CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): eine überprüfte und weiterentwickelte Variante der nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporing Directive – NFRD). Die CSRD schreibt für einen breiteren Kreis von Verpflichteten eine ausführlichere und strengere Berichterstattungspflicht vor. Darüber hinaus bringt sie die EU Taxonomie und SFDR durch Festlegung der ESG Daten, Maßnahmen und Offenlegungen in Einklang.
Die CSRD ist 2023 in Kraft getreten und die erste Gruppe der Betroffenen hat 2025 aufgrund der Verordnung Bericht zu erstatten.
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