Der Zeitraum für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Steuerjahr 2025 ist abgeschlossen. Damit richtet sich der Fokus allmählich auf das Steuerjahr 2026, für das bereits die neuen Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation gelten.
In unseren früheren Beiträgen haben wir die wichtigsten Bestimmungen der neuen Verordnung sowie die Änderungen bei der bilanziellen Behandlung von Verrechnungspreiskorrekturen ausführlich vorgestellt. In der kommenden Zeit wird der Schwerpunkt jedoch nicht mehr in erster Linie auf dem Kennenlernen der Vorschriften liegen, sondern auf deren praktischer Anwendung.
Obwohl die Verrechnungspreisdokumentation erst nach Abgabe der Steuererklärung erstellt werden muss, werden zahlreiche Informationen, Analysen und interne Daten benötigt, die bereits während des Geschäftsjahres überprüft oder zusammengestellt werden sollten. Eine rechtzeitige Vorbereitung kann nicht nur die Erstellung der Dokumentation effizienter machen, sondern auch das Risiko verringern, dass einzelne erforderliche Daten oder Nachweise später nur mit erheblichem Mehraufwand beschafft werden können. Nachfolgend zeigen wir auf, welche Fragen Sie im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Steuererklärung für das Jahr 2026 berücksichtigen sollten.
Haben Sie bereits geprüft, welche verbundenen Geschäftsvorfälle von den neuen Vorschriften betroffen sind?
Der erste Schritt besteht darin festzustellen, welche verbundenen Geschäftsvorfälle des Unternehmens der Dokumentationspflicht unterliegen und bei welchen Geschäftsvorfällen sich Inhalt oder Detaillierungsgrad der Dokumentation ändern können.
Darüber hinaus empfiehlt es sich zu prüfen, ob die Zusammenfassung einzelner Geschäftsvorfälle, die maßgeblichen Wertgrenzen sowie die damit verbundenen Ausnahmen nach den neuen Vorschriften korrekt angewendet werden.
Werden die erforderlichen Daten zur Verfügung stehen?
Die neuen Dokumentationsvorschriften verlangen in mehreren Bereichen eine detailliertere Dokumentation als die bisherige Praxis.
Es empfiehlt sich daher, bereits während des Geschäftsjahres zu prüfen, aus welchen Systemen die erforderlichen Finanz- und Geschäftsinformationen gewonnen werden können, ob zusätzliche Auswertungen oder Detailaufstellungen erforderlich sind und ob eine eindeutige Verbindung zwischen den Buchhaltungsdaten und der Verrechnungspreisdokumentation sichergestellt werden kann.
Sind die bestehenden internen Prozesse für die Erfüllung der neuen Anforderungen geeignet?
Die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation erfordert in der Regel die Zusammenarbeit mehrerer Organisationseinheiten.
Daher sollte geprüft werden, ob die Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind, die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die wirtschaftlichen Umstände, die der angewandten Preisgestaltung zugrunde liegen, angemessen dokumentiert werden können.
Erfordern bestimmte Geschäftsvorfälle eine detailliertere Dokumentation?
Bei bestimmten Arten von Geschäftsvorfällen verlangen die neuen Vorschriften detailliertere Analysen und Begründungen.
Deshalb empfiehlt es sich, bereits während des Geschäftsjahres zu prüfen, ob diejenigen Unterlagen und Geschäftsinformationen vorliegen, die den wirtschaftlichen Gehalt des verbundenen Geschäftsvorfalls, die angewandte Verrechnungspreismethode sowie die Angemessenheit der Preisgestaltung ausreichend belegen.
Wissen alle Beteiligten, welche Informationen benötigt werden?
Die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation ist nur selten ausschließlich eine steuerliche Aufgabe. Häufig sind auch die Bereiche Rechnungswesen, Controlling, Recht und die operativen Geschäftsbereiche betroffen.
Wenn diese Organisationseinheiten bereits während des Geschäftsjahres wissen, welche Daten und Informationen benötigt werden, kann die Dokumentation in der Regel deutlich effizienter erstellt werden.
Eine rechtzeitige Vorbereitung während des Geschäftsjahres lohnt sich
Die neuen Verrechnungspreisvorschriften, die ab dem Steuerjahr 2026 anzuwenden sind, betreffen nicht nur die Form der Dokumentation. Sie verlangen darüber hinaus in mehreren Bereichen eine detailliertere Dokumentation sowie eine engere Übereinstimmung zwischen den Unternehmensaufzeichnungen, den Finanzdaten und der Verrechnungspreisdokumentation.
Eine rechtzeitige Vorbereitung gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre verbundenen Geschäftsvorfälle bereits während des Geschäftsjahres zu überprüfen, ihre internen Prozesse bei Bedarf anzupassen und sich auf die Erfüllung der neuen Anforderungen vorzubereiten.
Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Unternehmen auf die ab dem Steuerjahr 2026 geltenden Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation vorbereitet ist, stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne zur Verfügung.
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