EU-Taxonomie

EU-Taxonomie: Das Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Die EU-Taxonomie ist ein wissenschaftlich fundiertes Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union geschaffen wurde, um klar zu definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltfreundlich nachhaltig gelten. Diese Klassifikation spielt eine wichtige Rolle dabei, Investoren und Unternehmen dabei zu helfen, sich in der Welt der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten wirtschaftlichen Initiativen zurechtzufinden und Greenwashing, also die Übertreibung von Nachhaltigkeitsergebnissen, zu vermeiden.

Warum wurde die EU-Taxonomie geschaffen?

Die EU verfolgt das Ziel, den Kampf gegen den Klimawandel zu beschleunigen und den Energiewandel zu unterstützen. Die EU-Taxonomie hilft dabei, zu definieren, welche Aktivitäten zu diesen Zielen beitragen und unterstützt Investoren, Unternehmen und politische Entscheidungsträger bei der Identifizierung grüner Projekte. Dies geschieht durch ein vereinheitlichtes, vergleichbares und transparentes System, das Aktivitäten auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien klassifiziert.

Hauptziele der EU-Taxonomie

Das Klassifizierungssystem definiert sechs wichtige Umweltziele, von denen mindestens eines erfüllt sein muss, damit eine Tätigkeit als nachhaltig gilt:

  • Minderung des Klimawandels: Aktivitäten, die darauf abzielen, die globale Erwärmung zu begrenzen, wie z. B. die Nutzung erneuerbarer Energie oder die Verbesserung der Energieeffizienz.
  • Anpassung an den Klimawandel: Aktivitäten, die der Gesellschaft und den Ökosystemen helfen, sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.
  • Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen: Wirtschaftliche Aktivitäten, die Wasserressourcen schützen und nachhaltig nutzen und gleichzeitig die Verschmutzung verhindern.
  • Unterstützung der Kreislaufwirtschaft: Wirtschaftliche Tätigkeiten, die sich auf die Wiederverwertung von Materialien und die Minimierung der Abfallproduktion konzentrieren.
  • Verhinderung und Reduzierung von Verschmutzung: Aktivitäten, die darauf abzielen, schädliche Emissionen zu verringern oder vollständig zu beseitigen.
  • Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme: Aktivitäten, die auf den Erhalt der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ökosysteme abzielen.

Wie funktioniert die EU-Taxonomie?

Die Taxonomie ist nicht nur ein einfaches Klassifizierungssystem. Jede wirtschaftliche Tätigkeit muss mehrere Anforderungen erfüllen, um als nachhaltig zu gelten. Ein Unternehmen muss beispielsweise nicht nur darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, sondern auch sicherstellen, dass seine Tätigkeiten keinen erheblichen Schaden an anderen Umweltzielen wie dem Schutz von Wasser oder der biologischen Vielfalt verursachen. Dieses Prinzip ist als „Do No Significant Harm“ (DNSH) bekannt und ist eine der Kernpfeiler der EU-Taxonomie.

Die von der Taxonomie definierten Tätigkeiten tragen nicht nur zur Bekämpfung des Klimawandels bei, sondern machen auch das Wirtschaftswachstum nachhaltiger. Die Verwendung der Taxonomie fördert die Finanzierung grüner Initiativen, da sie für Investoren und Finanzinstitute eindeutig macht, welche Projekte als umweltfreundlich nachhaltig gelten.

Warum ist die EU-Taxonomie wichtig?

Die EU-Taxonomie hat zum Ziel, klare, wissenschaftlich fundierte Kriterien für Unternehmen und Investoren im Zuge des grünen Wandels bereitzustellen. Diese Transparenz fördert das Wachstum nachhaltiger Investitionen und verhindert Greenwashing. Die Schaffung der Taxonomie trägt dazu bei, die Ziele der Union zu erreichen, insbesondere die Ziele des EU Green Deals, der darauf abzielt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die EU-Taxonomie trägt grundsätzlich dazu bei, dass grüne Investitionen tatsächlich positive Umweltauswirkungen haben und stellt sicher, dass die Finanzmärkte nachhaltiger werden.

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