Erstellung von ESG-Berichten gemäß dem ESG-Gesetz 2023
Compliance – Transparenz – Wettbewerbsvorteil
Nach den Vorgaben des Gesetzes CVIII von 2023 (ESG-Gesetz) sind immer mehr Unternehmen in Ungarn verpflichtet, einen ESG-Bericht (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zu erstellen. Als Berater unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Erstellung eines rechtskonformen, auditierbaren und strategisch wertvollen ESG-Berichts.
Warum unsere ESG-Berichtsdienstleistung wählen?
Bei der Unterstützung der ersten verpflichteten Unternehmen haben wir wertvolle Erfahrungen gesammelt, die unseren Kunden die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und gleichzeitig einen nachhaltigen Eigentümerwert schaffen.
Unsere Stärken liegen im Aufbau eines effizienten zweistufigen Lieferantenbewertungsprozesses zur Entlastung interner Kapazitäten sowie in der Entwicklung eines internen ESG-Risikomanagementsystems auf Basis bestehender Qualitätsmanagementsysteme.
Was beinhaltet unsere ESG-Berichtsdienstleistung?
- Sicherstellung der gesetzlichen Konformität (ESG-Gesetz, Regierungsverordnungen, relevante EU-Vorgaben)
- Identifikation wesentlicher Themen und Risikobewertung
- Sammlung, Strukturierung und Überprüfung von ESG-Daten
- Vollständige Erstellung des Berichts: Textformulierung, Formatierung, Anhänge
- Auf Wunsch: Vorbereitung auf das Audit und Kommunikation mit der Zertifizierungsstelle