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Jahresabschluss aus steuerlicher Sicht 2026

Welche Aufgaben für das Jahr 2025 noch anstehen?

Die ersten drei Monate des Jahres 2026 sind bereits verflogen, und damit hat auch der Zeitraum des steuerlichen Abschlusses für das vorangegangene Jahr begonnen. Dieser Prozess ist der erste und vielleicht wichtigste Schritt bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses. In unserem aktuellen Newsletter geben wir einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Verpflichtungen für das Jahr 2025 und die damit verbundenen Aufgaben der Steuerpflichtigen.

Das Ziel des Jahresabschlusses bleibt unverändert: sicherzustellen, dass die finanziellen und steuerlichen Daten des Unternehmens geordnet, abgestimmt und in einem Zustand sind, der die Erstellung des Jahresabschlusses ermöglicht.

Steuerkonto

Der erste Schritt des Jahresabschlussprozesses ist die Überprüfung des Steuerkontos, da die Aufzeichnungen der Nationalen Steuer- und Zollbehörde (NAV) den Ausgangspunkt darstellen, an den die Buchhaltungsdaten angepasst werden müssen. Im Rahmen der Abstimmung zu Jahresbeginn empfiehlt es sich, die Zahlungen, Überzahlungen und etwaige Rückstände zu überprüfen und gegebenenfalls deren Begleichung oder Umbuchung zu veranlassen. Ein korrekt abgestimmter Steuerkontostand stellt sicher, dass spätere Steuererklärungen und der Jahresabschluss mit den behördlichen Aufzeichnungen übereinstimmen.

Gewerbesteuer (HIPA)

Die Vorbereitung der HIPA-Erklärung ist eine der zentralen Aufgaben jedes Jahresabschlusses. Auch im Jahr 2026 muss die Erklärung über die NAV mit dem für das jeweilige Jahr gültigen Formular eingereicht werden.

Unternehmen müssen prüfen, ob sich im Jahr 2025 Änderungen ergeben haben – beispielsweise die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung der Tätigkeit oder Änderungen bei der Mitarbeiterzahl –, die die Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlage betreffen. Für Unternehmen, die in mehreren Gemeinden tätig sind, ist die korrekte Anwendung der Aufteilungsmethode besonders wichtig, da sie die Höhe der zu zahlenden Steuer unmittelbar beeinflusst. Vor der Einreichung der Erklärung empfiehlt es sich außerdem, mögliche Rückstände gegenüber den lokalen Steuerbehörden zu überprüfen.

Körperschaftsteuer und Kleinunternehmenssteuer (TAO und KIVA)

Bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung müssen Unternehmen die wirtschaftlichen Ereignisse des Jahres 2025 prüfen und die steuererhöhenden bzw. -mindernden Posten bestimmen. Dazu gehören unter anderem die Bildung oder Auflösung von Entwicklungsrücklagen, die Abschreibung sowie die Prüfung der in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen.

Für KIVA-pflichtige Unternehmen umfasst der Jahresabschluss die Ermittlung der zahlungsflussorientierten Steuerbemessungsgrundlage, die Berücksichtigung der Auswirkungen von Lohnkosten und Dividendenausschüttungen sowie die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die KIVA-Besteuerung weiterhin erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung, ob das Unternehmen im Jahr 2025 die Schwellenwerte, deren Überschreitung zum Ausschluss aus dem KIVA führt (z. B. durchschnittliche statistische Mitarbeiterzahl, Umsatzgrenzen oder gemeinsam mit verbundenen Unternehmen zu berücksichtigende Grenzwerte), nicht überschritten hat. Sollte das Unternehmen die Voraussetzungen für die KIVA-Besteuerung nicht mehr erfüllen, müssen die entsprechenden Schritte zur Beendigung der KIVA-Steuerpflicht vorgenommen werden.

Verrechnungspreise

Bei verbundenen Unternehmen ist die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation und die damit verbundene Datenübermittlung inzwischen ein integraler Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung, weshalb die Absicherung der verbundenen Transaktionen besondere Aufmerksamkeit erfordert.

Ende 2025 müssen zunächst die verbundenen Unternehmen und die relevanten Transaktionen identifiziert werden, da diese die Grundlage der Verrechnungspreisverpflichtungen bilden. Anschließend sind die bisher verwendeten Benchmarks zu überprüfen und sicherzustellen, dass die in den Transaktionen verwendeten Preise und Gewinnkennzahlen innerhalb der Bandbreite der üblichen Marktpreise liegen. Zeigen sich Abweichungen, ist zu prüfen, ob eine Verrechnungspreisanpassung zum Jahresende notwendig ist und gegebenenfalls eine Ergebniskorrektur vorzunehmen.

Zur Erfüllung der Dokumentationspflichten ist zu bewerten, ob für den Steuerpflichtigen eine Local File-, Master File- oder CbCR-Meldepflicht besteht – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schwellenwerte und der ab 2026 geltenden neuen Vorschriften. Außerdem ist sicherzustellen, dass die ATP-Datenübermittlung in der Körperschaftsteuererklärung vollständig mit dem Inhalt der Verrechnungspreisdokumentation übereinstimmt, insbesondere hinsichtlich der Transaktionswerte, der Begründung der Methode und der Segmentierung.

Schließlich empfiehlt es sich im Rahmen des Jahresabschlusses, sich auf die ab 2026 geltenden neuen Verrechnungspreisanforderungen vorzubereiten, insbesondere auf die detaillierteren inhaltlichen Erwartungen, die erhöhten Dokumentationsschwellenwerte und die strengeren Meldepflichten.

