Während auf europäischer Ebene immer deutlicher wird, dass das Management von ESG-Risiken zu einem grundlegenden Element des Bankbetriebs wird, konkretisieren sich auch in Ungarn die Erwartungen, die dies in der Praxis einfordern.
Die MNB-Empfehlung 2/2026 (III.6.) sowie die damit verbundenen Änderungen des Kreditwesengesetzes (Hpt.) bedeuten diesen Entwicklungsschritt: ESG-Aspekte sind nun unmittelbar mit der prudentiellen Tätigkeit, dem Risikomanagement und den Kapitaladäquanzprozessen verbunden.
- Die MNB-Empfehlung 2/2026 (III.6.) und die Änderungen des Hpt. machen das ESG-Risikomanagement zu einem unmittelbaren Bestandteil des prudentiellen Bankbetriebs in Ungarn.
- ESG ist kein separates Compliance-Thema mehr: Es muss in die strategische Planung, die Risikobereitschaft, die ICAAP/ILAAP-Prozesse und die Entscheidungsfindung integriert werden.
- Institute müssen einen konkreten ESG-Risikomanagementplan mit klaren Zeitplänen, Meilensteinen und einem Zeithorizont von mindestens 10 Jahren erstellen.
- Die Verantwortung des Managements, das Funktionieren der drei Verteidigungslinien sowie datengestützte zukunftsorientierte Analysen spielen eine Schlüsselrolle für die aufsichtsrechtliche Compliance.
- Die lokale Anpassung gruppenweiter ESG-Rahmenwerke kann eine besondere Herausforderung darstellen, während eine strukturierte Anpassung zugleich die geschäftliche Stabilität stärken kann.
Kein separates Themenfeld, sondern Kernbetrieb
Eine der wichtigsten Botschaften der ungarischen Regulierung ist, dass ESG-Risiken nicht als separates Themenfeld behandelt werden sollten. Erwartet wird, dass diese Risiken als Bestandteil bestehender Rahmenwerke erscheinen.
Dies wird insbesondere in folgenden Bereichen greifbar:
- strategische und geschäftliche Planung;
- Risikobereitschaft und Limitsysteme;
- ICAAP/ILAAP-Prozesse;
- sowie Portfolio- und Produktentscheidungen.
Der Schwerpunkt liegt daher nicht auf der Schaffung neuer Prozesse, sondern auf der ESG-bezogenen Erweiterung bestehender Prozesse.
Was erwartet die MNB konkret?
Zwischen der endgültigen MNB-Empfehlung und ihrer Anwendung stehen lediglich wenige Monate zur Verfügung. Dies stellt insbesondere für Institute eine Herausforderung dar, die noch über keinen Transformationsplan verfügen, während Banken mit internationalem Hintergrund hierbei im Vorteil sein können.
Die MNB-Empfehlung gilt für einen breiten Kreis von Instituten, die dem Hpt. unterliegen, darunter Kreditinstitute, ungarische Niederlassungen ausländischer Banken sowie bestimmte Wertpapierfirmen.
Die Empfehlung definiert detailliert die Rahmenbedingungen für das Management von ESG-Risiken: Institute müssen in der Lage sein, diese Risiken zu identifizieren, zu messen, zu steuern und kontinuierlich zu überwachen.
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gilt weiterhin, bedeutet jedoch keine Befreiung. Der Unterschied liegt in der Tiefe und Komplexität der Umsetzung, nicht in der Notwendigkeit der Erfüllung der Erwartungen.
Die zentrale Rolle der Planung
Auf Grundlage von § 109 Abs. (2a) Hpt. müssen Institute ihren Plan für das Management von ESG-Risiken entwickeln. Dieser Plan wird künftig eine der Grundlagen des Betriebs bilden.
Nach aufsichtsrechtlicher Erwartung muss der Plan eindeutig enthalten:
- den Zeitplan für das Management von ESG-Risiken;
- die damit verbundenen Meilensteine und Zielwerte;
- sowie deren Verbindung zur Geschäftsstrategie und zum Risikomanagementrahmen.
Ein zentraler Aspekt ist der langfristige Ansatz: ESG-Risiken müssen nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern über mindestens einen Zeitraum von 10 Jahren interpretiert werden.
Verantwortung der Führungsebene und Governance
Das Management von ESG-Risiken ist eindeutig eine Verantwortung auf Führungsebene. Die Aufsicht erwartet, dass Entscheidungsfindung, Umsetzung und Kontrollprozesse klar getrennt und dokumentiert sind.
Auch in diesem Bereich ist das Funktionieren der drei Verteidigungslinien von zentraler Bedeutung:
- die Rolle der Geschäftsbereiche bei Kundenbeziehungen und Risikoerkennung;
- die integrierende Rolle der Risikomanagementfunktionen;
- sowie die unabhängige Bewertung durch die interne Revision.
In der Praxis wird aus aufsichtsrechtlicher Sicht entscheidend sein, ob hinter dem ESG-Rahmenwerk eine echte Managementkontrolle und ein konsistenter Betrieb stehen.
Zukunftsorientierter Ansatz und Datenanforderungen
Das Management von ESG-Risiken erfordert zunehmend einen zukunftsorientierten Ansatz. Szenarioanalysen, Vulnerabilitätsprüfungen und langfristige Wirkungsanalysen werden zu zentralen Instrumenten.
Parallel dazu gewinnt auch das Datenmanagement an Bedeutung. Institute müssen sicherstellen, dass die erforderlichen Daten für Planung und Überwachung verfügbar sind.
Die aufsichtsrechtliche Erwartung zielt jedoch nicht auf ein perfektes Datenumfeld ab, sondern auf einen transparenten und kontrollierten Betrieb.
Dazu gehören:
- die Identifizierung von Datenlücken;
- die Dokumentation von Annahmen;
- sowie die Überwachung von Risiken und Zielsetzungen anhand geeigneter Kennzahlen.
Schwerpunktbereiche im Jahr 2026
Auf Grundlage des aktuellen regulatorischen Umfelds erfordern mehrere Bereiche besondere Aufmerksamkeit seitens der Institute:
- die Vereinheitlichung des ESG-Risikomanagementrahmens und die Klärung interner Definitionen,
- die enge Verknüpfung von Planungsprozessen mit prudentiellen Tätigkeiten,
- die Stärkung von Entscheidungsprozessen,
- die Schaffung von Datenmanagement- und methodischen Rahmenwerken,
- sowie die Integration zukunftsorientierter Analysen in geschäftliche Entscheidungen.
Nach den Erwartungen auf europäischer Ebene definiert die ungarische Regulierung nun eindeutig den Rahmen für die praktische Umsetzung. ESG-Risikomanagement erscheint damit nicht mehr nur auf Richtlinienebene, sondern als Bestandteil des täglichen Bankbetriebs.
Eine Schwierigkeit kann darin bestehen, in welchem Umfang ein vorhandener gruppenweiter Transformationsplan lokalisiert werden kann und muss (beispielsweise kann dies auch im Risikomanagement Probleme verursachen, wenn dieses auf Gruppenebene ausgestaltet ist).
Institute, die diese Integration rechtzeitig und strukturiert umsetzen, können nicht nur regulatorische Compliance erreichen, sondern auch eine stabilere geschäftliche Position.
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