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Was tun wir jetzt mit KI? – Die neuen Behörden stehen vor der Tür

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Unternehmensabläufe immer deutlicher. Die geschäftliche Nutzung der Technologie verbreitet sich in rasantem Tempo, und KI spielt auch eine zunehmend wichtige Rolle bei der Optimierung und Effizienzsteigerung von Finanzprozessen.

Doch auch die Gesetzgeber ruhen sich nicht aus, sodass wir erhebliche Entwicklungen im regulatorischen Umfeld beobachten können. Die neue Regelung der Europäischen Union, der EU AI Act, kann für ungarische Unternehmen Anpassungsherausforderungen mit sich bringen, die ihre Innovationsbereitschaft dämpfen könnten.

Die Verordnung, die im August 2025 in Kraft tritt, hat zum Ziel, verbotene Praktiken, die Entwicklung und Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen, deren Konformität sowie generell die ethischen Grenzen künstlicher Intelligenz zu regulieren. Sie legt verschiedene Kategorien für solche Systeme fest: Die Einstufung kann von geringem Risiko über hohes Risiko bis hin zu unannehmbarem Risiko reichen. Darüber hinaus definiert sie verbotene Praktiken, die eine Gefahr für den Schutz der Privatsphäre darstellen können, und schränkt die Nutzung solcher KI-Systeme ein, die die Sicherheit und die Grundrechte von Personen oder Organisationen erheblich gefährden könnten.

Der EU AI Act schreibt auch Transparenzpflichten sowohl für Entwickler als auch für Nutzer von KI-Systemen vor, was zusätzliche Dokumentations- und Informationspflichten für die Betroffenen bedeutet.

Während die EU-Regelung nach und nach in das ungarische Rechtssystem übergeht, rückt sie auch für heimische Unternehmen spürbar näher. Das kürzlich veröffentlichte Gesetz LXXV von 2025 regelt die ungarische Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz und schafft zugleich den Rahmen für die Errichtung zweier neuer nationaler Behörden, die am 31. Tag nach der Verkündung (voraussichtlich im Dezember 2025) ihre Tätigkeit aufnehmen werden.

Nationale Akkreditierungsbehörde

Als KI-Meldestelle wird sie für die Benennung und Überwachung der Organisationen verantwortlich sein, die Konformitätsbewertungen für Hochrisiko-KI-Systeme durchführen. Die Benennung kann nur Organisationen mit akkreditiertem Status erteilt werden, und die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn die Akkreditierung endet. Die Behörde nimmt ihre Tätigkeit am 31. Tag nach der Verkündung auf (voraussichtlich Dezember 2025).

Aufgaben der KI-Marktüberwachungsbehörde

Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die nachträgliche Überprüfung der rechtmäßigen Nutzung von KI-Systemen sowie die Durchführung von Marktüberwachungsverfahren. Außerdem wird sie als einzige nationale Kontaktstelle gegenüber der EU fungieren.

Darüber hinaus ist sie befugt, Verwaltungsstrafen zu verhängen, die für Unternehmen sehr hoch ausfallen können. Bei der Bestimmung der Höchstbußgelder ist die EU-Verordnung 2024/1689 maßgeblich, die für nationale Behörden einen sehr hohen Rahmen festlegt — zwischen rund 285 Millionen und 13,3 Milliarden Forint.

Ungarischer Rat für Künstliche Intelligenz

Neben den beiden neuen Behörden benennt die Verordnung auch ein drittes Gremium, dem eine strategische und koordinierende Rolle zukommt. Während die Nationale Akkreditierungsbehörde die technische Konformität prüft und die KI-Marktüberwachungsbehörde Rechtmäßigkeitskontrollen durchführt, trifft der Ungarische Rat für Künstliche Intelligenz keine Entscheidungen, führt keine Verfahren durch und hat daher keine unmittelbare Auswirkung auf die Unternehmenstätigkeit.

Der Zweck des Rates besteht darin, die KI-Strategie und -Politik zu unterstützen und die heimische Anwendung von KI zu koordinieren. Er berät die Regierung, erstellt Empfehlungen, gibt Stellungnahmen ab und koordiniert die Aktivitäten der beteiligten Organisationen.

Seine Mitglieder sind Vertreter staatlicher Institutionen, Berufsverbände, der akademischen Welt und wirtschaftlicher Akteure — etwa die Ungarische Nationalbank, die Wettbewerbsbehörde, die Ungarische Akademie der Wissenschaften und die Ungarische Industrie- und Handelskammer. Das Gremium tagt vierteljährlich, seinen Vorsitzenden ernennt der Ministerpräsident.

KI ist nicht nur eine technologische Entscheidung

Die Verbreitung künstlicher Intelligenz erfordert von Unternehmen nicht nur technologische, sondern auch rechtliche Anpassung. Unternehmen müssen nicht nur mit der Innovation Schritt halten, sondern sich rechtzeitig auf die neuen KI-Regelungen vorbereiten, insbesondere auf die Anforderungen des EU AI Act. Für eine sichere und rechtskonforme Anwendung ist es wesentlich, dass Unternehmen die Risikoklassifizierung von KI-Systemen kennen, die behördlichen Erwartungen aus ihrer Nutzung verstehen und sich der möglichen Risiken einer Nichtkonformität bewusst sind.

 

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