• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Transaktionsberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling und Management Reporting
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Steueränderungen zum Jahresende 2024 – Teil 6

Am 30. November 2023 wurden das Gesetz Nr. LXXXIII von 2023 über die Änderung einzelner Steuergesetze sowie das Gesetz Nr. XLLLIV von 2023 über die Zusatzsteuern zur Sicherstellung des globalen Mindeststeuerniveaus und in diesem Zusammenhang über die Änderung einzelner Steuergesetze verabschiedet (im Folgenden beide Rechtsnormen gemeinsam „Steuerpaket vom Herbst“ genannt).

Mit dem Steuerpaket vom Herbst wird das ungarische Steuersystem umfassend geändert und auch zahlreiche neue Rechtsinstitute werden eingeführt. Um Ihnen ein detailliertes und umfassendes Bild über die Änderungen vermitteln zu können, bearbeiten wird das Steuerpaket vom Herbst in Form einer fachlichen Publikationsreihe, in deren vorliegendem sechstem Teil die Regeln bezüglich der globalen Mindeststeuer geschildert werden (Teil eins über die Körperschaftsteuer ist hier, Teil zwei über die Steuerverwaltung hier, Teil drei über die Umsatzsteuer hier, Teil vier über die Änderungen in den Bereichen Einkommensteuer, soziale Beitragssteuer und Sozialversicherungsbeitrag hier und Teil fünf über die sonstigen Steuern hier zu lesen).

Im Einklang mit der einschlägigen Richtlinie der Europäischen Union (2022/2523) wurde die globale Mindeststeuer, eine der schwerwiegendsten internationalen Steueränderungen der letzten Jahre, bereits  in die ungarische Rechtsordnung umgesetzt.

Die globale Mindeststeuer betrifft die größten Firmen

Die Praxis der früheren Jahrzehnte zeigte, dass zahlreiche Firmen die Möglichkeiten ausnutzten und die Schlupflöcher in den einzelnen Regelungen gefunden haben, um die Steuer in Ländern abführen zu können, wo dies für sie finanziell am günstigsten ist.

Die globale Mindeststeuer als Konzept wurde mit dem Willen ins Leben gerufen, dass einzelne Länder verhindern, dass die großen internationalen Unternehmen (vorwiegend, jedoch nicht ausschließlich große Digitalkonzerne, so bspw. Apple, Facebook oder Google) ihre Steueransässigkeit in einer Weise gestalten, dass sie ihre Gewinne in Ländern versteuern, wo sie die wenigsten Steuern zu bezahlen haben.

Dies widerspiegelt sich auch in dem „persönlichen Geltungsbereich” der globalen Mindeststeuer: die Regelung betrifft nämlich ausschließlich die Unternehmensgruppen mit Umsatzerlösen von jährlich mindestens 750 Mio. EUR (ca. 285 Mrd. HUF) (ist anhand des Konzernabschlusses der obersten Muttergesellschaft zu ermitteln) und wird ab den Steuerjahren 2024 bzw. 2025 anzuwenden sein.

Dieser Schwellenwert von 750 Mio. EUR muss in Bezug auf die dem Steuerjahr unmittelbar vorausgehenden 4 Jahre geprüft werden: sollte eine Unternehmensgruppe diesen Schwellenwert mindestens in 2 von den 4 Jahren übersteigen, so wird sie verpflichtet sein, bei der Ermittlung ihrer Steuern auch die Regeln zur Mindesteuer zu beachten.

Befreiung von der globalen Mindeststeuer

Im Gesetz sind zahlreiche Entitäten vorgesehen, die als ausgenommene Einheiten gelten und somit eine Befreiung von der globalen Mindeststeuer genießen.

Die Unternehmensgruppe wird die Mindeststeuer nur in den Ländern abzuführen haben, die  – gemäß Wortgebrauch des Konzeptes – als niedrig besteuerte Staaten (Niedrigsteuerländer) gelten, jedoch nur in dem Fall, wenn eine der Geschäftseinheiten (nicht unbedingt die Muttergesellschaft) steuerlich hier ansässig ist. Wenn eine Unternehmensgruppe keine Geschäftseinheit hat, die steuerlich in einem solchen Staat ansässig ist, so wird diese Unternehmensgruppe zur Gänze von der Bezahlung der Mindeststeuer befreit.