Überprüfung von Steuervergünstigungen und Förderungen

Beim Abschluss des Jahres 2025 ist es ratsam, die vom Unternehmen in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen, Förderungen und Entwicklungssteuervergünstigungen zu überprüfen – insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen. Die Überprüfung der Dokumentationen, Aufzeichnungen und Fristen ist unerlässlich, um mögliche spätere Feststellungen der Steuerbehörden zu vermeiden. Die Überprüfung der mit Förderungen verbundenen Indikatoren, Mitarbeiteranforderungen und Investitionsverpflichtungen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Ordnungsgemäß dokumentierte und belegte Vergünstigungen können erhebliche Steuerersparnisse bringen, weshalb ihre sorgfältige Prüfung besondere Aufmerksamkeit verdient.

Steuerplanung und strategische Entscheidungen für das kommende Jahr

Der Jahresabschluss ist nicht nur eine administrative Aufgabe, sondern auch eine strategische Gelegenheit, die Grundlage für die Steuerplanung des kommenden Jahres zu schaffen. Unternehmen sollten ihre geplanten Investitionen, Finanzierungsentscheidungen, Strukturänderungen und deren steuerliche Auswirkungen prüfen. Die Wahl zwischen verschiedenen Besteuerungsformen (z. B. Körperschaftsteuer, KIVA), die Planung von Entwicklungsrücklagen oder die Optimierung der Inanspruchnahme von Vergünstigungen kann wesentlich dazu beitragen, die Steuerbelastung des Unternehmens effizient zu gestalten. Eine bewusste Steuerplanung hilft dem Unternehmen, auch im nächsten Jahr in einem stabilen und berechenbaren steuerlichen Umfeld zu arbeiten.

Rechnungsstellungskonformität und NAV Online Számla

Die Überprüfung der Rechnungsstellungsprozesse ist auch im Jahr 2026 ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses. Das NAV-Online-Rechnungssystem überwacht kontinuierlich die übermittelten Daten, daher müssen Unternehmen sicherstellen, dass das Rechnungsprogramm die Daten ordnungsgemäß übermittelt und dass die Rechnungen alle Pflichtbestandteile enthalten.

Zu Jahresbeginn empfiehlt es sich, fehlerhafte oder unvollständige Datenübermittlungen zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Außerdem sollten die auf Basis der an das NAV gemeldeten Rechnungen für 2025 berechneten Umsätze mit den in der Buchhaltung erfassten tatsächlichen Umsätzen verglichen und eventuelle Abweichungen aufgeklärt werden. Solche Abweichungen beruhen häufig auf technischen Fehlern, fehlenden Meldungen oder fehlerhaften Rechnungspraktiken, weshalb ihre rechtzeitige Identifizierung im Hinblick auf die Compliance besonders wichtig ist.

Globale Mindeststeuer (GloBE)

Nach dem ungarischen Regelwerk zur globalen Mindeststeuer besteht für das Jahr 2025 noch keine Erklärungspflicht, dennoch empfiehlt es sich, bereits jetzt die voraussichtlich anfallende Steuer zu kalkulieren. Dies ist besonders wichtig, da eine für 2025 entstehende Mindeststeuer bereits im Jahresabschluss 2025 zu verbuchen ist – unabhängig davon, dass die Einreichung der Erklärung und die Vorauszahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden.

Die erste globale Mindeststeuererklärung für das Steuerjahr 2024 ist im Sommer 2026 einzureichen, weshalb Unternehmen frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen sollten. Dazu gehört die Überprüfung früherer vorläufiger Berechnungen, die Finalisierung der für die Erklärung erforderlichen Berechnungen sowie die Sicherstellung, dass alle relevanten Daten für die Erstellung der Erklärung verfügbar sind. Besonders wichtig ist die Prüfung, ob die notwendigen Informationen intern verfügbar sind oder von anderen Konzernmitgliedern bzw. ausländischen Tochtergesellschaften beschafft werden müssen. Eine sorgfältige Vorbereitung stellt sicher, dass die Unternehmensgruppe ihre Erklärungspflichten fristgerecht und ohne spätere Korrekturen erfüllen kann.

Zusammenfassung

Der Abschluss des Jahres 2025 ist eine umfassende Aufgabe, die die steuerlichen, buchhalterischen und administrativen Prozesse des Unternehmens gleichermaßen betrifft. Die sorgfältige Abstimmung des Steuerkontos, die Vorbereitung der HIPA-, TAO- oder KIVA-Erklärungen, die Erfüllung der Verrechnungspreisverpflichtungen, die Sicherstellung der Rechnungsstellungskonformität und die ordnungsgemäße Durchführung des buchhalterischen Abschlusses tragen alle dazu bei, dass der Jahresabschluss zuverlässig und gesetzeskonform ist. Gleichzeitig bietet dieser Zeitraum Unternehmen die Möglichkeit, ihre Abläufe zu überprüfen und gegebenenfalls für ein effizienteres Arbeiten im kommenden Jahr weiterzuentwickeln.

Wenn die oben genannten Themen Ihr Interesse geweckt haben oder Sie Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Jahressteuern, der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen oder bei der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Rechnungsstellungsprozesse benötigen, stehen Ihnen die kompetenten Experten von Grant Thornton gerne zur Verfügung.

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Dieser Newsletter wurde ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken auf Grundlage der am Tag der Veröffentlichung verfügbaren Informationen erstellt und stellt keinerlei personenbezogene Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

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