• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Corporate Finance
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
    • Whistleblowing
      • Whistleblowing

  • Experten
  • Nachrichten
  • Glossar
    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
          • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton

            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

  • Bitte um ein Angebot
Nachrichten

Ab 2024 kommt die E-Umsatzsteuer

Das Finanzamt startet 2024 das E-Umsatzsteuer-System, das den derzeit bekannten Prozess der Umsatzsteuererklärung längerfristig deutlich umgestalten wird. Mit diesem Artikel möchten wir zum Überblick und zum besseren Verständnis beitragen.

Das E-USt-System des Finanzamtes ist kein neues Projekt

Die Finanzbehörde hat bereits 2021 versucht, eine Dienstleistung auszugestalten, mit der sie  Umsatzsteuererklärungen anbieten kann, aber damals ist das Projekt schließlich gescheitert. Die wichtigsten Ziele der wieder aufgenommenen Entwicklung sind weiterhin:

  • Unterstützung bei der Verbreitung von automatisierten Lösungen in den Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen
  • es sollen weniger fehlerhafte Steuererklärungen eingereicht werden und somit die Prüfung einfacher werden und die Zahl der Prüfungen sinken
  • die Umsatzsteuerlücke soll sich in Ungarn weiter verringern

Echtstart des neuen Systems Anfang 2024

Die internen Tests laufen seit Monaten. Diese werden in den kommenden Wochen erwartungsgemäß kontinuierlich auch vor einem breiteren Kreis der Steuerpflichtigen eröffnet, so können immer mehr Steuerpflichtige auch selbst die neue Dienstleistung der Steuerbehörde ausprobieren.
Ab 2024 wird das neue elektronische Umsatzsteuersystem allen zugänglich sein, die eine steuerpflichtige Tätigkeit in Ungarn ausüben. Nach Informationen des Finanzamtes können die ersten Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2024 bereits auch im neuen System eingereicht werden, es lässt sich daher vermuten, dass die Nutzung in der Praxis Anfang Februar möglich wird.

Der „Datensee” des Finanzamtes steigt weiter an

Infolge der zwingend vorgeschriebenen Online-Meldung der Rechnungsdaten, der Datenmeldung über die Online-Registrierkassen und des Registers der Zollbescheide liegt dem Finanzamt bereits jetzt ein breiter Kreis der Daten mit Umsatzsteuerrelevanz zu den Geschäftstransaktionen quasi in Echtzeit vor. Das E-USt-System des Finanzamtes ergänzt diese vorliegenden Daten durch Einholung der mit ihnen verbundenen Buchhaltungsinformationen, die ebenfalls den Datensee des Finanzamtes bereichern.

Es werden sogar zwei Wege für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung eröffnet

Das neue System kann vorerst optional neben der Anwendung von ÁNYK (Programm zum Ausfüllen von Formularen) genutzt werden, aber es ist kein heimliches Ziel des Finanzamtes, dass letztere in einigen Jahres ausgeführt werden soll und das Finanzamt sich nur noch auf Daten stützt, die über das E-USt-System eingehen.

Neben dem derzeit genutzten ÁNYK bietet das Finanzamt mit dem E-USt-System sogar zwei neue Wege, wobei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten der kleineren und größeren Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

  1. Die kleineren Steuerpflichtigen können sich über einen Online-Zugang, indem sie sich auf einer Webportal anmelden, Zugriff auf ihre Umsatzsteuerdaten für die jeweilige Periode verschaffen, und sie können hier die eventuell fehlenden Transaktionsdaten ändern oder ergänzen. Die Entwürfe für die Umsatzsteuererklärungen können sich die Steuerpflichtigen ebenfalls hier ansehen und annehmen. Darüber hinaus wird auf dieser Oberfläche für die Firmen die Umsatzsteuerposition mit Informationscharakter, die in Echtzeit aktualisiert wird, zugänglich sein.
  2. Die größeren Steuerpflichtigen können durch eine Maschine-Maschine-Verbindung (M2M) Zugang zu den von der Finanzbehörde bereitgestellten technologischen Dienstleistungen haben. In ihrem Fall wird die Vorbereitung der Umsatzsteuererklärungen und die Übersicht und Annahme der Entwürfe für die Umsatzsteuererklärungen voraussichtlich in ihre vorhandene Buchhaltungs- oder ERP-Systeme integriert erfolgen, auf dieser Fläche wird daher auch möglich sein, einen einfachen Datenaustausch zwischen dem Buchhaltungsprogramm und dem elektronischen Umsatzsteuersystem durchzuführen.

In beiden Fällen haben die Nutzer Zugang zu denselben Hauptfunktionen:

  • sie können Umsatzsteueraufstellungen der Rechnungen zur Feststellung und Behebung von Fehlern prüfen lassen;
  • sie können die Steuererklärungsentwürfe, die vom Finanzamt angeboten werden, herunterladen, diese können sie dann entweder akzeptieren oder durch Hochladen einer neuen Aufstellung durch das Finanzamt neu berechnen lassen.

