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          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Aktualitäten zum Verrechnungspreis am Jahresende

Nach unseren Erfahrungen haben 2020 sowohl die Abschlussprüfer als auch das Finanzamt ihre Prüfungen mit besonderem Augenmerk auf die Preisbildung zwischen verbundenen Unternehmen, die Berichtigungsposten zum Jahresende und das Vorliegen der Verrechnungspreisdokumentation durchgeführt und im Laufe des Jahres 2021 kann man auch mit vergleichbarem Vorgehen ihrerseits rechnen.
Mangels angemessener Dokumentation gewisser Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen kann das Finanzamt eine Säumnisstrafe verhängen. In diesem Fall kann die Strafe sogar 2 Mio. HUF (5500 EUR) pro Transaktion betragen, und bei einer nicht angemessener Preisbildung kann das Finanzamt die Steuerbemessungsrundlage berichtigen und weitere Bußgelder verhängen.
Die betroffenen Steuerpflichtigen haben eine Stammdokumentation (Master File), eine landesspezifische Dokumentation (Local File) und über einer gewissen Größe auch einen länderbezogenen Bericht (CbCR) zu erstellen. Das Fristende für die Erstellung des landesspezifischen Dokumentes stimmt mit dem für die Abgabe der ungarischen Körperschaftsteuererklärung überein.
Viele Gesellschaften führen aber Verrechnungspreisberichtigungen zum Jahresende durch, bei denen sich leicht Probleme ergeben können, wir schlagen daher vor, diesen Themenkreis gründlich unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls einen Experten hinzuzuziehen. Es sollte erwogen werden, ob:

  • die Höhe des anvisierten und erzielten Gewinns angemessen ist?
  • die von der Firmengruppe ausgestaltete Verrechnungspreisordnung in Ungarn ausreicht und ob die ausgestalteten Regeln  den lokalen Vorschriften gerecht werden?
  • angemessene Nachweise zur Untermauerung aller verbuchten Kosten vorliegen?
  • die Berichtigungsposten zum Jahresende handelsrechtlich und steuerrechtlich entsprechend behandelt werden und ob die eventuellen Kürzungsposten gerechtfertigt sind?
  • eine rechtzeitige Dokumentation der Transaktionen und die Belegungsmethode der Preisbildung auf Schwierigkeiten stoßen?

Unsere Experten treffen in der Regel auf nachstehende, häufig vorkommende Probleme und Mängel:

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Kontakt mit unserem Experten