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Neue Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften ab 2026

Praktische Auslegung der Verordnung Nr. 45/2025 (XII. 23.) des Ministeriums für nationale Wirtschaft

In unserem vorherigen Newsletter haben wir bereits die gesetzlichen Änderungen zur buchhalterischen Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen dargestellt. In diesem Beitrag geben wir einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der am 23. Dezember 2025 verkündeten Verordnung Nr. 45/2025 (XII. 23.) des Ministeriums für nationale Wirtschaft, die die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation wesentlich ändert.

Die neuen Vorschriften sind verpflichtend auf Steuerjahre anzuwenden, die 2026 beginnen. Gleichzeitig haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, die neuen Regelungen bereits für das lokale Dokument für Steuerjahre anzuwenden, die 2025 beginnen. In diesem Fall bleibt das Master File weiterhin den bisherigen Vorschriften der Verordnung Nr. 32/2017 (X. 18.) des Ministeriums für nationale Wirtschaft unterworfen. Die Wahl des Anwendungszeitpunkts erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf den erhöhten Detaillierungsgrad der neuen Anforderungen.

Ziel der Änderungen

Ziel der neuen Verordnung ist es, die Transparenz zu erhöhen, die ungarische Praxis stärker an internationale Verrechnungspreisstandards anzupassen und Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörden zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird die Dokumentation enger mit der Verrechnungspreis-Datenmeldung verknüpft und in mehreren Bereichen durch detailliertere Analysen ergänzt.

Warum eine frühzeitige Vorbereitung wichtig ist

Der Übergang ist insbesondere im ersten Anwendungsjahr mit zusätzlichem administrativem Aufwand und einer Überprüfung der bestehenden Dokumentationsprozesse verbunden. Die neue Regelung bringt mehrere Änderungen mit sich, die sich auf die Anwendung von Befreiungen, die Tiefe der Analysen und die Datenaufbereitung auswirken.

Wesentliche Änderungen der Verordnung

Die Schwellenwerte für Dokumentationsbefreiungen werden angepasst. Für das Master File wird ein Schwellenwert von 500 Millionen HUF eingeführt, für das Local File ein Schwellenwert von 150 Millionen HUF, während die vollständige Befreiung für Kostenweiterbelastungen entfällt.

Der Umfang der verpflichtenden Dokumentationselemente wird ebenfalls erweitert. Eine detaillierte Charakterisierung der Transaktionen ist künftig erforderlich, ebenso ein Nutzen-Test für Dienstleistungen sowie eine DEMPE-Analyse bei immateriellen Wirtschaftsgütern. Darüber hinaus werden die Regeln für die Datenbanksuche verschärft und die Erstellung einer segmentierten Gewinn- und Verlustrechnung, getrennt nach verbundenen und nicht verbundenen Transaktionen, verpflichtend.

Die Verordnung präzisiert auch die praktische Anwendung des Begriffs der verbundenen Transaktionen. Ein verbundenes Geschäft kann auch ohne Rechnungsstellung bestehen und sich ebenso auf Transaktionen mit natürlichen Personen beziehen. Die Anforderungen an Sprache und Aufbewahrung der Dokumentation werden ebenfalls verschärft: Die Unterlagen dürfen ausschließlich in ungarischer, englischer oder deutscher Sprache erstellt werden und sind mindestens acht Jahre aufzubewahren.

Bedeutung für die Praxis

Unternehmen müssen künftig detailliertere und transparentere Übersichten erstellen, die die Zusammenhänge zwischen buchhalterischen und finanziellen Daten klar darstellen. Die Abstimmung zwischen Verrechnungspreisdokumentation und Datenmeldung wird enger, und Steuerpflichtige müssen die Inanspruchnahme von Befreiungen detaillierter begründen.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen Unternehmen, ihre verbundenen Transaktionen frühzeitig zu überprüfen, sich auf DEMPE-Analysen und segmentierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzubereiten und ihre Dokumentationsprozesse zu überprüfen. Zudem ist es sinnvoll, sich mit Verrechnungspreisexperten abzustimmen, um den optimalen Zeitpunkt für die Anwendung der neuen Verordnung zu bestimmen und die damit verbundenen Vorteile und Risiken abzuwägen.

Bei Fragen zur praktischen Anwendung der neuen Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften steht Ihnen unser Verrechnungspreis-Beratungsteam gerne zur Verfügung.

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