Nachrichten

Wir stellen unsere ergänzenden Dienstleistungen im Arbeitswesen vor

Ziel von Grant Thornton ist es, ihren Klienten, bei denen die HR-Tätigkeit nicht durch interne Ressourcen oder externe Dienstleister abgedeckt ist, über die herkömmliche Lohnverrechnung auch Beratung anzubieten. In diesem Rahmen erhalten Sie Rückmeldung und Unterstützung dazu, ob die Struktur im Personalbereich bzw. die Beschäftigungspraxis den derzeitigen Rechtsvorschriften und behördlichen Erwartungen gerecht werden.
In diesem Bereich erbringen wir folgende Leistungen:

  • Wir nehmen an der Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten teil.
  • Wir unterstützen Sie am Ende einer jeden Abrechnungsperiode bei der Lohnverrechnung bzw. bei der Verrichtung der Aufgaben, die in Verbindung mit dem Arbeitszeitrahmen anfallen.
  • Wir verfolgen die Gewährung der Ruhezeiten und die Einhaltung der maximalen Höhe der leistbaren Arbeitszeit.
  • In regelmäßigen Zeitabständen führen wir interne Kontrollen durch, wir überprüfen, ob alles den Rechtsnormen entsprechend läuft und unterbreiten Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten Mängel.
  • Wir nehmen zur fraglichen Situationen Stellung, stehen in Arbeitsfragen laufend zur Verfügung und erstellen die Unterlagen für etwaige Kündigungen.

Die vorstehenden Beratungsleistungen im Bereich des Arbeitswesens können wir fallweise oder fortlaufend erbringen. Ziel der fallweisen Beratung im Arbeitswesen ist die beratende Unterstützung bei Problemen im Arbeitswesen und in diesbezüglichen Krisensituationen, während wir im Rahmen unserer fortlaufend erbrachten Dienstleistungen eine kontinuierliche fachliche Überwachung und beratende Unterstützung per Telefon, E-Mail oder persönlich anbieten.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Kontakt mit unserem Experten