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Einführung der Umsatzsteuer von 5% auf die Veräußerung von Wohnungen auf Aktionsgebieten in Rostzonen

Das Parlament hat das Gesetz über die Maßnahmen zur Errichtung von Aktionsgebieten in Rostzonen verabschiedet, dessen Zweck die Unterstützung der Entwicklung der sogenannten städtischen Rostzonen unter anderem durch Förderung des Wohnungsbaus ist. Bei den Aktionsgebieten in Rostzonen handelt es sich um Gebiete in günstiger Lage im Stadtgewebe, die aber in der Regel vernachlässigt, ungenutzt,  kontaminiert und durch Abfalldeponierung und Suburbanisierung gekennzeichnet sind. Die begriffliche Bestimmung des Aktionsgebietes in Rostzonen bzw. dessen zwei Kategorien  (sofortige Aktionsgebiete in Rostzonen, mittel- und langfristige Aktionsgebiete in Rostzonen) ist im Gesetz Nr.  LXXVIII von 1997 über die Gestaltung und den Schutz des gebauten Umfeldes enthalten, während die Einstufung (Eingrenzung) der konkreten Gebiete in einer später erscheinenden Regierungsverordnung festgehalten sein wird.

Auf Veräußerung von neuen Wohnungen mit einer Gesamtnutzfläche bis zu 150 qm, die in Wohnimmobilien mit mehreren Wohnungen auf Aktionsgebieten in Rostzonen errichtet werden oder errichtet worden sind, wird statt 27% Umsatzsteuer 5% Umsatzsteuer abzuführen sein.

Die Umsatzsteuer von 5% wird zum ersten Mal bei den Wohnungsveräußerungen anzuwenden sein, bei denen der Erfüllungszeitpunkt auf den Tag des Inkrafttretens des Gesetzes (8. Tag nach der Verkündung) oder auf ein späteres Datum fällt.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.