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Globale Mindeststeuer – die Frist für die Steuererklärung des Jahres 2024 rückt näher

Die Regelungen zur globalen Mindeststeuer treten im Jahr 2026 in eine neue Phase ein: Für die betroffenen Unternehmensgruppen werden gleichzeitig der Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sowie die Vorbereitungsaufgaben für 2025 aktuell. In den kommenden Monaten wird daher die parallele Behandlung der Berichts-, Datenmelde- und Rechnungslegungspflichten in den Fokus rücken, während in mehreren praktischen Fragen weiterhin Unsicherheiten bestehen.

Die praktische Anwendung des Regelwerks zur globalen Mindeststeuer (Pillar 2) tritt im Jahr 2026 in eine neue, bereits substanzielle Compliance-Phase ein, wodurch für mehrere Unternehmensgruppen gleichzeitig der Abschluss des Jahres 2024 sowie die Abschlussaufgaben für das Jahr 2025 aktuell werden und somit die parallele Steuerung der Berichts- und Steuerplanungsprozesse erforderlich wird.

Das Steuerjahr 2024 kann aus Sicht der anerkannten inländischen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax; QDMTT) noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden, da die endgültige Abrechnungserklärung noch nicht eingereicht wurde, während für das Jahr 2025 bereits Berechnungs- und Buchhaltungsaufgaben anfallen, da diese im Jahresabschluss als passive Rechnungsabgrenzung darzustellen sind.

Die endgültige Frist für die QDMTT-Erklärung endet am 30. Juni

Eine wichtige Änderung besteht darin, dass viele Steuerpflichtige die QDMTT als Vorauszahlung betrachten und daher bereits als abgeschlossen ansehen, für das Steuerjahr 2024 jedoch zusätzlich zur Vorauszahlungserklärung noch eine endgültige QDMTT-Erklärung sowie eine Erklärung zur Ergänzungssteuer gemäß der Income Inclusion Rule (IIR) eingereicht werden muss. Der Gesetzgeber hat die Funktion der bisherigen Vorauszahlungserklärung erweitert, sodass dieses Formular auch für die vollständige Abrechnungserklärung verwendet wird.

Die Frist für die Einreichung der ersten QDMTT-Erklärung für kalenderjahrgleiche Unternehmensgruppen des Jahres 2024 endet am 30. Juni 2026, da an diesem Tag die verlängerte 18-monatige Frist abläuft. Dies gilt für alle betroffenen Steuerpflichtigen, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Steuerzahlungspflicht entsteht.

Nach den neuesten Informationen arbeitet die Steuerbehörde bereits an der endgültigen Struktur der Erklärung:

  • der Entwurf des Formulars 24GLBADO, erweitert um die Teile der endgültigen Abrechnungserklärung, wurde bereits erstellt und ist auf der Website der Steuerbehörde verfügbar,
  • die Ausfüllhilfe wurde veröffentlicht,
  • ebenso wie die Dokumentation zur Vorbereitung der XML-Datei.

Bei der Ausgestaltung wird auch der Inhalt der DAC9-bezogenen Meldepflicht zur globalen Mindeststeuer berücksichtigt, da die Einführung dieser Verpflichtung eng mit den bereits bekannten Regeln der globalen Mindeststeuer und deren internationaler Harmonisierung verbunden ist. Die Erklärung wird weiterhin über die webbasierte Online-Formularanwendung (ONYA) eingereicht werden.

Die Safe-Harbour-Wahl kann später nicht nachgeholt werden

Besonders wichtig ist, dass die Inanspruchnahme der sogenannten Safe-Harbour-Befreiungen ausdrücklich in der Steuererklärung angegeben werden muss und ein Versäumnis später nicht mehr nachgeholt werden kann. Dies kann langfristige Auswirkungen auf die Feststellung der Steuerpflicht haben, da die betroffenen Steuerpflichtigen bei fehlender ursprünglicher Wahl auch in den folgenden Steuerjahren die Begünstigung nicht anwenden können.

Neben der QDMTT kann auch die Einreichung der GloBe Information Return (GIR) erforderlich sein. Sofern die Gesellschaft die GIR nicht selbst einreicht, muss die ungarische Steuerbehörde darüber informiert werden, welches verbundene Unternehmen die GIR-Verpflichtung erfüllt. Für diese Mitteilung gilt eine weitere Frist von sechs Monaten.

Datensammlung und Abstimmungen können zeitaufwendig sein

Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten sollten Unternehmensgruppen bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, da die Compliance nicht nur eine steuerliche, sondern auch eine daten- und prozessbezogene Herausforderung darstellt.

Nach unseren Erfahrungen können die Sammlung und Abstimmung der erforderlichen Daten sowie die Prüfung der Safe-Harbour-Berechtigung mehrere Wochen in Anspruch nehmen, weshalb die Vorbereitungen nicht aufgeschoben werden sollten.

Versäumnisse können erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen

Die ungarische Steuerbehörde behandelt die Einhaltung der Regelungen zur globalen Mindeststeuer als Schwerpunktbereich, weshalb Fristversäumnisse oder unvollständige Meldungen tatsächliche finanzielle Risiken bedeuten können.

Die Nichterfüllung der Erklärungs- und Meldepflichten kann eine Verspätungsstrafe von bis zu 10 Millionen HUF nach sich ziehen, wenn die Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtungen unvollständig oder verspätet eingereicht wird.

Wie kann Grant Thornton unterstützen?

Sollten Sie Fragen zur Anwendung der Regelungen zur globalen Mindeststeuer, zur Prüfung der Safe-Harbour-Berechtigung oder zur Erfüllung der Erklärungspflichten haben, stehen Ihnen die Experten von Grant Thornton und Ihrem Unternehmen gerne zur Verfügung.

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Dieser Newsletter wurde ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken auf Grundlage der am Tag der Veröffentlichung verfügbaren Informationen erstellt und stellt in keiner Weise eine individuelle Steuerberatung dar bzw. ersetzt diese nicht.

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