Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass die Körperschaftsteuererklärung Nr. 2229 für das Jahr 2022 auf der Homepage des Nationalen Steuer- und Zollamtes (NAV) erschienen ist. Zur Erfüllung der ab diesem Jahr eintretenden Plicht zur Meldung von Daten zur Ermittlung des fremdüblichen Preises haben die Steuerpflichtigen die Blätter 2229-ATP-01 und 2229-ATP-KV auszufüllen. Auf Blatt ATP-01 müssen die Daten zur jeweiligen Transaktion, während auf Blatt ATP-KV – in Verbindung mit den Transaktionen auf Blatt ATP-01 – die Daten zu den verbundenen Unternehmen angegeben werden.
Die Details zur Datenmeldung haben wir bereits früher sowohl in einem Newsletter als auch in einer E-Mail dargestellt, in diesem Schreiben möchten wir anhand des Ausfüllleitfadens für die Steuererklärung Folgendes hervorheben:
Unter die Datenmeldepflicht fallen alle Körperschaftsteuererklärungen, deren gesetzliche Abgabefristen auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Dezember 2022 fallen. Jährliche Körperschaftsteuererklärungen, deren gesetzliche Abgabefristen auf den 31. Dezember 2022 oder auf einen früheren Zeitpunkt fallen, unterliegen auch in dem Fall nicht der Datenmeldepflicht, wenn der Steuerpflichtige seiner Steuererklärungspflicht nachträglich, nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist nachkommt.
Für Rückfragen steht Ihnen das Verrechnungspreisteam von Grant Thornton gerne zur Verfügung!
Dieser Newsletter wurde auf der Grundlage von bis zum Erscheinungstag zugänglichen Informationen und ausschließlich zum Zweck der allgemeinen Informierung verfasst. Er kann in keiner Hinsicht als maßgeschneiderte Beratung betrachtet werden und ersetzt auch keine Beratung.
Verrechnungspreisberatung
Dank unserem vollständig integrierten Verrechnungspreis- und Bewertungsberaterteam können wir die Unterschiede zwischen den steuerlichen Aspekten und den Gesichtspunkten der Erstellung von Finanzberichten überbrücken.