaren in Verkaufsräumen (TEÁOR 4779),
  • Videotheken (TEÁOR 7722),
  • Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern  (TEÁOR 7729),
  • Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen (TEÁOR 7990),
  • Spiel- und Wettwesen (TEÁOR 9200), mit Ausnahme von Lotterien,
  • Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik (TEÁOR 9521),
  • Reparatur von Schuhen und Lederwaren (TEÁOR 9523),
  • Reparatur von Möbeln und Einrichtungsgegenständen (TEÁOR 9524),
  • Reparatur von Uhren und Schmuck (TEÁOR 9525),
  • Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern (TEÁOR 9529),
  • Frisör- und Kosmetiksalons  (TEÁOR 9602),
  • Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen (TEÁOR 9609),
  • Einzelhandel mit Blumen, Kränzen und Zierpflanzen (TEÁOR 477601),
  • Bei in Schulen tätigen Unternehmen Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen (TEÁOR 5629),
  • Fahr- und Flugschulen (TEÁOR 8553),
  • Sonstiger Unterricht a. n. g. (TEÁOR 8559) oder
  • Erbringung von Dienstleistungen für den Unterreicht (TEÁOR 8560).

Kontaktieren Sie bitte unsere Experten, wenn Sie Unterstützung bei der Inanspruchnahme vorstehender Begünstigungen benötigen oder Rückfragen haben!


[1] Ungarische Abkürzung für Klassifikation der Wirtschaftszweige

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