Für die Besteuerung kleiner Unternehmen könnten neue Regeln eingeführt werden, während die Regierung auch große Vermögen mit einer neuen Abgabe belasten würde. KATA könnte nebenberuflichen Unternehmern wieder offenstehen, und die derzeitige Beschränkung der Rechnungsstellung an Unternehmen könnte entfallen. Im Gegenzug wäre jedoch mit einer höheren monatlichen Steuer und einer gesonderten Regelung für Einnahmen von Unternehmenskunden zu rechnen. Parallel dazu könnte ab 2027 eine neue Steuerpflicht für Nettovermögen von mehr als einer Milliarde Forint in Kraft treten. Die Anfang Oktober vorgestellten Vorschläge klären zahlreiche Einzelheiten, die endgültigen Regeln können sich jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern. Wir haben zusammengefasst, was Sie über die beiden geplanten Änderungen wissen sollten und welche Fristen zu beachten sind.
KATA: Sie könnte wieder einem breiteren Kreis von Unternehmern offenstehen
Die Pauschalsteuer für Kleinunternehmer, allgemein als KATA bekannt, wurde im September 2022 grundlegend umgestaltet. Seitdem steht diese zuvor weitverbreitete, einfache Besteuerungsform im Wesentlichen nur noch hauptberuflichen Einzelunternehmern zur Verfügung, die Dienstleistungen für Privatpersonen erbringen. Die Rechnungsstellung an Unternehmen führt grundsätzlich zum Verlust des KATA-Steuerstatus, während nebenberufliche Unternehmer aus dem System ausgeschlossen wurden.
Die am 6. Oktober 2026 angekündigten Pläne der Regierung würden die Flexibilität der früheren KATA in mehreren Punkten wiederherstellen. Ziel der Änderungen ist es, die vereinfachte Besteuerung wieder für mehr Unternehmer wählbar zu machen. Nach Angaben der Regierung könnte die Änderung mehr als hunderttausend Kleinunternehmer betreffen.
Was würde sich bei KATA ändern?
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass auch nebenberufliche Unternehmer, Rentner und Studierende wieder KATA wählen könnten. Unternehmer könnten erneut Rechnungen an Unternehmen und andere Organisationen stellen. Dies könnte insbesondere Beratern, Kreativschaffenden, IT-Dienstleistern und anderen Einzelunternehmern, die mit Geschäftskunden arbeiten, neue Möglichkeiten eröffnen.
Die größere Flexibilität wäre allerdings mit einer höheren Steuerbelastung verbunden. Die monatliche Pauschalsteuer für hauptberufliche KATA-Unternehmer würde von derzeit 50.000 auf 100.000 Forint steigen. Unternehmer, die ausschließlich Rechnungen an Privatpersonen stellen, würden 2027 vorübergehend 75.000 Forint pro Monat zahlen; ab 2028 würde jedoch auch für sie der Betrag von 100.000 Forint gelten. Die monatliche Steuer für nebenberufliche KATA-Unternehmer würde 50.000 Forint betragen. Die geplante Regelung würde auch die jährliche Einnahmengrenze von 18 Millionen auf 22 Millionen Forint anheben.
| Regelung | Aktuelle KATA (2026) | Geplante KATA (2027) |
|---|---|---|
| Monatliche Steuer für hauptberufliche Unternehmer | 50.000 HUF | 100.000 HUF |
| Monatliche Steuer für Unternehmer, die ausschließlich Rechnungen an Privatpersonen stellen | 50.000 HUF | 75.000 HUF, vorübergehend |
| Nebenberufliche Unternehmer | Nicht wählbar | 50.000 HUF/Monat |
| Rechnungsstellung an Unternehmen | Grundsätzlich ausgeschlossen | Zulässig, mit gesonderter Steuerregelung |
| Jährliche Einnahmengrenze | 18 Millionen HUF | 22 Millionen HUF |
Wie würden Unternehmer besteuert, die Rechnungen an Unternehmen stellen?
Eines der wichtigsten Elemente des neuen Modells ist die Behandlung von Einnahmen aus Unternehmen und anderen Organisationen. Nach Angaben der Regierung würden diese einer Steuer von 15 Prozent unterliegen, auf die die bereits gezahlte KATA-Pauschalsteuer angerechnet werden könnte.