Allgemeine Steuercodes und vorherige Validierung

Eine der wichtigsten Neuerungen des neuen E-USt-Systems ist, dass das Finanzamt auch einen allgemeinen Katalog der Steuercodes ausgearbeitet hat, damit die Firmen diesen bei der Einordnung der Zeilen der Aufstellung nutzen.

Die andere Neuerung ist die vorherige Validierung der Umsatzsteueraufstellungen. Dabei wird nicht nur deren Format und Struktur geprüft, sondern auch die darin enthaltenen Daten und die Zusammenhänge untereinander. Es verspricht eine sehr nützliche Funktion für die Steuerpflichtigen zu werden, dass die Angaben in den Aufstellungen sogar mit deren Quelle, mit den Daten zu den Belegen im Datensee des Finanzamtes verglichen werden.

Zweck der Analyseinstrumente, die als Teil des E-USt-Systems angeboten werden, ist es, automatisierbare Tools dafür bereitzustellen, dass die Firmen die eventuellen Fehlern und Abweichungen in den Umsatzsteuererklärungen ausfiltern, deren Gründe verstehen und eine Korrektur noch vor der Einreichung der darauf beruhenden Steuererklärung durchführen können.

Tod der M-Blätter?

Die rechtliche Grundlage für das E-USt-System wird in dem Steuerpaket vom Herbst geschaffen, dessen Verabschiedung noch im Gange ist. Aufgrund der letzten Informationen der Steuerbehörde werden die Firmen, die ihre Steuererklärungen künftig im E-USt-System verwalten werden, von der Pflicht zur regelmäßigen Erstellung von inländischen zusammenfassenden Meldungen (M-Blätter) befreit.

Kennenlernen ja, für eine Umstellung ist es jedoch noch zu früh

Die Umstellung auf die neue Technologie wird vorerst noch dadurch behindert, dass sie beim Start die Selbstrevisionen nicht unterstützen wird. Im E-USt-System können Selbstrevisionen voraussichtlich erst ab der zweiten Jahreshälfte 2024 eingereicht werden können und erst ab Anfang  2025 wird eine vollumfängliche Funktionalität sichergestellt, ab dann wird auch die Unterstützung der außerturnusmäßigen Steuererklärungen möglich gemacht.

Es lohnt sich jedoch, das E-USt-System rechtzeitig kennenzulernen, seine voraussichtlichen Auswirkungen und Möglichkeiten auszutesten, weil das neue E-USt-System des Finanzamtes an mehreren Punkten ändern wird, wie wir derzeit über die Umsatzsteuererklärung denken.

Wer nächstes Jahr eine Überprüfung seines ERP-Systems oder dessen Austausch vorhat, sollte auf jeden Fall bereits die Anforderungen des E-USt-Systems des Finanzamtes in Betracht ziehen.

Die genauen Datenmeldungen werden aufgewertet

Das E-USt-System des Finanzamtes wird voraussichtlich so erfolgreich im Kampf gegen die Administration sein, wie genau die als Quelle genutzten Daten sind. Die Bestrebungen der Finanzbehörde nach sauberen Datenmeldungen blicken auf mehrere Jahre zurück, mit der Eröffnung des neuen elektronischen Umsatzsteuersystems können diese nächstes Jahr einen neuen Aufschwung erleben.

Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel

Das neue E-USt-System des Finanzamtes wird an mehreren Punkten ändern, wie wir derzeit über die Umsatzsteuererklärung denken. Da es noch mehrere offene Fragen zu dieser Innovation der Steuerbehörde gibt, rechnen wir damit, dass es den Buchhaltern, Beratern und Softwareentwicklern im nächsten Jahr in erster Linie noch um das Kennenlernen gehen wird.

Verwandten Dienstleistungen

FiBu- und Steuerautomatisierung

Automatisierung in den Bereichen Rechnungslegung und Steuern Die schnelle Digitalisierung des Regelungsumfeldes veranlasst die Gesellschaften zur Entwicklung, die wiederum auch eine Umgestaltung der Finanz- und Steuerprozesse erforderlich macht. Die Fachkompetenz und die Instrumente unseres steuertechnologischen Teams können dazu beitragen, dass Sie auch bei Beibehaltung der vorhandenen Software  für Compliance sorgen und die für die Entwicklung […]

Beratung zum E-Umsatzsteuersystem
der Finanzverwaltung

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf das neue NAV eVAT-System.

Kontakt mit unserem Experten

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Nachrichten aus der Branche.

Abonnieren

Lesen Sie unsere früheren Nachrichten und Analysen.