Das Haushaltspaket der Regierung für 2027 könnte erhebliche Änderungen bei der Besteuerung von Unternehmen bringen. Nach der Ankündigung von Ministerpräsident Péter Magyar am 19. Oktober stellte er das Paket am 20. Oktober gemeinsam mit Finanzminister András Kármán ausführlicher vor. Neben einer höheren Körperschaftsteuerbelastung für Großunternehmen, Änderungen bei den branchenspezifischen Sondersteuern und geplanten Erhöhungen der Werbesteuer und der Firmenwagensteuer könnten sich auch die Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer und die Investitionsprogramme ändern. Wir haben zusammengefasst, was die Ankündigungen für Unternehmen bedeuten könnten.
Die Regierung rechnet für 2027 mit einem Wirtschaftswachstum von 2,4 Prozent und einem Haushaltsdefizit von 4,9 Prozent des BIP, nachdem das Defizit für 2026 auf 7,5 Prozent korrigiert wurde. Laut András Kármán könnten die Überprüfung der Ausgaben und die Kürzung zuvor ineffizient eingesetzter Mittel Einsparungen von 1.465 Milliarden HUF ermöglichen. Zur Haushaltskonsolidierung gehört auch eine höhere Steuerbelastung für Großunternehmen. Dabei handelt es sich um Prognosen der Regierung, deren Verwirklichung von der wirtschaftlichen Entwicklung und den endgültigen Maßnahmen abhängt.
Ein Teil der Ankündigungen betrifft weiterhin geplante Maßnahmen: Die genauen Steuersätze, Anwendungsvoraussetzungen und Übergangsbestimmungen sind in mehreren Bereichen noch nicht bekannt. Die Informationen vom 20. Oktober haben jedoch mehrere zuvor bestehende Unklarheiten beseitigt. Unternehmen sollten daher ihre Finanzplanung für 2027 aktualisieren.
Körperschaftsteuer und Innovationsabgabe: Die Belastungen für Großunternehmen könnten steigen
Die Regierung plant eine Erhöhung der Körperschaftsteuer für Großunternehmen. Nach den Informationen vom 20. Oktober würde die Änderung Unternehmen mit einem Unternehmenswert von mehr als 500 Milliarden HUF betreffen. Dies ist eine wesentliche Präzisierung gegenüber den früheren Informationen, die sich auf eine Umsatzschwelle von 180 Milliarden HUF bezogen: Unternehmenswert und Umsatz sind unterschiedliche Kennzahlen. Der geplante neue Steuersatz und die Regeln zur Ermittlung des Unternehmenswerts wurden noch nicht bekannt gegeben.
Frühere Ankündigungen gingen davon aus, dass die Änderungen bei der Körperschaftsteuer und der Innovationsabgabe zusammen zusätzliche Einnahmen von rund 250 Milliarden HUF bringen würden. Die Informationen vom 20. Oktober enthielten jedoch keine Präzisierung der Detailregelungen zur Innovationsabgabe. Daher lassen sich derzeit weder über ihre voraussichtliche Höhe noch über den Kreis der Betroffenen verlässliche Schlussfolgerungen ziehen.
Was könnte das für Unternehmen bedeuten?
Bei Großunternehmen könnte eine höhere Steuerbelastung das Ergebnis nach Steuern, die Rentabilität von Investitionen und die konzerninterne Finanzplanung unmittelbar beeinflussen. Änderungen bei der Innovationsabgabe könnten insbesondere für Gesellschaften relevant sein, die in Forschung und Entwicklung sowie in Technologie investieren.
Unternehmen sollten verschiedene Steuerszenarien erstellen und die voraussichtliche Entwicklung der Steuervergünstigungen prüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdient die angekündigte Abschaffung der körperschaftsteuerlichen Vergünstigungen zur Sportförderung: Die Regierung würde diese durch ein neues, direkteres Fördersystem ersetzen. Der Zeitplan für die Abschaffung und mögliche Übergangsregelungen sind noch zu klären.
Branchenspezifische Sondersteuern: Von Finanz- und Energieunternehmen könnte ein höherer Beitrag erwartet werden
Die Regierung erwartet auch von Banken, Versicherern, Energieunternehmen und Einzelhandelsketten einen höheren Beitrag zum Staatshaushalt. Im Energiesektor belaufen sich die geplanten Mehreinnahmen auf rund 100 Milliarden HUF. Eine Erhöhung der Bergbauabgabe könnte weitere 37 Milliarden HUF einbringen.
András Kármán bestätigte am 20. Oktober, dass sich bestimmte Kategorien der branchenspezifischen Sondersteuern ändern werden. Gleichzeitig lasse die derzeitige Haushaltslage keine Steuersenkungen für einen breiten Kreis von Großunternehmen zu. Die konkreten Steuersätze, Bemessungsgrundlagen und Einzelheiten zum Kreis der Betroffenen sind weiterhin nicht bekannt.
