• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Transaktionsberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling und Management Reporting
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Verordnung mit IT-Anforderungen gemäß NIS2-Gesetz veröffentlicht

Mit Wirkung vom 24. Juni ist die Regierungsverordnung mit dem IT-Anforderungssystem gemäß Gesetz über die Cybersicherheitszertifizierung und Cybersicherheitsaufsicht in Kraft getreten. Die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung in Verbindung mit dem NIS2-Gesetz ist ein gleichermaßen bedeutender Schritt für die Firmen, die durch die Rechtsnorm betroffen sind, für die zukünftigen Auditoren und Berater.

Das 120 Seiten starke Dokument enthält nämlich genau die Anforderungen, auf deren Grundlage die Vorbereitung der betroffenen Firmen bereits in Angriff genommen werden kann und ihr 2025 beginnendes behördliches Cybersicherheitsaudit planbar wird.

Regeln für breite Zielgruppen

Die Verordnung umfasst ein gemeinsames Anforderungsverzeichnis, das gleichwohl für alle Gesellschaften angewendet werden kann, die in den beinahe 100 Tätigkeitsbereichen aktiv sind und der Geltung des NIS2-Gesetzes unterliegen. Aus diesem Grund ist ein ziemlich langes, allgemeines, jedoch gleichzeitig ausreichend detailliertes Material zustande gekommen.

Der Geltung des NIS2-Gesetzes unterliegen alle Gesellschaften,

  • die mehr als 50 Personen beschäftigen,
  • oder deren Jahresumsatz über 10 Mio. EUR liegt und
  • in einem der aus strategischer Sicht kritischen Sektoren tätig sind.

Nach vorläufigen Schätzungen können etwa 2500 bis 3000 Wirtschaftstreibende direkt betroffen sein, jedoch indirekt kann sogar ein Mehrfaches davon mit der neuen Verordnung in Berührung kommen.

Ein Paket mit drei Kapiteln

In der Verordnung wird einerseits ein Risikomanagement-Rahmensystem  vorgestellt und andererseits sind darin ein Maßnahmenkatalog und ein Bedrohungskatalog enthalten, die bei den durch die Rechtsnorm betroffenen Unternehmen eingeführt und angewendet werden müssen.

Das Kapitel Risikomanagement enthält die grundlegenden Schritte, die dafür notwendig sind, dass die Informationssysteme kategorisiert werden und die Durchführung der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen verfolgt werden können. In diesem Kapitel geht es also um die Regulierung der grundlegenden Maßnahmen. Im Falle der Firmen, die sich bisher noch nicht tiefer mit dem Risikomanagement  in Verbindung mit der Informationssicherheit beschäftigt haben, kann dieses Kapitel auch als eine Art Hilfestellung angesehen werden.

Im Zuge des Risikomanagements entsteht eine Aufzeichnung über die von der Gesellschaft genutzten Informationssysteme und alle darin erfassten Systeme werden einer der Kategorien (basis, bedeutend, hoch) gemäß Verordnung zugeordnet. Diese drei Kategorien bzw. das in der Verordnung  selbst dargestellte Risikomanagement-Rahmensystem weisen mehrere Ähnlichkeiten mit den bereits vorhandenen internationalen Risikomanagement-Standards auf, was den Wechsel zwischen diesen erleichtern kann.

Verblüffend viele Sicherheitsmaßnahmen gefordert

Anhand der Kategorisierung werden die zu den Systemen einzuführenden Schutzmaßnahmen benannt, die auch bei den zwingend vorgeschriebenen Audits erfragt und geprüft werden. Darin sind bei der Schutzkategorie “basis” mehr als 160, im Falle der Kategorie “bedeutend” mehr als 300 und bei der Schutzkategorie “hoch” schon beinahe 400 verpflichtend zu prüfende Kontrollpunkte und die damit verbundenen Maßnahmen enthalten. Zum Vergleich: in der letzten Version von 2022 des Informationssicherheits-Standards ISO 27001 wurden 93 Kontrollpunkte formuliert.

Darüber hinaus sind in der Verordnung weitere etwa 530 Schutzmaßnahmen vorgesehen, deren Verwendung im Regelfall nicht zwingend vorgeschrieben ist, jedoch in Abhängigkeit vom Sektor und den Tätigkeiten können die Gesellschaften auch deren Implementierung in ihr Informationssicherheits-Managementsystem prüfen.

Zur höheren Transparenz wurden die Schutzmaßnahmen in 19 Kategorien eingestuft, so zum Beispiel: Zugriffskontrolle, Schulungen, Systembeaufsichtigung, Geschäftskontinuität, Behandlung von Sicherheitsvorfällen, Sicherheit der Versorgungskette usw.

Es ist für jede Kategorie bezeichnend, dass im Sinne der Rechtsnorm nicht nur eine entsprechende Dokumentation und klare Verantwortungsbereiche von den betroffenen Gesellschaften erwartet werden, aber es werden auch organisatorische Maßnahmen und entsprechende technologische Reife benötigt, um bei den Audits erfolgreich abschneiden zu können.

Verpflichtend, jedoch ersetzbar

In der Verordnung wird mit Hinblick auf die speziellen Fälle ermöglicht, dass die Gesellschaften in gewissen Fällen  von den Regeln im erlassenen Katalog der Schutzmaßnahmen abweichen. Ein solcher Fall ist beispielsweise, wenn gewisse Maßnahmen im Hinblick auf die angewandte Technologie, das operative Umfeld, die physische Infrastruktur oder auf eine öffentliche Dienstleistung  nicht eingeführt werden können.

In den speziellen Fällen kann die Gesellschaft eigene Sicherheitsmaßnahmen als Ersatz anwenden, aber in diesem Fall muss zusätzlich dokumentiert werden, inwiefern die von ihr angewandten Maßnahmen besser sind als die Maßnahmen gemäß Verordnung. Darüber hinaus ist für eine regelmäßige Überprüfung der Dokumentation zu sorgen, die Umstände können sich ja mit der Zeit ändern. Ersatzmaßnahmen dürfen die Gesellschaften nur auf eigene Verantwortung und mit schriftlicher Zustimmung ihrer verantwortlichen Führungskraft einführen.

Schmerzhafte Compliance

Auch die verabschiedete Verordnung deutet darauf hin, dass die Compliance für einen bedeutenden Teil  der Gesellschaften, die der Geltung von NIS2 unterliegen, eine ernsthafte Herausforderung darstellen wird. Die Ausgestaltung der zwingend vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen wird bei ihnen erhebliche Ressourcen und vor allem beträchtliche Zeit beanspruchen, es ist daher zweckmäßig, die Vorbereitung so früh wie möglich in Angriff zu nehmen, um bei den 2025 fälligen ersten behördlichen Audits erfolgreich abschneiden zu können.

NIS2-Beratung

Im Rahmen unseres NIS2-Beratungsdienstes ermitteln wir den aktuellen Stand der Vorbereitung Ihres Unternehmens und beraten Sie zu den erforderlichen Maßnahmen.

NIS2 Mentoring

Das NIS2-Mentoring soll die berufliche Vorbereitung und Effizienz der verantwortlichen Manager unterstützen.

NIS2 GAP Analyse

Umfassende Analyse und Aktionsplan zur Vorbereitung auf die Erfüllung der Anforderungen.

NIS2 Voraudit

Interne NIS2-Audits werden immer von einem Support-Team innerhalb des Unternehmens durchgeführt.