In der Praxis würde dies bedeuten, dass ein hauptberuflicher KATA-Unternehmer, der jährlich 8 Millionen Forint an Einnahmen von Unternehmenskunden erzielt, über die monatliche KATA-Zahlung von 100.000 Forint hinaus keine zusätzliche Steuerpflicht nach dieser Regelung hätte. Denn 15 Prozent von 8 Millionen Forint entsprechen genau 1,2 Millionen Forint und damit der Summe der Pauschalsteuer für zwölf Monate.
Bei höheren Einnahmen von Unternehmenskunden könnte bereits eine zusätzliche Steuer anfallen. Erst aus dem endgültigen Gesetz wird hervorgehen, wie Einnahmen aus unterschiedlichen Quellen, Anrechnungen und Änderungen der steuerlichen Situation im Laufe des Jahres genau zu behandeln sind.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Änderungen könnte für Unternehmer die Anhebung der Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsleistungen sein. Nach der Ankündigung der Regierung würde die höhere Pauschalsteuer auch mit einer höheren Leistungsbemessungsgrundlage einhergehen. Dies könnte für das Krankengeld, Leistungen im Zusammenhang mit der Geburt von Kindern und spätere Rentenansprüche von großer Bedeutung sein.
Vermögensteuer: Oberhalb einer Milliarde Forint könnte eine neue Verpflichtung entstehen
Neben der Umgestaltung der KATA plant die Regierung auch die Einführung einer neuen Steuerart. Die Vermögensteuer würde Privatpersonen und Vermögensverwaltungsstrukturen betreffen, deren Nettovermögen eine Milliarde Forint übersteigt. Der vom Finanzministerium am 6. Oktober veröffentlichte Gesetzentwurf legt den Umfang der steuerpflichtigen Vermögenswerte, die Methoden ihrer Bewertung und die Regeln für die Zahlungspflicht detailliert fest.
Die Steuer würde nach Wertstufen erhoben. Der Vermögensanteil oberhalb der Schwelle von einer Milliarde Forint bis zu 100 Milliarden Forint würde mit jährlich 1 Prozent besteuert, der Anteil oberhalb von 100 Milliarden Forint mit 1,5 Prozent. Wichtig ist, dass die Steuer nur auf den Teil des Nettovermögens zu zahlen wäre, der die Schwelle übersteigt.
Was würde zum Vermögen zählen?
Der Entwurf verwendet einen umfassenden Vermögensbegriff. Neben Immobilien würden auch Finanzanlagen, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen und andere bedeutende Vermögenswerte zur Steuerbemessungsgrundlage gehören. Bei inländischen Steuerpflichtigen würde auch im Ausland gehaltenes Vermögen berücksichtigt. Die Regelung würde zudem Vermögen einbeziehen, das in treuhänderische Vermögensverwaltungsstrukturen und Privatstiftungen eingebracht wurde.
Bei der Ermittlung der zu zahlenden Steuer würde vom Nettovermögen ausgegangen, sodass abzugsfähige Verbindlichkeiten die Steuerbemessungsgrundlage mindern würden. Bereits gezahlte Immobilien- und Kraftfahrzeugsteuern könnten unter bestimmten Voraussetzungen von der Vermögensteuer abgezogen werden, wodurch die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung verringert würde.
Die Bewertung der Vermögenswerte dürfte einer der komplexesten Bestandteile des Systems sein. Während sich der Marktwert einer börsennotierten Aktie relativ leicht bestimmen lässt, ist die Ermittlung des Werts eines Familienunternehmens oder einer nicht börsennotierten Gesellschaft eine deutlich kompliziertere Aufgabe. Der Entwurf enthält daher gesonderte Berechnungsmethoden für die Bewertung von Unternehmen und Immobilien.
Dies könnte für Unternehmenseigentümer besonders wichtig sein. Es kann vorkommen, dass jemand Unternehmensanteile von erheblichem Wert besitzt, zugleich aber nicht über die frei verfügbaren Mittel verfügt, die zur Zahlung der jährlichen Steuer erforderlich sind. Die Vermögensteuer könnte somit auch Eigentums- und Finanzierungsentscheidungen beeinflussen.
Wie viele Personen könnten betroffen sein, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen werden erwartet?
Die Folgenabschätzung der Regierung geht von rund 15.000 vermögenden Privatpersonen und weiteren 2.000 Steuersubjekten im Bereich der Vermögensverwaltung aus. Nach Einschätzung des Finanzministeriums könnte die neue Steuer den Haushaltssaldo innerhalb von vier Jahren um insgesamt rund 800 Milliarden Forint verbessern.