Was könnte das für Unternehmen bedeuten?
Für Gesellschaften in den betroffenen Branchen könnten steigende Steuerbelastungen die für Investitionen und Entwicklungen verfügbaren Mittel verringern. Indirekte Auswirkungen der Änderungen könnten sich auch in den Beziehungen zu Lieferanten und Geschäftspartnern zeigen, beispielsweise durch veränderte Dienstleistungsentgelte oder Beschaffungskosten.
Besonders wichtig wird es sein, die erwarteten Steuerbelastungen zu modellieren und zu beurteilen, in welchem Umfang die zusätzlichen Kosten in der Geschäftsplanung berücksichtigt werden können.
Die Werbesteuer könnte zurückkehren: Auch der digitale Werbemarkt könnte betroffen sein
Den Ankündigungen zufolge könnte der derzeitige Nullsteuersatz der Werbesteuer entfallen. Die Regierung erwartet von dieser Maßnahme zusätzliche Einnahmen von rund 14 Milliarden HUF und hat eine stärkere Besteuerung großer internationaler Digitalplattformen, darunter Google und Meta, als Ziel formuliert.
Bislang ist nicht geklärt, für welche Akteure die neue Regelung genau gelten würde und wie die Erfüllung der Steuerpflichten ausländischer digitaler Dienstleister sichergestellt werden soll.
Was könnte das für Unternehmen bedeuten?
Eine Änderung der Werbesteuer könnte Medienunternehmen und Gesellschaften, die Werbeflächen oder Werbezeiten vermarkten, unmittelbar betreffen. Indirekte Auswirkungen könnten jedoch auch bei Werbetreibenden entstehen, sofern die Dienstleister die zusätzlichen Belastungen teilweise oder vollständig über ihre Preise weitergeben.
Unternehmen mit erheblichen Werbeausgaben sollten deshalb die Entwicklung der Regelungen verfolgen, insbesondere bei der Planung ihrer Kosten für digitales Marketing.
Firmenwagensteuer: Der Betrieb von Unternehmensflotten könnte weiter teurer werden
Die Regierung plant auch eine Erhöhung der Firmenwagensteuer, von der sie zusätzliche Einnahmen von rund 30 Milliarden HUF erwartet. Die konkreten Steuersätze und die Einzelheiten einer möglichen Differenzierung sind noch nicht bekannt.
Was könnte das für Unternehmen bedeuten?
Die Änderung könnte vor allem für Unternehmen mit einem größeren Fuhrpark zu höheren Betriebskosten führen. Besonders betroffen könnten Handels-, Logistik- und Dienstleistungsunternehmen sein, in deren Geschäftstätigkeit Firmenfahrzeuge eine wesentliche Rolle spielen.
Die geplante Erhöhung könnte eine Neuberechnung der Fuhrparkkosten sowie eine Überprüfung der Fahrzeugbeschaffungs- und Leasingmodelle erforderlich machen.
Einkommensteuer: Auch Arbeitgeber sollten sich auf Änderungen vorbereiten
Nach den Plänen der Regierung sinkt der für den Mindestlohn geltende Einkommensteuersatz ab 2027 von 15 auf 9 Prozent. Nach den Angaben von András Kármán vom 20. Oktober könnte dies für Beschäftigte, die den Mindestlohn beziehen, eine jährliche Steuerersparnis von rund 240.000 HUF bedeuten. Die detaillierten Berechnungs- und Anwendungsregeln für die Vergünstigung sind noch nicht bekannt.
Die bestehenden Einkommensteuervergünstigungen würden grundsätzlich erhalten bleiben. Die Steuerbefreiung für Mütter würde jedoch an eine monatliche Bruttoeinkommensgrenze von einer Million HUF gebunden. Laut Ankündigung wird die Vergünstigung für Mütter mit zwei Kindern nicht auf die über 40-Jährigen ausgeweitet. Bis zur Veröffentlichung der genauen Anspruchsvoraussetzungen und Abrechnungsregeln sollten sich Arbeitgeber auf mehrere mögliche Anwendungsszenarien vorbereiten.
Was könnte das für Unternehmen bedeuten?
Eine Änderung der Einkommensteuer senkt für sich genommen nicht unbedingt die direkten Lohnkosten der Arbeitgeber, könnte jedoch das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten erhöhen.
Arbeitgeber müssen sich auf die Anpassung ihrer Lohnabrechnungssysteme, die korrekte Anwendung der Vergünstigungen und die Information der Beschäftigten vorbereiten. Die Änderungen könnten auch bei Gehaltsverhandlungen und bei der Planung betrieblicher Zusatzleistungen eine Rolle spielen.
