Wie sollten Unternehmen für das Berichtsjahr 2026 entscheiden?
Am 6. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) den Entwurf des delegierten Rechtsakts zur Einführung der geänderten (vereinfachten) European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die auf eine Reduzierung der Berichtsanforderungen abzielen. Der Entwurf basiert auf den früheren technischen Empfehlungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und verfolgt ausdrücklich das Ziel, die Kosten der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu senken und gleichzeitig die Qualität der Offenlegungen zu erhalten.
In ihrer Mitteilung erklärte die EK zudem, dass sie durch die Vorschläge Kosteneinsparungen von mehr als 30 % pro Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erwartet.
Die folgende Zusammenfassung stellt die wichtigsten Punkte des von der Kommission veröffentlichten Entwurfs sowie der begleitenden Erläuterungen vor.
Obwohl das Omnibus-Paket die Schwellenwerte für die Berichtspflicht angehoben hat, bleibt die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsdaten am Markt bestehen. Banken, Investoren und globale Lieferketten erwarten weiterhin Transparenz. Unternehmen müssen daher sorgfältig abwägen, nach welchem Standard sie berichten möchten.
Die wichtigsten Änderungen der vereinfachten ESRS
Der Entwurf erleichtert die Berichterstattung in mehreren Bereichen und schafft gleichzeitig fachlich präzisere Rahmenbedingungen:
- „Top-down“-Ansatz bei der Wesentlichkeit: Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) sollen sich Unternehmen auf strategisch relevante Auswirkungen und Risiken konzentrieren. Dadurch müssen nicht mehr alle einzelnen IROs (Impacts, Risks, Opportunities) separat analysiert werden, sofern sie auf systemischer Ebene keine wesentliche Bedeutung haben.
- Getreue Darstellung: Dieser Grundsatz gilt künftig für die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt und nicht mehr für jedes einzelne Datenelement separat.
- Flexiblere Emissionsgrenzen: Bei der Bilanzierung von Treibhausgasemissionen können Unternehmen zwischen dem Financial-Control-Ansatz (beteiligungsbasiert) und dem Operational-Control-Ansatz (auf täglicher Entscheidungskompetenz basierend) wählen.
- Übergangsfristen: Für die Berichterstattung über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gilt beispielsweise eine einjährige Übergangsfrist.
- Zukunftsgerichtete Daten: Schätzungen zukünftiger finanzieller Auswirkungen dürfen auf Annahmen beruhen, die jährlich aktualisiert werden können, ohne dass dies als Fehlerkorrektur gilt.
VS oder vereinfachte ESRS? – Das Entscheidungsdilemma
Mittelständische Unternehmen, die zwar nicht berichtspflichtig sind, aber dennoch zunehmend ESG-Daten liefern müssen, stehen im Wesentlichen vor zwei Optionen:
VS (Voluntary Standard): ein vereinfachter Mindestdatenstandard speziell für KMU. Er eignet sich als idealer Einstieg, wenn es vor allem darum geht, Anfragen von Banken oder Kunden effizient zu beantworten.
Vereinfachte ESRS: behalten die vollständige Logik und Vergleichbarkeit der Standards bei, verlangen jedoch 60–70 % weniger Datenpunkte. Dies kann die strategisch sinnvollere Wahl für Unternehmen sein, die Berichte als Entscheidungsgrundlage und Zukunftsinvestition nutzen möchten.
„Die Zeit nicht standardisierter Nachhaltigkeitsberichte ist vorbei. Unabhängig davon, ob die Berichterstattung verpflichtend oder freiwillig ist, lohnt sich eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, weil sie zeigt, worauf Unternehmen ihre Ressourcen konzentrieren sollten.“
Praktische Hinweise zur AuswahlWann reicht der VS (freiwillige Standard) aus?
Wenn ein Unternehmen noch am Anfang seiner Nachhaltigkeitsreise steht und der Druck seitens der Stakeholder (Banken, Kunden) hinsichtlich detaillierter strukturierter Daten begrenzt ist, kann der VS eine kosteneffiziente Lösung darstellen.
Wann ist die vereinfachte ESRS die bessere Wahl?
Sie ist empfehlenswert, wenn das Management aus der Berichterstattung geschäftlichen Mehrwert schaffen möchte (z. B. geringere Fluktuation oder höhere Energieeffizienz) und die Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern wichtig ist. Für Zulieferer großer Unternehmen kann dies zudem eine gewisse Sicherheit für den Verbleib in der Lieferkette bieten.
Wie sieht die Marktrealität aus?
Banken versenden derzeit häufig noch individuelle Fragebögen, da sie standardisierte Nachhaltigkeitsberichte noch nicht vollständig verarbeiten können. Sobald jedoch ein standardisierter Bericht erstellt wird, liegen die notwendigen Daten bereits vor und müssen nicht immer wieder neu bereitgestellt werden.
Wie sollte man beginnen?
Wenn ein Unternehmen für das Geschäftsjahr 2026 einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht plant, sollte die Vorbereitung bereits in diesem Sommer beginnen.
Die ersten drei empfohlenen Schritte:
Verantwortlichkeiten festlegen: Dies kann im Finanzbereich, Qualitätsmanagement oder in der Corporate Governance angesiedelt werden – eine eigene ESG-Abteilung ist nicht zwingend erforderlich.
Internes Team aufbauen und Schulungen durchführen: Die Einbindung zentraler Unternehmensbereiche ist wichtig, damit alle Beteiligten die Anforderungen der Standards verstehen.
Wesentlichkeits- und GAP-Analyse durchführen: Empfehlenswert ist eine Diagnose, die fehlende Daten identifiziert und aufzeigt, auf welche Themen sich das Unternehmen konzentrieren sollte.
Der Entwurf des delegierten Rechtsakts befindet sich derzeit in einer vierwöchigen öffentlichen Konsultationsphase. In diesem Zeitraum können Stakeholder in ganz Europa Stellungnahmen zum überarbeiteten ESRS abgeben, bevor die finalen Anforderungen verabschiedet werden.
Die endgültige Fassung wird voraussichtlich Mitte Juni angenommen. Danach dürfte mehr Klarheit über die Berichtspflichten für das Geschäftsjahr 2026 bestehen.
Verwandten Dienstleistungen
ESG-Zertifizierung
Verlässliche ESG-Daten, transparente Prozesse, standardbasierte Compliance.
Erstellung einer Wesentlichkeitsmatrix
Die Analyse zeigt Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Organisation auf und ist ein wichtiges Instrument zur Bestimmung des Inhalts des Nachhaltigkeitsberichts.
Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Nachhaltigkeitstransformation und der Einhaltung von Berichts- und Regulierungspflichten.
ESG-Mentoring
Wöchentliche/zweiwöchentliche persönliche Beratung und Mentoring mit Praxisfokus, angepasst an die Zeiteinteilung der Führungskräfte und internen Nachhaltigkeitsexperten.