Als niedrig besteuerter Staat wird ein Staat angesehen, in dem der effektive Steuersatz, mit dem der Gewinn der steuerlich hier ansässigen Geschäftseinheit belastet wird, niedriger ist als der als globale Mindeststeuer vereinbarte Steuersatz von 15%.

Bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes, mit dem der Gewinn belastet wird, ist nicht nur die Körperschaftsteuer zu prüfen, sondern alle Steuerarten, die Beträge belasten, die aus handelsrechtlicher Sicht als Einkünfte oder Gewinne angesehen werden („erfasste Steuern”). Als erfasste Steuern gelten in Ungarn insbesondere die Körperschaftsteuer  (9%), die lokale Gewerbesteuer (max. 2%), die Innovationsabgabe (0,3%) und die Einkommensteuer der Energieversorger (im Jahre 2023 vorübergehend 41%). Die Differenz zwischen der Gesamthöhe dieser Steuerarten und dem vereinbarten Mindeststeuersatz von 15% wird nach den Regeln der globalen Mindeststeuer erhoben werden.

Die Regeln bezüglich der Ermittlung der globalen Mindeststeuer

In der Mindeststeuerregelung werden drei Methoden für die Erhebung der Steuerdifferenz in der nachstehenden Reihenfolge festgelegt:

  • die qualifizierte nationale Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax; „QDMTT”; ab 1. Januar 2024), die von dem Niedrigsteuerland erhoben werden kann,
  • die Primärergänzungssteuerregelung (Income Inclusion Rule; „IIR”; ab 1. Januar 2024), die von dem Land der Muttergesellschaft angewendet werden kann; und
  • die Sekundärergänzungssteuerregelung (Undertaxed Profit Rule; „UTPR”; ab 1. Januar 2025), die von den Ländern der Geschäftseinheiten angewendet werden können, falls das Land der Muttergesellschaft die IRR Regeln nicht eingeführt hat, oder es sich bei der Muttergesellschaft um eine ausgenommene Einheit handelt.

Neben der tatsächlich abzuführenden Steuer wird durch die Regelung ermöglicht, dass auch die latenten Steuern berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch das ungarische Rechnungslegungsgesetz geändert. Darüber haben wir in einem früheren Newsletter bereits berichtet.

Analog zum länderspezifischen Bericht (Country-by-Country Report; CbCR) werden die Geschäftseinheiten auch hinsichtlich der Mindeststeuer eine jährliche Meldepflicht (innerhalb von 12 Monaten ab dem Anfangstag des Steuerjahres) haben, während die Steuererklärung und die eventuellen Zahlungspflichten innerhalb von 15 Monaten ab dem letzten Tag des Steuerjahres zu leisten sein werden. Eine Ausnahme hiervon bildet das Übergangsjahr 2024, wo diese Frist bis Ende des 18. Monates verlängert wird.

An mehreren Punkten der Regelung ist die Möglichkeit für spezielle Abrechnungen und Befreiungen vorgesehen, diese können die Steuerbelastung der Unternehmen wesentlich beeinflussen. Daneben bleiben auch die früheren Steuervergünstigungen aufrecht, diese gelten jedoch nicht als anerkannte auszahlbare Steuergutschrift.

* * *

Die Regelung betrifft zwar nur die Firmen mit den höchsten Umsatzerlösen, aber für sie wird die Regelung (auch) einen bedeutenden administrativen Aufwand darstellen. Sollten Sie unsicher hinsichtlich der Bedingungen und der länderspezifischen  Befreiungen sein, eventuell die Administration der globalen Mindeststeuer Experten anvertrauen wollen, so stehen Ihnen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung!

Diese Zusammenfassung beruht auf Informationen, die bis zum Tag ihres Erscheinens zugänglich waren, und wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sie gilt also in keinerlei Hinsicht als eine maßgeschneiderte Steuerberatung und kann diese auch nicht ersetzen.

Steuerberatung

Die den individuellen Bedürfnissen und Geschäftszielen unserer Klienten bzw. den Besonderheiten der jeweiligen Branche angepasst sind.

Steuer-Compliance

Das Outsourcing von Steueraufgaben ist immer auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten.

Komplexe Steuerberatung

Wir bieten einen komplexen Beratungsservice für Unternehmen, die einen „generalistischen“ Steuerberater suchen, der ihre Organisation unterstützen kann.

Globalen Mindeststeuerberatung

Unser umfassender Globalen Mindeststeuerberatung reicht von der Beratung bis hin zur Einreichung Ihrer Steuererklärung.