KATA und Vermögensteuer: unterschiedliche Ziele, unterschiedliche Auswirkungen auf Unternehmen
Nach Angaben des Finanzministers werden für 2027 keine zusätzlichen Einnahmen aus der Änderung der KATA-Regelungen, der Pauschalsteuer für Kleinsteuerpflichtige, erwartet. Ziel ist es, die Zahl derjenigen, die sich für diese Besteuerungsform entscheiden, um mehr als 100.000 zu erhöhen. Dies könnte für kleinere Unternehmen und Einzelunternehmer relevant sein; die Anspruchsvoraussetzungen sind jedoch noch nicht bekannt. Von der angekündigten Vermögensteuer werden jährliche Einnahmen von 200 Milliarden HUF erwartet. Mögliche direkte und indirekte Folgen für Unternehmen lassen sich nach Bekanntwerden der Detailregelungen beurteilen.
Unternehmensförderung und Investitionen: Auch neue Möglichkeiten zeichnen sich ab
Die Regierung plant, Investitionen teilweise durch Wohnungsbau- und Infrastrukturprogramme anzuregen. Nach den Informationen zum Haushalt 2027 würde das Wohnraumprogramm Wekerle Plusz an die Stelle von Otthon Start treten. Die Renovierungsförderung Wekerle Felújítási Támogatás würde dazu beitragen, das Angebot an neuen Wohnungen zu erweitern und den Erwerb des ersten Eigenheims zu unterstützen. Die konkreten Bedingungen der Programme sind noch nicht bekannt.
Die geplanten Vorhaben könnten zusätzliche Nachfrage für die Bauwirtschaft, die Immobilienentwicklung und damit verbundene Dienstleistungen schaffen. Die Regierung sprach von Investitionen in die Schieneninfrastruktur in Höhe von mehr als 3.500 Milliarden HUF im Rahmen des zehnjährigen Baross-Gábor-Plans, von einem aus EU-Mitteln finanzierten Ausbau des Stromnetzes in Höhe von 100 Milliarden HUF für 2027 sowie von Ausgaben für Wasserwirtschaft und Umweltschutz in Höhe von 221 Milliarden HUF. Diese Programme könnten potenzielle Geschäftsmöglichkeiten bieten. Aus den Haushaltsansätzen ergeben sich jedoch nicht automatisch für Unternehmen zugängliche Aufträge und Fördermöglichkeiten.
Die detaillierten Bedingungen der Wohnraum-, Renovierungs- und Infrastrukturprogramme, die Zeitpläne der Beschaffungen sowie die verfügbaren Mittel müssen weiter geklärt werden. Die Regierung kündigte außerdem die schrittweise Abschaffung der Handelsspannenbegrenzung an, was die Preisgestaltung und Geschäftsplanung von Einzelhändlern beeinflussen könnte.
Worauf sollten sich Unternehmen jetzt vorbereiten?
Auf Grundlage der angekündigten Maßnahmen könnten sich die steuerlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für Unternehmen 2027 in mehreren Bereichen ändern. Die erwarteten Auswirkungen könnten je nach Branche und Unternehmensgröße erheblich voneinander abweichen.
In der kommenden Zeit könnte Folgendes besonders wichtig sein:
- Die vorläufige Modellierung der Steuerbelastungen für 2027, insbesondere im Hinblick auf die Körperschaftsteuer, die Innovationsabgabe und die branchenspezifischen Sondersteuern.
- Die Überprüfung der Unternehmensbudgets, einschließlich der Fuhrparkkosten, der Marketingausgaben und der Lohnabrechnungsprozesse.
- Die Neubewertung von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen unter Berücksichtigung der erwarteten Steueränderungen und der neuen Fördermöglichkeiten.
- Die Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens und des Haushaltsgesetzentwurfs, insbesondere im Hinblick auf die an den Unternehmenswert geknüpfte Körperschaftsteuerschwelle für Großunternehmen, die Abschaffung der körperschaftsteuerlichen Vergünstigungen zur Sportförderung und die Detailregelungen zu den Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer.
Eine der wichtigsten Aufgaben für Unternehmen in den kommenden Wochen wird darin bestehen, die möglichen direkten und indirekten Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf ihre Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Für eine angemessene Vorbereitung sind jedoch die Kenntnis der Detailregelungen und deren unternehmensspezifische Bewertung unerlässlich.
Unsere Experten verfolgen kontinuierlich die mit dem Haushalt 2027 verbundenen Steueränderungen und die veröffentlichten Detailregelungen, analysieren deren mögliche Auswirkungen auf Unternehmen und informieren unsere Mandanten regelmäßig über die wichtigsten Entwicklungen sowie die erforderlichen Vorbereitungsschritte.
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