Der Entwurf hat jedoch bereits während der öffentlichen Konsultation eine fachliche Debatte ausgelöst. Der Landesverband der Unternehmer und Arbeitgeber unterstützt den Vorschlag in seiner derzeitigen Form nicht, da die Steuer seiner Auffassung nach den Unternehmen Mittel für Investitionen und Entwicklung entziehen könnte. Fachleute für Vermögensverwaltung halten insbesondere die Bewertungsregeln, die Auswirkungen auf die Liquidität und Fragen der langfristigen Vermögensplanung für entscheidend.
Wann könnten die endgültigen Regeln verabschiedet werden?
Zu beiden Steueränderungen wurde am 6. Oktober 2026 ein Gesetzentwurf veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 14. Oktober; anschließend könnten die Vorschläge dem Parlament vorgelegt werden. Der genaue Zeitplan für die parlamentarische Beratung und etwaige Änderungen steht vorerst noch nicht endgültig fest.
Nach den derzeitigen Plänen sind die wichtigsten Termine folgende:
| Datum | Was geschieht zu diesem Zeitpunkt? |
|---|---|
| 14. Oktober 2026 | Frist für die öffentliche Konsultation zu den Gesetzentwürfen über KATA und die Vermögensteuer. |
| Herbst 2026 | Voraussichtliche parlamentarische Beratung der Entwürfe und Verabschiedung der endgültigen Gesetze. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. |
| 1. Dezember 2026 | Nach dem KATA-Entwurf könnte die Wahl des neuen Systems ab diesem Zeitpunkt angezeigt werden. |
| 31. Dezember 2026 | Stichtag für den Vermögensstand, der bei der ersten Berechnung der Vermögensteuer zu berücksichtigen wäre. |
| 1. Januar 2027 | Geplanter Beginn der Anwendung der erneuerten KATA. |
| 31. August 2027 | Geplante erste Frist für die Abgabe der Steuererklärung und die Zahlung der Vermögensteuer. |
Bei der Vermögensteuer ist besonders wichtig, dass nach dem Entwurf der Vermögensstand zum 31. Dezember 2026 die Grundlage für die erste Steuerfestsetzung bilden würde. Obwohl die erste Zahlungsfrist erst im August 2027 fällig wäre, könnte die Ermittlung der Vermögenssituation somit bereits zum Ende dieses Jahres von Bedeutung sein.
Worauf sollte man sich jetzt vorbereiten?
Die Umgestaltung der KATA könnte insbesondere für diejenigen interessant sein, die 2022 aufgrund der Beschränkung der Rechnungsstellung an Unternehmen gezwungen waren, eine andere Besteuerungsform zu wählen. Für sie wird es sich lohnen, die voraussichtlichen Kosten der erneuerten KATA mit der derzeit angewandten Besteuerung auf Basis pauschal ermittelter Einkünfte oder der Einkommensteuer für Einzelunternehmer zu vergleichen. Aufgrund der höheren monatlichen Pauschalsteuer und der gesonderten Besteuerung von Einnahmen von Unternehmenskunden kann der Vorteil des neuen Systems je nach Unternehmen unterschiedlich ausfallen.
Für Privatpersonen und Unternehmenseigentümer, die möglicherweise von der Vermögensteuer betroffen sind, könnte es wichtig werden, die Zusammensetzung, den Wert und die Finanzierung ihres Vermögens zu überprüfen. Besondere Aufmerksamkeit könnten Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, ausländische Vermögenswerte und Vermögensverwaltungsstrukturen verdienen.
Die wichtigste Entwicklung der kommenden Wochen wird die Fertigstellung der beiden Gesetzentwürfe sein. Während der öffentlichen Konsultation und der parlamentarischen Beratung können sich die Schwellenwerte, die Einzelheiten der Steuerberechnung und die Übergangsbestimmungen noch ändern. Eine endgültige, individuell abgestimmte Steuerplanung wird für Unternehmen und betroffene Privatpersonen daher erst nach der Verkündung der Gesetze möglich sein.
Der Artikel wurde auf Grundlage der am 14. Oktober 2026 verfügbaren Informationen erstellt. Die dargestellten Änderungen sind Gesetzentwürfe und können von den derzeit geltenden Regelungen abweichen.
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