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          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Verrechnungspreise: die Details zur Steuererklärung in Verbindung mit der Meldung von Daten zu den Transaktionen mit verbundenen Unternehmen sind erschienen

Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass die Körperschaftsteuererklärung Nr. 2229 für das Jahr 2022 auf der Homepage des Nationalen Steuer- und Zollamtes (NAV) erschienen ist. Zur Erfüllung der ab diesem Jahr eintretenden Plicht zur Meldung von Daten zur Ermittlung des fremdüblichen Preises haben die Steuerpflichtigen die Blätter 2229-ATP-01 und 2229-ATP-KV auszufüllen. Auf Blatt ATP-01 müssen die Daten zur jeweiligen Transaktion, während auf Blatt ATP-KV – in Verbindung mit den Transaktionen auf Blatt ATP-01 – die Daten zu den verbundenen Unternehmen angegeben werden.

Die Details zur Datenmeldung haben wir bereits früher sowohl in einem Newsletter als auch in einer E-Mail dargestellt, in diesem Schreiben möchten wir anhand des Ausfüllleitfadens für die Steuererklärung Folgendes hervorheben:

Unter die Datenmeldepflicht fallen alle Körperschaftsteuererklärungen, deren gesetzliche Abgabefristen auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Dezember 2022 fallen. Jährliche Körperschaftsteuererklärungen, deren gesetzliche Abgabefristen auf den 31. Dezember 2022 oder auf einen früheren Zeitpunkt fallen, unterliegen auch in dem Fall nicht der Datenmeldepflicht, wenn der Steuerpflichtige seiner Steuererklärungspflicht nachträglich, nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist nachkommt.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Verrechnungspreisteam von Grant Thornton gerne zur Verfügung!

Dieser Newsletter wurde auf der Grundlage von bis zum Erscheinungstag zugänglichen Informationen und ausschließlich zum Zweck der allgemeinen Informierung verfasst. Er kann in keiner Hinsicht als maßgeschneiderte Beratung betrachtet werden und ersetzt auch keine Beratung.

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Dank unserem vollständig integrierten Verrechnungspreis- und Bewertungsberaterteam können wir die Unterschiede zwischen den steuerlichen Aspekten und den Gesichtspunkten der Erstellung von Finanzberichten überbrücken.

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